Alterspolitik

Hinweise und Diskussionen über altersrelevante Anliegen, Projekte und Initiativen sowie Kooperationen mit lokalen, kantonalen und nationalen Alters-Organisationen.

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Altersarmut 3 bis 4%

19 Antworten [Letzter Beitrag]
20. Mai 2009 - 8:08
Uors
Gestern ist die Publikation einer Studie von Pro Senectute Schweiz über die Medien verbreitet worden. Man erfuhr u.a, dass rund 12% der Altersrentnerinnen und -rentner Ergänzungsleistungen benötigen und dass drei bis vier Prozent der Altersbevölkerung trotz Ergänzungsleistungen arm sind. Der Grund dürfte darin liegen, dass entweder kein oder kein voller Anspruch auf EL besteht oder dass Lebenskosten erforderlich sind, die von der EL nicht gedeckt werden.
Es ist klar, dass den Armen - ob alt oder jung - geholfen werden muss - und auch geholfen wird.
Aber eigentlich ist es doch eine gute Nachricht, dass 96 bis 97% der Altersbevölkerung nicht arm sind.
Uors

Answers

Roberto Binswanger

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Diese neue -sehr interessante- Studie der Pro Senectute wird demnächst in einem Artikel auf der Startseite von Seniorweb vorgestellt! Informationen gibt es ausserdem auf der Website von www.pro-senectute.ch beziehungsweise auf
https://www.pro-senectute.ch/news/news-ansicht/news/pro-senectute-veroeffentlicht-studie-zur-altersarmut/8.html
idizu

Re:Altersarmut 3 bis 4%

uors
ist auch klar, dass die EL je nach Kanton die Beiträge handhabt wie es ihr (dem Kanton) passt? Und man z.B. im ZH und BL und GR nicht gleich gestellt ist wie im TG, d.h. dass nicht die gleichen Massstäbe gelten, obwohl es gesamtschweizerisch geregelt zu sein scheint? Und je nachdem, wo man wohnt, ist man mit dem gleichen Voraussetzungen arm oder oder nicht.
Roberto Binswanger

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Du hast völlig recht, idizu. In den Ferienregionen z.B. sind die Mietpreise zum Teil stark gestiegen, und das macht die Wohnkosten für Rentnerinnen und Rentner häufig unerschwinglich, weil die Wohnzuschüsse nicht entsprchend angepasst werden. Die Studie weist auf S. 92 darauf hin.

Inzwischen ist auch der Artikel über die Studie auf unserer Startseite aufgeschaltet:

http://www.seniorweb.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=4345&Itemid=1
jpgjpg (abgemeldet)

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Das Abartigste an den EL finde ich, dass man einerseits Anrecht darauf hat, dass man sie aber trotzdem anfordern muss, dass sie nicht automatisch errechnet und ausbezahlt werden.
Viele ältere und arme Leute wissen gar nichts davon und trauen sich gar nicht, sie anzufordern, da sie diese irrtümlicherweise als Almosen und Bettelei betrachten.

Und dabei hätte die Finanzbehörde ALLE Informationen, um sie auszurechnen oder zumindest um ihre "Kunden" über ihr Anrecht aufzuklären.
Bei den KK-Prämienverbilligung funktioniert's bestens, warum nicht auch bei den EL ? das ist eindeutig sparen auf Kosten der Ärmsten ! und sowas macht mich sauer !
aber wo bleibt die Lobby dieser Leute ?
Uors

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Für Leistungen der Sozialversicherungen gilt in der Schweiz das Anmeldeprinzip. Dies gilt selbst für die AHV.
Bei den EL ist dies in jedem Falle unumgänglich, weil diese Leistungen bedarfsabhängig sind und der Bedarf in jedem Falle konkret ermittelt werden muss. Diese Daten, z.B. der Mietzins, lassen sich den Steuerdaten nicht entnehmen. Wichtig ist, dass EL-Leistungen erst ab Meldung geleistet werden, auch wenn bereits vorher ein Anspruch hätte geltend gemacht werden können. Es genügt allerdings eine blosse erste Kontaktnahme, sofern sie protokollarisch festgehalten ist. Dass Minderbemittelte Anspruch auf EL haben, dürfte doch weitherum bekannt sein. Weniger bekannt ist, dass auch ein gewisser Vermögensbetrag einem EL-Anspruch nicht entgegensteht. Es wird lediglich ein Vermögensverzehr von jährlich 10% (nach Abzug des Freibetrages) bei privat Wohnenden als "Vermögensverzehr" dem Einkommen angerechnet. Es gibt Kantone, die mögliche EL-Berechtigte noch ausdrücklich zur Anmeldung auffordern.
Die Prämienverbilligung mit öffentichen Mitteln ist kantonal geregelt. Es gibt Kantone, die die Beiträge automatisch aufgrund der Steuerdaten ausrichten. Verschiedene Kantone sind aber von dieser Praxis wieder abgekommen und setzen ebenfalls eine Anmeldung voraus. Es ist ja nicht einzusehen, weshalb ein Spitzenverdiener, der seine Villa aufwändig renovieren liess und deshalb in einem Steuerjahr kaum Einkommenssteuern bezahlte, Krankenkassenbeiträge erhalten soll.
idizu

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Wer ist "der Kanton" der IM EINZELFALL bestimmt, was von der EL übernommen wird und was nicht? Ich denke da z.B. an Zahnkosten. Ist das der ausführende Beamte oder ein bestimmter Politiker?
Wie funktioniert die EL: sie ist gesamtschweizerisch geregelt? aber kann jeder Kanton machen was er will und muss sich nicht an die Regeln halten? Oder sind es gar keine Regeln nur Empfehlungen, welche die Kantone nicht beachten müssen?
Vielleicht ist Jemand unter uns, der das erklären kann.

wohin wenden sich die EL-Bezüger, die keine Lobby haben, sich aber wehren wollen? Gibts eine Omboutsstelle?
Roberto Binswanger

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Das kantonale SVA ist die Amtsstelle, die über die EL entscheidet, die Gesuche werden bei den Gemeinden eingereicht.

Hier zwei Links mit dem Bundesgesetz über die EL und einer Information der Pro Senectute.
http://www.senioren-info.ch/finanzen/sozialversicherungen/ergaenzungsleistung-el/
http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_30/index.html


Du kannst auch unter www.google.ch "sva zürich" (oder in welchem Kanton du wohnst) eingeben und kommst sofort auf die richtige Seite.
Uors

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Idizu
Die Ergänzungsleistungen beruhen auf einer detaillierten Eidgenössischen Gesetzgebung und richten sich daher gesamtschweizerisch nach den gleichen Richtlinien. Diese sind in der "Wegleitung für die Ergänzungsleistungen" (über "www.google.ch" mit "WEL" abrufbar) ausführlich und für die EL-Mitarbeiter verbindlich geregelt. In bestimmten Bereichen überlässt das Bundesrecht der kantonalen Gesetzgebung einen Spielraum (z.B. weniger als 20% Vermögensverzehr bei Heimaufenthalt). Grundsätzlich ist aber alles bis ins Detail geregelt.
Leistungen sind grundsätzlich in Verfügungsform mit Rechtsmittelbelehrung zu bewilligen oder zu verweigern. Zunächst können die kantonalen EL-Behörden durch Einsprache zu einer eingehenderen Prüfung veranlasst werden. In diesem Stadium ist es u.U. auch sinnvoll, an die Aufsichtsbehörden dieser Ämter zu gelangen. Gegen den Einspracheentscheid kann dann kostenlos an die kantonale und letztlich an die eidgenössiche Sozialversicherungsjustiz gelangt werden.
Bei Problemen mit der Ergänzungsleistungen kann u.a. auch an die kantonalen Pro Senectute-Stiftungen gelangt werden, in BL und BS z.B. an die Rechtsberatung. Über die Webseite von Pro Senectute Schweiz ist im Übrigen ein Berechnungsprogramm abrufbar, mit welchem sich summarisch prüfen lässt, ob ein EL-Anspruch besteht oder nicht.
Direktwahl zum EL-Berechnungsprogramm: http://212.117.195.50/el/r_start_d.html
Mintaka

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Es gibt aber auch den oder die Rentner die just über der Bemessungsgrenze liegen mit ihrem Renteneinkommen und demzufolge kein Anrecht haben auf KK-Verbilligung und EL.
Diese Rentner haben keine Lobby und niemand, der sich für sie stark macht. Es wird einfach gerne angenommen, dass sie eben "reich" seien ...
In Basel zB ist es das allerwichtigste die KK-Verbilligung zu haben - dadurch werden zB die Zahnarztkosten automatisch verbilligt (bei der Volkszahnklinik) - wer das nicht hat, der muss schon mal erklären warum und wieso und wird dann berechnet wie XY mit Einkommen. Wenn er oder sie nicht zahlen können, dann halt gemahnt, etc.
Keiner weiss, dass diese Person zwar eine IV-Rente hat, aber damit auf dem Existenzminimum lebt und sich solche Investitionen wie regelmässige Zahnarztbesuche oder Brillenersatz gut überlegen muss. Gearbeitet als sog. Working Poor - jahrelang - Kinder gross gezogen - ohne Sozialhilfe, keine Ersparnisse - aber immer hohe Steuern bezahlt. Dann aussortiert und wegrationalisiert und schliesslich berentet! Jetzt müssen erst noch die Steuerschulden abgetragen werden, deshalb auf dem Existenzminimum.
Sicher - die IV würde vermutlich einspringen bei grossen Beträgen bei einer Zahnsanierung - aber was ist mit der normalen Routine mit der man die grosse Renovation vermeiden könnte?
Ich kann absolut nachvollziehen, dass es Leute gibt, die NIE zur Sozialhilfe gehen sondern sich lieber durchwursteln - mit wenig - sehr wenig Geld im Sack.
Roberto Binswanger

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Zitat: "Diese Rentner haben keine Lobby und niemand, der sich für sie stark macht".

Ilka, das stimmt schlicht nicht. Pro Senectute und der Schweizerische Seniorenrat machen eine sehr intensive Lobbyarbeit. Ausdruck davon ist die erwähnte Studie über Armut in der Schweiz und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit

Pro Senectute springt auch häufig ein, wenn Rentnerinnen und Rentner wegen unvorhergesehenen Ausgaben in finanzielle Not geraten. Ausserdem unterstützt Pro Senectute Leute, die ihre Steuerschulden nicht bezahlen können, beim Abfassen von Gesuchen für Reduktion oder Teilerlass der Steuerschulden.
santiago (abgemeldet)

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Nur als Idee - viele armen Rentner haben es längst umgesetzt..........

WARUM NICHT EINMAL IM LEBEN FÜR EIN PAAR JÄHRCHEN AUSWANDERN ?

In Thailand gibt es nebst vielen Rentnern aus Deutschland bereits viele Schweizer Rentner.
Das Leben in ihrer Heimat wo sie herkamen können sie sich einfach kaum mehr leisten.
In der Schweiz getraut sich ja eh keiner zu sagen, dass er arm ist.........
In Thailand werden sie dort aber auf das Beste betreut, nicht nur für Leib und Seele wird geschaut, auch die medizinischen Leistungen sind ausgezeichnet.
Bald merken die Schweizer Rentner, dass sie auch nur mit ihrer einfachen AHV-Rent dort ausgezeichnet gut leben können. Die AHV reicht bei Weitem, dass sogar ein jährlicher Aufenthalt für ein paar Wochen im Jahr in der Schweiz drinliegt.

Aber es muss ja nicht soweit sein, fernab von der Schweizer - Heimat. In etwa 3 1/2 Flugstunden ist man auch in der Türkei.
Ich weiss, welche Einwendungen nun kommen, islamisches, moslemisches Land,Gottesstaaat, Frauenunterdrückung usw.
So besuchte uns vor etwa 14 Tagen ein langjähriger Freund von mir hier das erste Mal in der Türkei.
Wir kennen uns seit über 50 Jahren aus dem Kindergarten. Er und seine Frau sind in der Schweiz langsam und sicher leider auch am verarmen........(ein Tabuthema in Schweiz).

Die Frau meines Freundes getraute sich aus Angst nicht mit meinem Freund in das Zentrum des Orients mitzufliegen. Hinzu kommt noch, dass hier am südöstlichen Mittelmeer viele Kurden leben.
Lange vor der Abreise meines Freundes redeten alle auf ihn ein ja nicht zu uns zu reisen- Es sei gefährlich, man werde überfallen.......Tod und Teufel, zu,mal wir auch nur 150 KM vor der syrischen Grenze leben. Sein Kopf war vollgestopft mit AL Kaida, Terroristen und so.
Fast um Mitternacht landete er in ADANA. Er sagte, dass er provisorich schon ein Zimmer im Hilton Hotel gebucht hätte, den es sei sicher gefährlich wegen Überfällen auf den Strassen.......Solche "Sche....geschichten verbreiten nun mal die Medien, kein Unterschied wird gemacht zu anderen muslimischen Ländern.
Na jedenfalls waren wir bald auf der Autobahn unterwegs. Er kam zum Staunen nicht heraus, fast nigelnagelneue 3 bis 4 spurige Autobahn und er sagte, "leck" da würde mancher Schweizer nur staunen.
Um halb drei Uhr in der Nacht waren wir an unserem Domizil.

Der Zufall wollte es, dass ich am nächsten Tag zum Zahnarzt musste. Mein Freund wollte mitkommen. OK sagte ich, wollte mal eine einheimische Zahnarztpraxis sehen. Weshalb erfuhr ich bald einmal. Er hatte seit Wochen Zahnweh. Bald sass er auf dem Stuhl, eine Wurzelbehandlung, zwei ander Zähne mussten auch repariert werden. Ach du Armer sagte ich nur noch zu ihm. Jedenfalls musste er noch einmal hin......nachdem die Behandlung abgeschlossen war, konnte er nicht genügend betonen, wie feinfühlig der Zahnarzt mit ihm umgegangen. Die Rechnung um Schluss war für türkische Verhältnisse nicht billig, aber immerhin über 80 Prozent billiger als in der Schweiz.
Wir machten viele Ausflüge zusammen, in Bergdörfer, zu Nomaden begegneten ganz einfachen Leuten, waren auch zusammen in der ganz westlichen Stadt Mersin. Und überall, sogar in der einfachsten Hirtenhütte war eine Satelitenschüssel vor dem Haus. Jeder Schafhirte hat ein Handy, so braucht man auch keine Angst zu haben sollte man mal auf einem Feldweg stecken bleiben. Die Hilfe kommt sofort, ein Hirte telefoniert einem Bauer welcher bald mit dem Traktor kommt um einem rauszuziehen.
Die ist ganz selbstverständlich, und keiner will Geld dafür....

Wir haben viel zusammen unternommen, er kehrte gestern in die Schweiz mit folgenden Worten zurück, dass er sowas nie für möglich gehalten hätte im Orient, einfache, gastfreundliche, hilfsbereite Menschen und vor allen die Aussage, dass er quasi als Fremder ins Land kam und als Freund zurückflog (müsse).
Und auch, dass bei uns hier das Internet mit Wireless Lan tadellos funktionier....Na ja sagte ich, auch wir leben hier auch als Schweizer nicht hinter dem Mond.

Er wird bald wiederkommen Ende August mit seiner Frau, spielt mit dem Gedanken etwas zu mieten oder für ein paar Wochen in eine kleine Pension zu ziehen. Den "daheim" in der Schweiz zu bleiben ist viel zu teuer.

Warum also nicht ein paar Jährchen mal "Auswandern" ?
Ausser der Unkenntniss eines fremden Landes spricht ja überhaupt nichts dagegen.

Wenn NEIN was den ?

Vielleicht ist es für viele halt einfacher über die Altersarmut hier im Forum zu debatieren.
Ändern kann man ja eh nichts - den bei jeder eidg. Abstimmung stimmt der Schweizer/in im Sinne der Bürgerlichen, der Millionäre und anderen Wohlhabenden. Die Mehrheit will auch im Sinne der Bürgerlichen kein AHV Alter ab 62. Ja und die Mehrheit will zum gläsernden Bürger werden wie die letzte Abstimmung vor knapp einer Woche zeigte.

Frage mich nur was die armen Rentner eigenlich in der Schweiz noch hält. Ist es vielleicht doch nur Bequemlichkeit ?
Man muss immerhin bereit sein die Konsequenzen zu ziehen - jammern nützt hinten und vorne nichts.



LG Santiago














soll
Mintaka

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Sagen wir es mal so Binswaro: Lobbyarbeit wird gemacht, wenn sie was bringt!
Ich bin ein halbes Jahr vor dem frühestmöglichen Frühpensionierungstermin aussortiert worden von einer Institution, die sich mit Lobbyarbeit und Altersfragen befasst, weil ich zu alt und zu teuer geworden war. Es war grad nach dem Grounding bei der Swissair und viele gut ausgebildete junge Leute suchten Arbeit - für weniger Geld. Wieso sollen dann "alte Angestellte" weiterbeschäftigt werden? Sie rechnen sich nicht mehr!!!
Ich stimme santiago zu, das sind alles Tabuthemen! Es wäre sicher einfacher auszuwandern als hier zu bleiben - zumal ich in jungen Jahren bereits ausgewandert bin. Ich habe diesbezüglich Erfahrung.
Ebenfalls im Abzahlen von Steuerschulden - nachdem Steuererlass abgewiesen wurde! Glaubst du eigentlich, ich schreibe hier aus dem hohlen Bauch?? Ich habe schon als Kind gelernt, dass man auf jede Frage auch ein "Nein" bekommen kann! Wenn die Steuerverwaltung befindet - jetzt haben sie Rente, dann können sie zahlen! Was hilft dann Lobbyarbeit von Pro Senectute?
Roberto Binswanger

Re:Altersarmut 3 bis 4%

"Glaubst du eigentlich, ich schreibe hier aus dem hohlen Bauch??"

Wieso sollte ich auch? Ich habe mir nur gestattet, meine Ansicht zum Thema zu äussern...
risiko

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Ich halte nicht viel von Studien und dergleichen Umfragen. Ich glaube auch, dass mehr als 3-4%von der Altersarmut
betroffen sind.

risiko:silly:
wels

Re:Altersarmut 3 bis 4%

Ich finde auch, dass es zumutbar ist, sich für die EL zu bewerben. Problematisch ist aber, dass man dann unter staatlicher Finanzkuratel steht und z.B. geschenkte Ferien melden muss.
Auch der jährliche Vermögensverzehr ist viel zu hoch und das nicht verzehrenspflichtige Vermögen viel zu klein. Damit kann jemand doch gar nicht mehr umziehen, den Mietvorschuss, die Umzugskosten etc. etc. zahlen auch wenn die neue Wohnung billiger wäre.

Den Vorschlag, dass man auswandern könne, sollte man der SVA nicht zu Gehör bringen sonst wird das sofort ins Gesetz aufgenommen als Pflicht. Typisch für unser schweizerisches Denken und handeln ist, dass Asylanten hier gratis leben dürfen, die eigene Bevölkerung aber fast zur Auswanderung gezwungen wird.
Uors

Re:Altersarmut 3 bis 4%

wels schrieb:

Auch der jährliche Vermögensverzehr ist viel zu hoch und das nicht verzehrenspflichtige Vermögen viel zu klein. Damit kann jemand doch gar nicht mehr umziehen, den Mietvorschuss, die Umzugskosten etc. etc. zahlen auch wenn die neue Wohnung billiger wäre.

Die EL-Gesetzgebung rechnet bei Alleinstehenden nach Abzug eines Freibetrages von Fr. 25'000.-- jährlich 10% des darüber hinausgehenden Vermögens als Einkommen an, Stichtag 31.12. des Vorjahres. Dies schliesst aber nicht aus, dass der EL-Bezüger sich aus seinem Vermögen nicht auch noch anderes leisten kann. Umzugskosten wie Sie wels erwähnt würden sicher nicht beanstandet, auch wenn sie das "verzehrbare" Vermögen um mehr als 10% reduzieren.Wichtig ist, dass derartige Auslagen belegt werden können. Die EL-Behörde betreibt aber keine "Lebensführungskonstrolle". Was nicht akzeptiert wird, ist das Verschenken oder Verbergen von Vermögen. Die EL ist eben nicht dazu da, den Erben einen möglichst grossen Nachlass zu erhalten.
Freiherr (abgemeldet)

Re:Altersarmut 3 bis 4%

@Uors

Die EL(-Verwaltung und Juxtiz) waere aber auch nicht dazu da, indirekt eine standesgemaesse Lebensfuehrung zu "bestrafen". Das Gesetz schreibt klar nur das Verbot des Verschenkens und Verbergens von Vermoegen aber nicht den Nachweis des Verbleibes vor. Da daraus ein Recht auf Verweigerug oder Kuerzung der EL abgeleitet wird, muesste die Beweislast bei der Verwaltung liegen, wird aber von der schoflen Juxtiz auf den Gesuchsteller ueberwaelzt. Das obwohl es fuer viele Dienste keine Quittungen gibt und der Lohnsklave fuer das Ausgeben errackerten Einkommens fuer eine standesgemaesse Lebenshaltung wenigstens in den ersten Jahren der Pansionierung in Rechtsstaaten nicht buchfuehrungspflichtig ist.

wels

aa

Uors

Ich meine aber, dass jemand nach vollständiger maximaler Kürzung des eigenen Vermägens eben nicht mehr in der Lage ist, mit dem kleinen verbliebenen Rest einen Umzug zu machen. Die Kürzung sollte altersabhängig gemacht werden. Bei einem 30-jährigen darf doch nicht in wenigen Jahren alles vernichtet werden. Er braucht eine gewisse Reserve um die erwähnten Kosten decken zu können für den Rest seines Lebens. Die Asylanten haben es da leichter, sie erhalten alles sofort. keine Wohnungssuche, kein Mietzinsdepot, keine Steuern, keine Krankenkassenprämien keine weitere 100 Kosten.

 

 

 

Jean-Pierre Guenter (abgemeldet)

freiherr und wels

habt ihr eigentlich bemerkt, dass ihr auf Antworten reagiert, die ein Jahr alt sind ?