Lebensfragen - Lebenshilfe

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ein Stempel als Lizenz zum Sterben

12 Antworten [Letzter Beitrag]
29. August 2011 - 18:25
Rosemary Huber

Rosemary Huber

Answers

Draht

So nicht.

Wer nicht reanimiert werden will, muss also einen derartigen Stempel kaufen und alle paar Tage den Abdruck auf dem Brustbein erneuern. Als ich mit 79 in den Altersturnverein eintrat, schrieb ich auf der Anmeldung, dass ich nicht reanimiert werden wolle. Unser Hausarzt weiss das auch, ebenso meine Ehefrau und meine Geschwister. Es steht auch in meiner Patientenverfügung. Im Fitness-Raum hängt ein Defibrillator an der Wand. Das nächstemal werde ich dem Personal eine Erklärung abgeben mit meinem Wunsch, bei Herzversagen nicht wiederbelebt werden zu wollen. Ich kenne mehrere Fälle von unglücklich wiederbelebten Bekannten.  Und ich verehre meinen Vater, der im Alter von 57 Jahren auf eine lebensverlängernde Gehirn -Tumoroperation verzichtete, weil er nun lange genug gelebt habe und nicht gewärtigen wolle, dass er nach dem Eingriff mit starken Persönllichkeitsveränderungen dahinvegetieren müsse.-- Die wohl wöchentlich zu wiederholende Brustbeinstempelung jedoch graut mir, deshalb werde ich mir das Ding nicht anschaffen.

wels

aa

Reanimationssüchtige Leute melden sich zu Wort: Der Stempel sein juristisch nicht haltbar weil die Unterschrift fehle.  Da sieht man wieder, wie der Patientenwunsch missachtet wird.

Deine Bemühungen, nicht reanimiert zu werden, sind leider zum Scheitern verurteilt. Liegst du auf der Strasse mit Herzstillstand, kommen die Rettungsleute und wissen nichts von deiner Verfügung. In ihrer Hektik durchsuchen sie auch nicht zuerst dein Portemonnai sondern beginnen sofort mit der Reanimation.

Diese Reanimiererei finde ich geradezu grotesk. Kürzlich habe ich gesehen, wie eine alte Frau auf dem Trottoir zusammenbrach. Ein privater Helfer stellte Herzstillstand fest. Nachdem sie nun 10 Minuten tot dagelegen hatte, kam die Ambulanz, dann noch eine, dann noch ein Feuerwehrauto und alle diese Leute machten 20 Minuten lang Reanimationsversuche.

etna

Wie kann man sich.........

denn dagegen wehren? Ich möchte auch nicht reanimiert werden, wenn mir etwas ähnliches geschieht?

 Die beste Art, sich zu wehren, ist sich nicht angleichen. (Marc Aurel)

wels

aa

Angesichts einer reanimationswütigen Medizin samt ebensolcher Gesetzgebung ist das wohl aussichtslos ohne Volksinitiative. Es wäre wohl gut, wenn die Angehörigen solcher durch Reanimation gehirngeschädigter Patienten Millionenklagen gegen diese sogenannten "Helfer" führen würden.

Am besten wäre ein totales Reanimationsverbot ausserhalb von Operationssälen wo zwischen Herzstillstand und Reanimation höchstens 1-3 Minuten verstreichen können. In allen andern Situation heisst Herzstillstand eben = Tod, das soll doch wieder wie früher akzeptiert werden.

Zum gleichen Thema gehört eigentlich auch die übertriebene Behandlung extremer Frühgeburten wo die Medizin sich aus der Verantwortung schleicht für ihr Tun und die Eltern zwingt, schwerbehinderte Kinder grosszuziehen.

 

Ida

Patientenverfügung

Heute sind doch Tattoos gross in Mode. An Stelle die Verantwortung auf das medizinische Personal abzuwälzen, das doch soviel ich weiss, den Auftrag hat Leben zu retten und ermöglichen, könnte man sich diese Spezialwünsche ja auch auf die Stirne tätowieren lassen?

wels

aa

oder auf die Brust oder hinten aufs Ohrläppchen. Die Medico-juristische Diktatur wird aber auch hier die fehlende Unterschrift zu ihrer Blockadepolitik benützen mit ihrer Sucht "Rette Leben - schaffe Schwerbehinderte".

 

rita amalin surber

stempel und hautempfindlichkeit

ich fürchte, dass die stempelfarbe auch irritationen auf der haut auslösen könnte.
geblieben ist mir bei meinen überlegungen nur ein ausweg: bändel um den hals mit "no defi" info dran. wenigstens wenn man aus dem haus geht, wäre das machbar.

Villanova

ein Stempel als Lizenz zum Sterben

Dieses Thema "Reanimation gewünscht oder nicht", beschäftigt auch mich. Bis jetzt habe ich keine Antwort darauf gefunden ob diese Defribillatoren in der Lage sind, festzustellen ab wann eine Reanimation noch sinnvoll ist. Die Idee von r.a.s. finde ich wirklich eine Lösung und eine gute Idee. Ich werde daran gehen, einen solchen Bändel zu basteln mit Anhänger "Bitte keine Rea bei Herzstillstand" mit Datum und Unterschrift. Von der Exit gibt es eine Kette mit diesem Hinweis. Finde ich für Frauen nicht so schön, da man ja evtl. noch gerne eine Schmuckkette tragen möchte. So eine Bändel liesse sich besser vom Halsauschnitt weg verstecken und hätte weniger Gewicht.

Mein Hausarzt ist wohl informiert über meinen Wunsch, aber man weiss ja nicht, wo es einen treffen kann.

    

wels

aa

Defibrillatoren sind nur nützlich bei Herzkammerflimmern, dann ist man auch nicht tot. Bei Herzstillstand nützen sie nichts, man ist ja dann tot. Die Reanimateure gehen dann trotzdem an's Werk mit ihren Geräten. 

 

 

Hans Jörg Klemenz

Tot oder nicht?

wels, das hast Du natürlich (teilweise) recht.

Aber wie unterscheidest du in einem Notfall einen echten Herzstillstand (Defib nutzlos, aber schadet nichts) von einer pulslosen ventrikulären Tachykardie (kein Puls tastbar, Defib zwingend und nützlich)?

Bei uns auf dem Golfplatz auf dem offenen Feld ist genau dieser Fall aufgetreten. Zum Glück war im Team dahinter ein Arzt und die Angestellten (Ranger) haben alle einen Defib auf ihren Golfcarts. Der Mann ist wieder wohlauf.

Nutzt's nüt, so schad's nüt?

Hans Jörg

P.S. Des weiteren bin ich davon überzeugt, dass der Arzt den Defi eingesetzt hätte, auch wenn der Mann einen entsprechende Zettel am Hals gehabt hätte. Nicht?

Meine Website

Carpe diem

kaninchen

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Hans Jörg Klemenz schrieb:

P.S. Des weiteren bin ich davon überzeugt, dass der Arzt den Defi eingesetzt hätte, auch wenn der Mann einen entsprechende Zettel am Hals gehabt hätte. Nicht?

Sicherlich. Und der Mann wäre ihm dankbar gewesen. In diesem Fall. Nun aber gesetzt den Fall, es betrifft einen Schwerkranken, der den Zettel um den Hals trägt und der vielleicht um einen so leichten Tod froh gewesen wäre ? Aber hängt nicht jeder Mensch am Leben bis zur allerletzten Sekunde ? Ein Arzt wird sich in so einem Fall auf seinen Eid berufen, der ihm die Entscheidung abnimmt

rita amalin surber

die krux an der geschicht...

...ist es ja, dass patientenverfügungen vom arzt respektiert werden sollten und das nicht in jedem fall der fall sein könnte.

im übrigen glaube ich an das schicksal, es tritt also eh ein, was vorgesehen ist - mit oder ohne mein dazutun. klar ist auch, dass mich das nicht zum nicht-denken- oder tun verleitet. es beschert mir handkehrum ein gewisses vertrauen, dass schon das richtige geschieht.

die situation in der Schweiz

Ich zitiere: "Obwohl Patientenverfügungen in der Schweiz noch nicht explizit vom Gesetz geregelt sind, wird der Patientenwille von den Ärzten in der Regel akzeptiert. Eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ist nun aber in Bearbeitung. Sie soll voraussichtlich im Jahr 2011 in Form einer neuen Fassung des Erwachsenenschutzrechts in § 370 ff. in Kraft treten. "

http://www.drze.de/im-blickpunkt/patientenverfuegungen/rechtlicher-teil