StartseiteAllgemeinAlte Autofahrer auf den Prüfstand?

Alte Autofahrer auf den Prüfstand?

Neben dem medizinischen Test sollen sie auch „obligatorische Kontrollfahrten“ absolvieren. Wollen wir das?

„4’500 Unfälle wegen alter Autofahrer“, titelt die Redaktion den Aufmacher auf der Frontseite der aktuellen Ausgabe der Sonntags-Zeitung. Und im Untertitel heisst es: Im letzten Jahr kam es zu 294 Toten und Schwerverletzten“. Im Text des grossen Berichtes heisst es dann, bei den 4’500 Unfällen „kam es zu 45 Toten und 413 Schwerverletzten“. Was nun? In einer statistischen Übersicht über dem Text steht: „294 Tote und Schwerverletzte gab es 2014 bei Unfällen, bei denen der über 70-jährige Verursacher unverletzt blieb.“ Ist es nun klar?

Will die geneigte Leserschaft es genau wissen, will sie beispielsweise wissen, wie viele der Senioren dabei selbst Schaden nahmen, bleibt wohl nur die eigene Recherche oder eine Mail an die recherchierende Redaktion mit der Bitte um Aufklärung, um Klarstellung.

Angesichts der Dramatik, die hinter jedem Unfall steckt, kann eines nicht oberstes Ziel sein: ein unnützer Streit um Fakten. Denn jeder Verletzte, jeder Tote im Strassenverkehr ist letztlich einer zu viel. Und es muss unser aller Bestreben sein, die Ursachen der Unfälle zu erkennen und die Bereitschaft zu mehren, den Gefahren entgegenzuwirken.

Und es ist schliesslich eine Tatsache, dass mit dem Alter die Fahrtüchtigkeit nicht zunimmt, auch wenn die höhere Gelassenheit im Alter Mängel in der Fahrtüchtigkeit zu kompensieren vermag und das Renommiergehabe mit dem Auto bei den älteren Menschen eher ab- als zunimmt.

Ab 70 hat jeder Inhaber eines Führerausweises in der Schweiz die Pflicht, sich einem ärztlichen Test zu unterziehen. Der Test kann bis jetzt beim Hausarzt vorgenommen werden. Seit Jahren wird darum gerungen, ob dieser Test nicht doch von einem Vertrauensarzt durchführt werden müsste. Und der Bundesrat sah 2010 in der ersten Vorlage „Via sicura“ gar vor, dass die Fahrausweise nur bis zum 50. Altersjahr zu gelten hätten. Wer den Ausweis verlängern wollte, hätte sich einem Sehtest bei einem dazu ausgebildeten Arzt zu unterziehen. Diese Vorlage scheiterte im Parlament. So blieb es vorerst dabei, dass es nur die Personen 70plus trifft.

Dagegen wehren sich Altersverbände, wehren sich Politiker teils vehement. Sei es, weil es nicht allein die Alten seien, die gravierende Unfälle verursachten, sondern eben auch Junge, aus ganz anderen Gründen. Sei es, weil über 70-jährige Ausländer, die in der Schweiz mit dem Auto reisten, nicht getestet seien, weil die Schweiz eine einsame Insel der Fahrtüchtigkeits-Tests sei. Sie kämpfen für eingeschränkte Fahrbewilligungen für Menschen in abgelegenen Regionen beispielsweise, die auch gewährt werden. Interessant ist, dass sich vor allem die Ärzteschaft gegen die Ausbildungsplicht für Mediziner stemmt. Sie appelliert an die Selbstverantwortung.

Im Kanton Aargau kam es zu parlamentarischen Auseinandersetzungen, weil Politiker und Vertreter der Altersorganisationen behaupteten, der Kanton Aargau sei besonders streng und viele ältere Autofahrer würden zunehmend denunziert, beispielweis von anderen Autofahrern, denen sie im Strassenverkehr auffielen. Die Behörden konterten diese Vorwürfe mit Zahlen und Fakten. Insbesondere wiesen sie darauf hin, dass die Behörden fast ausschliesslich von Angehörigen – über 85 Prozent – auf die Fahruntüchtigkeit älterer Menschen hingewiesen würden, auch anonym. Dies, weil sie einfach um ihren Vater, Grossvater, die Mutter oder die Grossmutter besorgt seien.

Rolf Seeger, der Zürcher Verkehrsmediziner, der viele Fälle behandelt, wartet in der Sonntags-Zeitung mit dem neuen Vorschlag auf, dass künftig die über 80-Jährigen eine „Obligatorische Kontrollfahrt“ zu absolvieren hätten. Einmal, weil jährlich 16’000 Menschen mit Fahrausweis an Demenz erkrankten und weil auch gesunde Alte an Fahrtüchtigkeit naturgemäss einbüssten.

In der nächsten Zeit will der Bundesrat vorerst darüber entscheiden, ob Hausärzte eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren haben, bevor sie Atteste an Senioren über ihre Fahrtüchtigkeit erteilen dürfen. Die Diskussion ist eröffnet.

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