StartseiteMagazinGesellschaftEin ausgeglichenes Kompromisswerk

Ein ausgeglichenes Kompromisswerk

Die Seniorweb-Redaktion begrüsst die Rentenreform 2020, um die defizitäre Altersvorsorge auf eine stabile und zeitgemässe Basis zu stellen.

Am 24. September stimmt das Schweizer Volk über die Reform Altersvorsorge 2020 ab. Die Vorlage ist hart umkämpft, der Ausgang ungewiss. Tatsache ist, dass die finanzielle Stabilität unserer Altersvorsorge vor einer gewaltigen Herausforderung steht, weil geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen (Babyboomer-Generation), die Lebenserwartung steigt und die Zinsen sehr niedrig sind. Eine Rentenreform ist also dringend, um die Sozialwerke zu stabilisieren und die Renten für die heutige und künftige Rentnergeneration zu sichern.

Keine Frage, nach 20 Jahren ohne umfassende Reform muss die Altersvorsorge an künftige Herausforderungen angepasst werden. Darin sind sich Bundesrat und Parlament einig. Weniger einig ist man sich über die vorliegende Rentenreform: Die Befürworter sprechen von einem ausgewogenen Kompromiss, der die finanzielle Stabilität und das Rentenniveau sichert, die Gegner von einer unterfinanzierten und unsolidarischen Ausbauvorlage. Kritisiert wird vorab der vorgesehene AHV-Ausbau, wonach Neurentner künftig 70 Franken und Neurentnerehepaare 226 Franken mehr erhalten sollen.

Unbestritten ist, dass ohne Reform sich in der AHV schnell Milliardendefizite anhäufen werden. Die Rede ist von 40 Milliarden im Jahr 2030, im Jahr 2035 sogar von 80 Milliarden Franken. Mit den vorgesehenen Reformmassnahmen in der 1. und 2. Säule sowie der minimalen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent zugunsten der AHV können die Renten bis 2030 gesichert werden. Absehbar ist, dass bei einem Nein zur Reformvorlage nicht so schnell ein neues Reformpaket geschnürt wird, wie das die Gegner glaubhaft machen wollen. Dazu sind die politischen und ideologischen Interessen von links und rechts zu unterschiedlich gelagert. Die Folge ist, dass unser wichtigstes Sozialwerk schneller ins Wanken gerät als uns lieb ist.

Es trifft zu, dass das vorliegende Reformwerk nicht alle Erwartungen zu erfüllen vermag und dass weitere Reformen unumgänglich sind, um sichere Renten über das Jahr 2030 hinaus zu garantieren. Es sichert zumindest das heutige Leistungsniveau und verbessert die Möglichkeit des vorsorglichen Sparens für Personen mit kleinem Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte. Als klaren Fortschritt muss die Flexibilisierung des Rentenalters und die neue Möglichkeit der Teilpensionierung angesehen werden.  Dadurch können Seniorinnen und Senioren den Übergang in den Ruhestand gemäss ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten indivduell gestalten. Jetzt so zu tun, dass nur ein Neuanfang ohne AHV-Ausbau und mit schmerzhaften Kürzungen in der 2. Säule eine breite Akzeptanz finden kann, verkennt die politische und gesellschaftliche Realität und gefährdet unser integrales, auf Solidarität beruhendes Vorsorgesystem.

In Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen und Unsicherheiten brauchen wir eine Stärkung der AHV, wie sie die Reform 2020 vorsieht, zur besseren Absicherung von neuen sozialen Risiken. Das Risiko von Altersarmut – heute ist jede achte Person im Pensionierungsalter davon betroffen – nahm in den letzten Jahren bekanntlich zu und die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen sind nach wie vor gross. Kommt hinzu, dass die AHV in den letzten Jahrzehnten nur marginal an die Lohnentwicklung angepasst wurde. Mit deren Erhöhung um 70 Franken wird die sinkende Ersatzquote teilweise kompensiert und die Alterssicherung für mittlere und kleine Einkommen verbessert. Dieser massvolle Ausbau ist sozial gerechtfertigt und für Wirtschaft und Gesellschaft verkraftbar.

Die vorliegende Rentenreform ist kein «teures Experiment» und gefährdet den Zusammenhalt zwischen den Generationen nicht, wie die Gegnerschaft uns vormachen will, sondern ist ein ausgeglichenes Kompromisswerk, das die Stabilität der Altersvorsorge mindestens bis 2030 sichert und die AHV in Zeiten wachsender sozialer Risiken als stabile Grundversicherung bewahrt.

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