Dieses Forum umfasst unser ganzes Leben. Mit dem hochgesteckten Ziel, Lebenshilfe zu bieten. Dabei geht es weniger um philosophische oder wissenschaftliche Abhandlungen, als viel mehr um echte Hilfeleistung, die aus eigener, manchmal bitterer, Erfahrung kommt.
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Answers
aa
Einfache Lösung: Nicht heiraten wenn man sich derart absichern will.
Scheidungsanwältin.....
...und was für einen Vertrag würde wohl eine Scheidungsanwältin aufsetzen? !
Nicht immer ist nach einer Scheidung der Mann der übers Ohr gehauene!
Die Ehe hat sich verändert,
Nur zu, gerne würde ich die zwei Anwälte darum bitten, einen Vertrag auszuarbeiten, der von beiden Ehewilligen akzeptiert werden kann und ihren Kindern mehr Sicherheit gibt.
aa
was meinst du mit "Kindern mehr Sicherheit geben"?
Was soll in solchen Verträgen
Was soll in solchen Verträgen geregelt werden, was nicht schon im Familenrecht geregelt ist?
Kurt
Ungelesener, verbesserungsbedürftiger Lebensvertrag
Sicherheit der Kinder verbessern: den Familien mehr Stabilität geben. Die Kinder nicht manipulieren und als Helfer im Scheidungskrieg einsetzen.
Verliebte müssen beweisen, dass sie das noch zu verbessernde Familienrecht genau kennen. Sie müssen alle Bedingungen anerkennen. Es gibt zuviel Klein – und noch Nichtgedrucktes im schwerwiegendsten Vertrag, den die meisten Heiratswilligen in ihrem Leben eingehen.
vor allem
sollte man die Kinder bei einer Scheidung schützen, indem nicht sie, sondern die Elternteile hin und her zügeln und den Kindern den festen Wohnsitz überlassen. Abwechlungsweise kümmern sich die Eltern dort um ihre Kinder - denn schliesslich haben sie den ganzen Mist gebaut und deshalb sollten nur sie die Konsequenzen daraus ziehen müssen.
Gesellschaft
dummy, bei der Ausarbeitung eines moderneren Ehevertrags müsste also auch ein weiterer Anwalt mithelfen, einer, der das Wohl der Kinder vertritt. Die Ehe ist jedoch mehr als ein rein privater Vertrag, weil in der Not die Gesellschaft mitzahlen muss. Jetzt wird es kompliziert, denn nun muss ein Anwalt her, der die Interessen des Parlaments, des Staates vertritt. Jetzt kommt sicher einer, der spottet: "Bis alle vier Parteien sich einig sind und das Volk zugestimmt hat, verändert sich die Auffassung von Familie weiter, sodass auch der neue Vertrag bereits veraltet ist." Wenn man aber so denkt, wird viel Arbeit sinnlos.
Kleine Befürchtung
Sollte der Vorschlag von Draht Schule machen, so befürchte ich ein Aussterben unserer Species Homo sapiens. Vor lauter Bedingungen, Befürchtungen, eventuellen Hoffnungen und vor allem Vorhebalten käme es kaum mehr zu dem, was der Gesetzgeber «Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen» nennt. Dabei ist die Vorgabe des Schweizerischen Zivilgesetgzbuches bezüglich der Eheschliessung eindeutig und klar:
Art 159 ZGB
Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden.
Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zuammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen.
Sie schulden einander Treue und Beistand.
Wie man sich wohl
Wie man sich wohl "gegenseitig" verpflichtet?
Kurt
Unklare Sprache?
Die Formulierung im ZGB stammt aus dem Jahre 1912, ist also schon recht alt. Bis jetzt ist mir nicht aufgefallen, dass der Begriff «sich gegenseitig verpflichten» unklar wäre. Hier mein Erklärungsversuch, der vermutlich auch wieder zu Unklarheiten und Rückfragen Anlass geben könnte:
In einer Ehe sind eine Frau und ein Mann miteinander verbunden, und zwar mit gleichen Rechten und Pflichten. Es gibt keinerlei Vorrechte der einen Person gegenüber der anderen. Das Eheversprechen wird von beiden Partnern abgelegt und zwar eben so, dass sowohl die Frau gegenüber ihrem Gatten Verpflichtungen auf sich nimmt und gleichermassen der Mann gegenüber seiner Gattin. Der Gesetzgeber - es war im Wesentlichen Professor Eugen Huber (1849-1923) - formulierte es mit dem Adverb «gegenseitig». Heute würde man vielleicht etwas komplizierter formulieren, indem man sowohl die die Verpflichtungen des Gatten gegenüber der Gattin als auch diejenigen der Gattin gegenüber dem Gatten explizit aufzuzählen versuchte. Einfacher und klarer würde die Sache damit allerdings kaum.
Ich bin überzeugt - und da bin ich nicht allein -, dass der Wortlaut des ZGB von 1912 in weiten Teilen immer noch sprachlich klar und einleuchtend ist. Nebenbei: Als meine Frau und ich 1948 heirateten, las uns der Zivilstandsbeamte uner anderem auch den Artikel 159 ZGB vor, und mit unserem Ja übernahmen wir die Verpflichtung dieses und weiterer Artikel. Bis jetzt haben wir dies nie bereut.
In einem andern
In einem andern Zusammenhang:
Ich weiss nicht, ob es Euch auch auffällt: Das elegante Wort "einander" wird kaum mehr gebraucht. Man verwendet fast immer recht verknorzte Konstruktionen mit "gegenseitig".
"Weil die Geschäftsbanken sich im Zuge der Finanzkrise gegenseitig nicht mehr trauten, musste die Nationalbank ..."
"... Die beiden grossen Parteien geben sich gegenseitig die Schuld an der Krise"
Beispiele aus Baz-online.
Kurt
Schlafende Schmetterlinge
Giovanni, „bisher haben wir es nie bereut“. Auch nie in Versuchung geraten? Nie schmerzhaft zugunsten der Familie oder der Partnerin abwägen müssen, was wichtiger, wertvoller, schützenswerter ist, die „Treue zu dir selbst“ oder zu den bestehenden Verhältnissen? Heute wird die Treue zu sich selbst immer wichtiger genommen. Man verguckt sich in einen anderen Menschen und prüft seine Gefühle dem Bisherigen gegenüber. Wenn die zu alltäglich geworden sind, gibt man sich leichten Herzens die innere Erlaubnis, sich dem Neuen, Geheimnisvollen, Belebenden zuzuwenden. Da bindet einen kein Treuegelöbnis, keine moralische Verpflichtung mehr. Wenn die Schmetterlinge im Bauch nicht mehr flattern, sucht man weiter, das wird immer selbstverständlicher.
Schlafende Schmetterling
Da gibt Dir bestimmt jeder Eheberater und Paartherapeut recht.
Rosemary Huber
Schlafende Schmetterlinge?
Lieber Draht
Auf deine Fragen müsste ich eigentlich nicht antworten. Ich empfinde sie fast etwas beleidigend.
Dass jeder Mensch irgendwann einmal in Versuchung gerät, dürfte kaum zu bestreiten sein. Da schliesse ich mich keineswegs aus.
Entscheidend ist aber, wie der Mensch mit Versuchungen umgeht. Ihnen einfach nachzugeben mag interessant oder gar vergnüglich sein; ist aber kein gutes Zeugnis für das, was man Charakterstärke nennt.
Vielleicht bin ich altväterisch, wenn ich glaube, dass Versprechen, Vereinbarungen, Verträge grundsätzlich einzuhalten seien. «Pacta sunt servanda.» Das gilt nicht nur nach der Auffassung einiger - anscheinend eher altväterischer - Zeitgenossen immer noch für die Bestimmungen des Eherechts im Zivilgesetzbuch, auch wenn sie bald hundert Jahre alt sind.
Deine Beschreibung dessen, was du «innere Erlaubnis» nennst, mag heute en vogue sein, ist aber meines Erachtens für das zwischenmenschliche Verhältnis verheerend, und zwar nicht nur für das zwischen Eheleuten..
Auch wer kein Latein kann,
Auch wer kein Latein kann, hat im Elternhaus gelernt, dass Versprechen einzuhalten sind - jedenfalls gilt das für die meisten von uns. So einfach ist das.
Kurt
Dreigeteiltes Herz
Gelesen:
Mein Herz hat drei Teile. Ein Teil ist wie ein Berg, starr, unveränderlich und mächtig. Der zweite Teil ist ein grosser Baum, tief verwurzelt, mit Blättern, die vom Wind bewegt werden.Der dritte Teil ist eine federleichte Flaumfeder. Kommt ein Windhauch, fliegt sie vielleicht fort.
Gedacht:
Ich freue mich am starken Baum, ärgere mich oft über den sturen Berg und muss acht geben auf meine Flaumfeder.
Es liegt nicht an den Verträgen
Das war wohl schlecht verständlich. Der sehr schwer zu verändernde Teil im Charakter, im Bild der Berg, das sind vielleicht die sehr früh geprägten Verhaltensweisen und erworbenen Süchte. Schnell und zuviel essen, rauchen, zuviel trinken, Magersucht, Schüchternheit, Bescheidenheit, Autoritätsgläubigkeit, unüberwindliche Ängste wie Flugangst, Angst vor Hunden oder Spinnen, extremer Egoismus, Helfersyndrom, Waschzwang, Jähzorn, Streitsucht, Besserwisserei, Sadismus, Geiz, asoziales Verhalten, Hinterhältigkeit, Zwang zum Herrschen und Dominieren, Perfektionismus, extremer Altruismus,
Das Bild vom Baum meint wohl den vernünftig reagierenden, lebenstüchtigen Erwachsenen mit guten Grundsätzen, eigenständig, Versprechen und Verträge einhaltend.
Die Flaumfeder könnte das kindlich gebliebene Wesen im Menschen symbolisieren, das sich Stimmungen und Gefühlen ausliefert. Es ist der begeisterungsfähige, neugierige, kreative Teil in mir. Dieses Kind kann sich losreissen, sich in ein anderes Kind verlieben, dabei den Erwachsenen blenden und dessen vernünftige Grundsätze zu seinen Zwecken manipulieren.
Was nützen Verträge, wenn das Kind in mir nicht gelernt hat, zu verzichten, durchzuhalten, Ordnung zu halten. Wenn es nur erprobte Mittel kennt, womit es seine Wünsche durchsetzen und die andern zu schuldbewussten Dienern machen kann?