Konsum

Änderungen bei der IV

Frage: 
Was hat sich geändert bei der IV für Hörgerätetragende?
Antwort: 

Durch die Sparmassnahmen der Invalidenversicherung hat sich folgendes für Hörgerätetragende mit IV-Berechtigung geändert:

Seit dem 1. Januar 2010 gelten folgende Rückerstattungspreise für Batterien und Jahr:
- für ein Gerät CHF 60.-
- für zwei Geräte CHF 120.-


:( Leider erhalten Hörgerätetragende, die ihre Hörgeräte im AHV-Alter gekauft haben, keine Rückerstattung.

:) Hörgerätebatterien können günstig auch im Internet bestellt werden. Niemand ist verpflichtet die Batterien beim Hörgeräteakustiker zu kaufen.