Leben im Ausland

Fragen, Erlebnisse und Erfahrungen im Ausland.

>>> Beachten Sie bitte die Netiquette!

Einloggen/registrieren

Einloggen oder sich registrieren, um bei Seniorweb mitzumachen.

eine Auslaenderin in AHV-Alter heiraten

11 Antworten [Letzter Beitrag]
9. Januar 2012 - 6:54
cooked

eh ja, dass gibt es auch Bin selber ueberrascht): ich will meine Freundin heiraten damit sie einfacher in die Schweiz reisen kann (Sie ist Thailaenderin). Schliesslich werde ich aber in Thailand bleiben, was durch ein Heirat auch vereinfacht wird. Ich habe bloss meine AHV als Einkommen, was in Thailand aber ausreichend ist, auch zu zweit.

Frage: habe ich eine Recht auf zusaetzliche AHV Leistungen wenn ich diese Frau, die natuerlich nie AHV Beitrage bezahlt habe, heirate? Ich habe lange auf Google gesucht nach einer Antwort, finde aber nichts.

david

 

Answers

Rolf Löber

AHV-Rente

Eine sehr komplexe Sache!

Ich denke NEIN. ABER: Solltest Du vor ihr sterben, und Ihr seid mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen, so würde sie in der Schweiz eine WITWENRENTE erhalten - SOFERN sie ein gewisses Alter schon erreicht hat. Wie sich das aber mit Wohnsitz Ausland verhält, und sie keine CH-Staatsbürgerschaft besitzt, weiss ich nicht - EHER NEIN. Falls noch eigene aus dieser Ehe stammende Kinder dazukämen, so wäre nochmals eine neue Situation zu beachten.

EMPFEHLUNG: wende Dich doch an den neutralen Beratungsdienst des BEOBACHTERS, sofern Du aus Diskretionsgründen diese Frage(n) nicht durch die auszahlende AHV-Stelle beantworten  lassen willst.

Gruess Rolf

PS: bitte informiere uns hier über die Antworten, danke.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Lernen und Entdecken macht mir Freude. Es ist spannend für mich, Neuem zu begegnen. Gern gebe ich mein Wissen weiter an Menschen, die danach fragen. * * * * * * * * * * * * * * *

tim

AHV und Schweizerbürger !

Früher war das so dass mit der Heirat eine Ausländerin automatisch auch das Schweizer Bürgerrecht hatte mit allen Pflichten und Rechten und somit auch AHV berechtigt.
Schon seit einigen Jahren hat das aber geändert, da muss der ausländische Ehepartner einige Jahre, glaube es sind 5 oder 7 Jahre mit einem Schweizer verheiratet sein um als Schweizerbürger anerkannt zu werden.
Was die AHV anbetrifft erkundigst du dich am besten bei einer AHV stelle in der Schweiz oder bei der Schweizer Botschaft in Thailand.

Diese Frage gehört meines Erachtens aber ins Anschlagbrett, hier geht es eigentlich nur ums Seniorweb !

Mintaka

AHV-Rente

Ich denke, dass der Haken bei der Schweizer Bürgerschaft liegt. Um diese beantragen zu können, muss man 5 Jahre verheiratet sein.

Um eine Ehepaarrente beantragen zu können, müssen beide im AHV-Alter sein. Es ist ein interessantes Thema.

 

 

Hans Jörg Klemenz

Aus den Merkblättern der

Aus den Merkblättern der AHV:

  1. Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
  2. Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
  3. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
  • die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
  • der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Der Hacken dürfte also die Tatsache sein, dass Du nicht mehr erwerbstätig bist.

Hans Jörg (ohne Gewähr)

Meine Website

Carpe diem

Annemarie Giger

Thema versschieben

Es hat sich hier ein interessantes Thema entwickelt, das aber besser ins Forum "Leben im Ausland" passt. Ich werde darum diesen Tread in dieses Forum verschieben.

Annemarie Giger

mupli

eine Frau aus Thailand heiraten

Nun unser 30-jähriger Sohn hat im letzten Mai eine Thailänderin geheiratet. Vor der Heirat war sie mehrmals in der Schweiz mit Visum. Es gilt die 90/90 Tage Regelung,d.h. konkret 90 Tage Aufenthalt in der Schweiz und nach verstreichen der 90 Tage in Thailand durfte sie wieder einreisen am 91 Tag für weitere 90 Tage usw. Natürlich muss eine Kranken- und Unfallversicherung für den Gast abgeschlossen werden.

Eine Heirat in der Schweiz war praktisch fast unmöglich für das Paar wegen zuvielen Hürden und man hätte gegen die CH-Visumspflicht verstossen, wo ausdrücklich die Frage gestellt wird auf dem Visumsantrag: Beabsichtigen Sie zu heiraten in der Schweiz ? Beantwortet man es mit JA, gibt es kein Visum - exakt so ist es.

So haben sie in Thailand nach thailändischem Recht geheiratet. Als alle Papiere endlich da waren übergaben sie es der Botschaft in Bangkok. Es folgte ein übliches langes administrative hin-und her Prozedere zwischen der Botschaft und der Schweiz.

Zum Glück gab es dort den Swiss Help Point in Bangkok (private Organisation), welche alle erforderlichen Papiere besorgten.

Nach rund 4 Monaten durfte die Ehefrau legal in die Schweiz einreisen, versehen mit Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitsbewilligung usw. anderen Papieren.

Diese Aufenthaltsgenehmigung für die ausländische Ehefrau muss aber jedes Jahr "kostenpflichtig" für ein weiteres Jahr verlängert werden. Nach Ablauf von 5 Jahren kann die Schweiz. Staatsbürgschaft beantragt werden. Bis sie diese aber erhält muss kostenpflichtig weiter die Aufenthaltsgenhemigung erneuert werden.

AHV -  muss sie aber vom Tag 1 in der Schweiz bezahlen. Ebenso natürlich auch Steuern, da sie arbeitet.

Natürlich musste das junge Paar persönlich auch auf dem Migrationsamt erscheinen, wo der Ehefrau die PFLICHTEN in der Schweiz erklärt wurden.

Finde dies gehört schon in die Sparte : Leben im Ausland auch wenn es umgekehrt ist. Wenn ein Fremder in der Schweiz lebt, so lebt er ja im Ausland.

 

 

 

 

Rolf Löber

AHV im Ausland

Super Beiträge die da zusammenkommen!

@David: nützlich wäre noch zu erfahren, welchen Jahrgang Deine zukünftige Frau hat - je nachdem bestehen Unterschiede.

Gruess, Rolf

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Lernen und Entdecken macht mir Freude. Es ist spannend für mich, Neuem zu begegnen. Gern gebe ich mein Wissen weiter an Menschen, die danach fragen. * * * * * * * * * * * * * * *

kornblume

cooked

betr. AHV/EL könnte dir dieser Link ev. weiter helfen.

lg

kornblume

Mintaka

eine Frau aus Thailand heiraten

Mein Sohn hat eine Philippinin geheiratet und dazu 4x den Antrag zur Einreise zwecks Heirat ans Bundesamt für Migration gestellt, resp. stellen müssen bis es klappte (Kt. ZH).

Eine Einreise per Touristenvisum wurde kategorisch abgelehnt. Schliesslich wurde nach ca. 1,5 Jahren hin und her das *Visum zwecks Heirat* ausgestellt und sie durfte 2009 einreisen. Vom Bundesamt für Migration erfolgte die Forderung innert 3 Monaten zu heiraten was auch geschah. Ein Jahr später durfte dann auch der kleine Sohn (4 Jahre alt) einreisen als Familiennachzug und inzwischen haben die beiden ihre Familie weiter vergrössert.

Somit kann man feststellen, dass man sehr hartnäckig sein muss, wenn man etwas erreichen will. Für meinen Sohn hatte jeder Antrag Kostenfolge und er hat viel Geld für alles ausgeben müssen. Alle Anträge müssen beglaubigt, etc. werden. Der Antragsteller muss alles offenlegen.

Aber wie gesagt, es ist möglich!

 

 

 

cooked

Danke fuer all die sehr

Danke fuer all die sehr hilfreichen Antworten, ich hatte ein klein wenig Hemmungen, diese Frage zu stellen.

Ich habe den 'Swisshelpingpoint' in Bangkok ganz zufaellig gefunden als wir uns dem Weg nach der Schweizer Botschaft auskuendigten. Sehr hilfreich, nicht umsonst: ich habe aber festgestellt dass wenn ich dass alles selber machen will musste ich mich tagelang im heissen Bangkok herumplagen. Es kam dazu der 'Einladungsbrief' der aus langer Erfahrung fuer uns aufgesetzt wurde (keine Heiratsabsichten, sich besser kennenlernen, Schweizerkultur ..man musste aber leugnen, und schreiben, dass wir nicht heiraten wollen!) In der Botschaft fragten sie ob wir heiraten wollten (Antwort: konsequent 'Nein!'), aber dann kamen Fragen nach den Namen und sogar Alter meiner Kinder (muss es selber genauestens ueberlegen, wenn man mich fragt) usw, facit, es sieht nicht gut aus mit unserem ersten Versuch, eine Touristenvisa zu bekommen. Wir werden wohl ein Rekurs nach Bern machen muessen, 2 Monaten warten heisst es dann,  ohne Gewaehr. Da ich erst 2013 ca. Februar wieder nach Thailand fahren kann finde ich dies 'ein wenig' frustrierend. Die Schweizer Botschaft in Bangkok hat gemaess Statistiken einen schlechten Ruf was Visa-Antraege betrifft..

Ich verstehe warum die Schweizer so agieren, wer Thailand kennt sieht alltaeglich was hier vor sich geht, blauaeugige Auslaender die von geuebten Bargirls ausgenuetzt werden, manche haben mehrere Maenner die ihnen Geld regelmaessig schicken. Meine Frau  (wie ich sie betrachte) hat aber 58 Jahren, hat ihr ganzes Leben als Reisbaeuerin hart gearbeitet, ich arbeitete als Landschaftsgaertner 40 Jahren lang... ich habe bald 64 Jahren, koennte event. meine Selbststaendige Taetigkeit nochmals ein Jahr  lang fortsetzen und doppelte AHV bezahlen.. dass toent aber echt wie eine Ausnuetzerei der AHV-Kasse, frage mich ob dass  realistisch zu machen ist.

 

 

Khun Hans

@CookedDie Schweizer

@Cooked

Die Schweizer Botschaft in Bangkok ist gegenwärtig die beste die sich Thailand überhaupt vorstellen kann, freundlich, anständig, man ist Schweizer wenn man kommt und das ist gut so! Lass Dir vom hören sagen nicht den Mum nehmen, versuche es selber.

Dieses ist heute Morgen von der Botschaft für Auslandschweizer eben rein gekommen. Liess selbst nach, und auch die weiterführenden Links in Sachen Visa für die Schweiz.

 

Gruss Khun Hans

"Taxi's sind wasserlöslich - wenn's regnet ist kein's da!" Zitat von Frank Sinatra †