Arena

Debatten über aktuelle politische, gesellschaftliche und soziale Themen.

>>> Beachten Sie bitte die Netiquette!

Einloggen/registrieren

Einloggen oder sich registrieren, um bei Seniorweb mitzumachen.

SBB und Lärmschutzwände

6 Antworten [Letzter Beitrag]
28. Oktober 2011 - 21:10
Brigitte Poltera

Den SBB fehle das Geld, um ihre Infrastruktur genügend zu unterhalten, hören wir heute immer öfter. Ich erlebe das Gegenteil: Zur Zeit werden am Zürichsee z.B. zwischen Richterswil und Bäch viele hundert Meter Lärmschutzwände erstellt, massiv, kompakt und braun, vermutlich sehr teuer.

Sie mauern die Sicht auf eine besonders idyllische Seelandschaft einfach zu (siehe Bilder). Nun kann man heute den Lärm wesentlich zukunftsgerichteter bekämpfen, z.B. mit neuem Rollmaterial, das viel leiser fährt (das auch mit modernen WCs ausgerüstet ist, damit die Kacke nicht mehr auf Schiene und Umgebung fällt).

Mit diesem Rollmaterial entfällt die Notwendigkeit zu Lärmschutzwänden. Ich wohne selbst in der Nähe der Bahn, an die regelmässige Durchfahrt von Zügen gewöhnt man sich rasch. Zudem fuhr die Bahn schon viel länger dem See entlang als die meisten Häuser dort stehen. Neubauten würden nun mit einem etwas höheren Fundament erstellt, damit die Leute im unteren Stockwerk doch noch über die Lärmschutzwände auf den See sehen, erklärte mir ein Strassenarbeiter beim Fotografieren.

Sollten die SBB nicht eher zukunftsgerichtet investieren statt Gelder in die Fundamente von Lärmschutzwände buchstäblich zu verlochen und Wände zu bauen, mit denen wir eingebunkert werden und die wir kaum mehr je wieder wegbringen?

Bild 1: Strecke mit Lärmschutzwand
Bild 2: Aussicht auf den See vor dem Erstellen der Lärmschutzwand - auch hier wird zugemauert

 

Answers

Andreas Kühner

SBB macht das nicht freiwillig

  • Das Umweltschutzgesetz (USG vom 01.01.1985) hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen bzw. Einwirkungen vorsorglich zu begrenzen.
  • Die Lärmschutz-Verordnung (LSV vom 01.04.1987) macht Vorgaben bezüglich der Emissionen, der Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastungen und regelt die Sanierung bestehender Anlagen.
  • Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24.03.2000 definiert im Sinne einer Spezialregelung die konkreten Vorgaben für die Prioritätenordnung, die Fristen, die technischen und baulichen Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung.
  • Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wurde vom Bundesrat genehmigt und auf 15. Dezember 2001 in Kraft gesetzt.

Bundesgesetze werden vom Eidg. Parlament erlassen und vom Bundesrat umgesetzt. Bundesverordnungen werden zur Umsetzung von der Verwaltung erlassen.

Ohren können das Gute hören, Augen das Schöne sehen, wenn das Hirn dies zulässt

Sterngucker

Manchmal wird ein Gesetz von der Realität überholt.

Danke Andreas

für die Aufzählung der  Gesetze, welche uns vor dem Bahnlärm schützen.  Dazu möchte ich beifügen, dass die Zeit, von der Idee  eines neuen Gesetzes  (hier die Eindämmung der Lärmimmissionen) über die Abstimmung und schliesslich bis zur  Inkraftsetzung,  ein gutes Jahrzehnt dauern  kann.

Im Beispiel SBB werden  Schallschutzwände nach Plan erstellt, obschon innerhalb der letzten zehn Jahren die alten Züge laufend durch  immer leisere Züge ersetzt werden. Gleichzeitig wurde  die Schotterhöhe erhöht und die Karrosserien der Fahrzeuge tiefer gesetzt. Zudem wurden die Perrons erhöht.Alle diese Massnahmen haben den Lärm stark vermindert.

So stellt sich heute die Frage, ob dort, wo keine Güterzüge mehr fahren, alle geplanten Lärmschutzwände noch erstellt werden müssen. Vielleicht könnten schon einige eingespart werden.

Aber ich freue mich auf jede Fahrt mit den modernen Zügen der SBB!

Hephaistos

Es kommt die Zeit...

Ich freue mich schon jetzt auf die Zeit des Mauerfalls.

Andreas Kühner

Auch ich freue mich

auf die Zeit, in der die Gesetze wieder den Realitäten angepasst werden.

Und ich denke, es werden sich viele Autofahrer auch freuen, wenn sie wieder ohne Scheuklappen (also ohne die Schallschutzwände und wieder mit Gesamtsicht) über die Autobahnen brettern düerfen, weil die Pneus keinen Lärm mehr machen. Die Motoren sind ja längst leise.

Was ich im obigen Beitrag sagte, war eben etwas ganz Anderes.

Ich wehrte mich gegen einen Vorwurf an die SBB. Diese Unternehmung  m u s s heute noch die Gesetze erfüllen.

Sie ist keine Privatperson, welche sich, wie viele Andere, die Eigenverantwortung so interpretieren darf, wie es ihrem Portemonnaie am besten entspricht.

Ohren können das Gute hören, Augen das Schöne sehen, wenn das Hirn dies zulässt

Brigitte Poltera

Ein guter Freund hat mir geschrieben:

"Dein Artikel spricht mir aus dem Herzen. Aber eben – wir hatten in verschiedenen Volksabstimmungen zu solchen Sachen (am liebsten würde ich schreiben „solchem Unsinn“) immer wieder ja gesagt, von wegen Umweltschutz und so. Kommt dazu, dass man dagegen nichts unternehmen kann, denn die SBB erfüllen damit die Vorschriften eben dieses Lärmschutzgesetzes. Allein der Verzicht auf diese Lärmsanierungen würde die Finanzierung des Zimmerberg II Tunnels ermöglichen.

Kommt dazu, dass natürlich auch die Waggonindustrie und die Giessereien in der Schweiz kräftig mitgemischt haben. XX (Name bekannt, bp) hat belegen können, dass Bremsklötze aus Kunststoff die Emissionen massiv senken würden, das ging eben wegen diesen Industrien nicht. Kommt dazu, dass die EU erst vor etwa drei Jahren verfügt hat, dass auch Güterwagen lärmsaniert sein müssen – sie bräuchten dann auch keine Lärmschutzwände mehr, genau so wie es bei den heutigen Personen- und Triebzügen nicht mehr notwendig wäre. Was ist passiert: Die Bahnen – vor allem im Osten – haben vorher noch einmal kräftig Güterwagen nach alten Normen beschafft.

Und zum Schluss noch dies: Was ich alles wegen Bahnlärm zu hören bekomme, übersteigt hie und da das Erträgliche. Geht es um Fluglärm (für mich auch nicht schlimm bei uns), wird flugs die Bahn herangezogen. Geht es um Autobahnen, müssen Lärmschutzwände her, weil einige Leute nachher dort ihr Haus aufgestellt haben. Bei den Eisenbahnlinien genau das Gleiche. Ich behaupte, dass 80 % der Häuser nicht bestanden, als die damaligen Bahnlinien gebaut wurden."

Sterngucker

Lärmschutz schont den Menschen.

Lärm ist ungesund für den Menschen. Denn auch wenn wir schlafen, schläft das Ohr nie. Es wird also immer gestört. Und das kann die Erholung stark beeinträchtigen.

Darum sind Lärmschutzmassnahmen (z.B. in der Nähe von Bahn, Autobahn, Stadtverkehr) auch am Bau vorgeschrieben. Beispiel: Als ich mein ausbaute und neue Fenster einsetzte, musste ich gegen die Bahnseite ein Lärmgutachten machen lassen um festzustellen, welche Art Verglasung angezeigt sei, wenn man eine Wohnung vermietet.  Wenn ich nur alleine darin wohnen würde, so müsste ich diese Schutzmassnahme nicht errichten.(Mieterschutz). Nach der Messung war klar, dass eine zweifach-Verglasung genügte.