Durch die Sparmassnahmen der Invalidenversicherung hat sich folgendes für Hörgerätetragende mit IV-Berechtigung geändert:
Seit dem 1. Januar 2010 gelten folgende Rückerstattungspreise für Batterien und Jahr:
- für ein Gerät CHF 60.-
- für zwei Geräte CHF 120.-
:( Leider erhalten Hörgerätetragende, die ihre Hörgeräte im AHV-Alter gekauft haben, keine Rückerstattung.
:) Hörgerätebatterien können günstig auch im Internet bestellt werden. Niemand ist verpflichtet die Batterien beim Hörgeräteakustiker zu kaufen.