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Wettbewerb leicht verbessert

BSV-Studie zum Hörgerätemarkt: Auswahl ist grösser geworden, aber die Versicherten machen wenig Druck auf Anbieter und Preise.

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat eine Studie zum fehlenden Wettbewerb im schweizerischen Hörgerätemarkt publiziert. Mitte 2011 wurde in der AHV und IV für die Versorgung mit Hörgeräten ein neues Vergütungssystem eingeführt: Die Versicherten erhalten eine einmalige Pauschale direkt ausbezahlt. Damit wurde das frühere Tarifsystem abgelöst. Die nun publizierte Studie hat die Situation der von den Verkäufern verlangten Preise für die Versorgung mit Hörgeräten vor und nach der Systemumstellung wissenschaftlich analysiert und verglichen.

Mehr günstige Hörgeräte auf dem Markt

Wie das BSV schreibt, liefert die Studie nun Hinweise auf einen leicht gesteigerten Wettbewerb: Es steht eine grössere Produktevielfalt zur Verfügung (gerade das Angebot an Geräten im günstigsten Segment hat deutlich zugenommen), es sind zusätzliche Hersteller auf den Markt gekommen und grosse Hersteller haben Marktanteile verloren. Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Hörgeräte-Versorgung sind leicht gesunken, wozu insbesondere Anbieter beitragen, die sich auf das tiefere Preissegment spezialisiert haben. Auch die Hörgerätepreise haben im Durchschnitt leicht abgenommen. 20 bis 25 Prozent der Hörbehinderten wählen im neuen System eine günstigere Versorgung als im früheren System.

Zahlungsbereitschaft hat zugenommen

Dieser erwünschten Entwicklung läuft laut BSV eine andere entgegen: Die Zahl der Versicherten, die bereit sind, über die Pauschalvergütung der Versicherungen hinaus aus der eigenen Tasche an ein teureres Produkt zu bezahlen, hat insbesondere in der IV zugenommen. Auch die Höhe der Zuzahlung, die in Kauf genommen wird, ist erheblich angestiegen, was zum Teil direkte Folge der deutlich tieferen Beiträge der Sozialversicherungen ist.

Trotz der positiven Anzeichen ist der Wettbewerb unter den Anbietern nach wie vor schwach, was diesen erlaubt, die Preise hoch zu halten. Da ein grosser Teil der Hörbehinderten offenbar die höheren Zuzahlungen aus der eigenen Tasche akzeptiert, haben die tieferen Versicherungsleistungen bisher nur wenig Preisdruck auf die Anbieter ausgelöst.

Bewusstsein für Wahlmöglichkeiten fördern

Das BSV hält fest, dass die seit Juli 2011 geltenden Pauschalen für Hörgeräte eine gute, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Die IV-Stellen machen deshalb seit einiger Zeit alle neu angemeldeten Personen über ihre Wahlmöglichkeiten aufmerksam, damit sie auch Geräte der tieferen Preiskategorie prüfen und Anbieter vergleichen.

Nach Meinung von BSV brauchen Veränderungen des Marktes und der Gewohnheiten Zeit. Das BSV wird deshalb sechs Jahre nach Einführung der Pauschale eine Nachfolgestudie in Auftrag geben (entsprechend der Laufzeit einer Hörgeräte-Versorgung in der IV; also ab Mitte 2017). Diese soll neben der Versorgungsqualität und den Preisen auch untersuchen, warum viele Versicherte bereit sind, hohe Zuzahlungen zu leisten, und sich andere für eine günstigere Versorgung entscheiden.

Beschaffungsportal gibt Auskunft

Seit einem Jahr besteht ein Beschaffungsportal, das dem Verbraucher kostenlos zwei Dienstleistungen anbietet. Zum einen informiert es den Kunden über zweckmässige, wirtschaftliche und zuzahlungsfreie Hörgeräte am Markt. Zum anderen vermittelt es Interessierte an professionelle Partner-Akustiker, die diese Hörgeräte im Sortiment führen und anpassen. Das Besondere an diesen Hörgeräte-Modellen sind die einzigartigen Upgrade-Funktionen, die es dem Kunden ermöglichen, ohne finanzielle Risiken an qualitativ hochwertige Hörgeräte zu kommen. Bereits ab der von der AHV geleisteten Pauschale von 630 Franken erhalten Verbraucher einen Vollautomaten, der bei Bedarf zukünftig mittels einem Softwareupdate beim Hörgeräteakustiker aufgewertet werden kann.

Link zum Beschaffungsportal: www.hörgerätevergleich.ch

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