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Das Recht auf Ergänzungsleistungen

Der Beobachter-Ratgeber „Ergänzungsleistungen – wenn die AHV oder IV nicht reicht“ informiert, wer Ergänzungsleistungen beanspruchen kann und wie sie berechnet werden.

Seit 50 Jahren können AHV- und IV-Rentner Ergänzungsleistungen beziehen, wenn die Einkünfte aus AHV und IV nicht reichen, um den minimalen Lebensstandard zu finanzieren. Die Ergänzungsleistungen sind ein Erfolgsmodell der Schweiz. In hohem Mass auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige ältere Menschen. Die Ergänzungsleistungen ersetzen fehlende Pensionskassenleistungen und die in der Schweiz nicht vorhandene Pflegeversicherung.

Hoch aktuell daher der neue Beobachter-Ratgeber, mit dem die Autorin Anita Hubert erklärt, wie das System funktioniert und wie die Leistungen berechnet werden. Sie ermutigt Personen mit niedrigem Einkommen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Ratgeber enthält zudem eine Fülle von praktischen Informationen aus der Beraterpraxis der Autorin.

Zu viele Menschen verzichten auf Hilfe

In diesen Tagen hat sich die Presse der Probleme der Menschen angenommen, die ihre Armut verstecken und Hemmungen haben, um Unterstützung zu bitten – vor allem in kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt. Nach einer Studie der Berner Fachhochschule verzichten in ländlichen Gemeinden um 50 % der Betroffenen auf finanzielle Hilfe weil sie sich ihrer Armut schämen. Unter ihnen finden sich häufig sogenannte „Working Poors“, Menschen, die zu tiefen Löhnen hart gearbeitet haben. Wer sich nicht helfen lasse, könne in Stress geraten durch Schuldensanierungen und Gesundheitsprobleme und die Armut auf die Kinder „weitervererben“, was die Gesellschaft teuer zu stehen komme.

Nicht nur auf Sozialhilfe, auch auf Ergänzungsleistungen wird oft verzichtet, weil die Betroffenen ihr Anrecht auf Hilfe nicht kennen und nicht wissen, wann und wie man Ergänzungsleistungen beantragt.

Ergänzungsleistungen sind Versicherungsleistungen

Ergänzungsleistungen sind weder Sozialhilfe noch Almosen. Ergänzungsleistungen sind Versicherungsleistungen. Sie müssen nicht zurückbezahlt werden und es werden keine Verwandten dafür belangt. Das EL-Gesetz sieht daher vor, dass der Antrag nicht beim Sozialamt gestellt werden darf. Zuständig sind je nach Kanton und Wohnort die Ausgleichskassenzweigstelle der Gemeinde oder kantonale EL-Stellen. Betroffene und Angehörige können dort ihren Anspruch berechnen lassen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den errechneten Betrag und erhält dieses Geld monatlich auf sein Konto einbezahlt. Wer sich nicht direkt an die zuständigen Stellen wenden will, kann einen allfälligen Anspruch mithilfe des EL-Ratgebers auch selber berechnen..

Ein Wegweiser durch den EL-Dschungel

Anita Hubert gliedert das Buch in sechs Kapitel: Funktionen des EL-Systems, Berechnung der Ausgaben, Berechnung der Einnahmen, verschenktes Vermögen, Pflegekosten und Geldprobleme und Probleme mit der EL-Stelle. Im Anhang finden sich Musterverfügungen, Musterbriefe und Adressen von Beratungsstellen. Wie in allen Beobachter-Ratgebern werden auch in diesem Buch die trockenen Informationen und rechtlichen Grundlagen immer wieder aufgelockert durch praktische Beispiele, durch Auszüge aus Gerichtsurteilen und mit hilfreichen Tipps.

Neben Einkommen und Ausgaben werden die Regelung des Vermögensverzehrs, der Einfluss von Schenkungen an die Nachkommen und die Verwandtenunterstützungspflicht ausführlich dokumentiert. Wer sein Vorsorgekapital unverschuldet verloren, oder aber verspielt und verjubelt hat, wird bei der EL-Anmeldung unterschiedlich behandelt. Individuell und vernünftig werden die Unterstützung und Geschenke von Verwandten beurteilt, sie führen in den meisten Fällen nicht zur Reduktion der Ergänzungsleistungen. In jeden Haushalt mit älteren Menschen gehörten die Empfehlung bei Pflegebedürftigkeit: Pflegende Angehörige sollen einen Pflege- und Betreuungsvertrag abschliessen; ältere Menschen können mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen, wer ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wie sie gepflegt werden und in welchem Heim sie gerne leben möchten.

Der Ratgeber „Ergänzungsleistungen“ birgt so viele aktuelle Informationen, dass er jedem Haushalt mit älteren Menschen hilfreiche Hinweise geben kann, unabhängig davon, ob der Leser Empfänger, Vermittler oder Erbringer von Leistungen ist.

 

Ergänzungsleistungen
Wenn die AHV oder IV nicht reicht

von Anita Hubert

128 Seiten,
1. Auflage 01.05.2016
ISBN 978-3-85569-904-9

auch als E-Book erhältlich

Beobachter-Verlag

 

 

 

 

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