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Erste Konsequenzen der neuen EU-Heilmittelverordnung

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12. Juni 2011 - 22:42
rita amalin surber

Die Firma Padma AG gibt bekannt, dass dank der neuen Heilmittel-Regelung in der EU es zu Schwierigkeiten für Privatpersonen beim Zoll kommen kann.

Sollten Sie also als Reisende Padma Medikamente mitführen, könnten diese konfisziert werden. Die Firma bittet um Verständnis, dass die PADMA AG dafür keine Verantwortung übernehmen kann.

Hingegen sind die in der Schweiz und in der EU zugelassenen oder registrierten PADMA-Arzneimittel von der neuen EU-Gesetzgebung nicht betroffen. Welche Produkte betroffen sind, worum es genau geht sowie eine ausführliche Stellungnahme der PADMA AG lesen Sie hier.