Lebensfragen - Lebenshilfe

Dieses Forum umfasst unser ganzes Leben. Mit dem hochgesteckten Ziel, Lebenshilfe zu bieten. Dabei geht es weniger um philosophische oder wissenschaftliche Abhandlungen, als viel mehr um echte Hilfeleistung, die aus eigener, manchmal bitterer, Erfahrung kommt.

>>> Beachten Sie bitte die Netiquette!

Einloggen/registrieren

Einloggen oder sich registrieren, um bei Seniorweb mitzumachen.

Wohnsitz in der Schweiz

9 Antworten [Letzter Beitrag]
15. Januar 2012 - 15:49
Toscalarthur

Nach mehrjährigen Aufenthalt als Scweizer Rentner habe ich beschlossen mich wieder in der Schweiz anzumelden. Mein Sohn besitzt im Kanton Zürich ein Einfamilienhaus. Also meldete ich mich bei der betreffenden Gemeinde an, mit Wohnsitz bei meinem Sohn. Im Verlauf der Anmeldung machte ich die Bemerkung, dass ich gleich wieder abreise, da am bisherigen Wohnsitz noch einiges zu tun ist und ausserdem noch eine mehrmonatige Reise bevorsteht. Darauf hin erklärte mir die Beamtin recht rüde, dass es  nicht ausreiche nur am gemeldeten Wohnzitz Steuern zu bezahlen und eine Adresse zu haben. Es sei zwingend vorgeschrieben, dass man auch da wohne. Gibt es in der Schweiz tätsächlich so ein Gesetz ? Ich bin dankbar für alle Antworten.

Answers

Monika Eichmann

Hallo Toscalarthur

Melde Dich als Weltenbummler ab, dies muss das Einwohneramt akzeptieren

Kurt Engelbrecht

Du kannst auch selbst

Du kannst auch selbst googlen. Hier einHinweis:

Art. 23-26 ZGB.

Kurt

Toscalarthur

Weltenbummler

Herzlichen Dank für Deinen Typ. Gibt es irgendwo einen Artikel zum nachlesen oder ausdrucken. Ich bin in 2 Wochen wieder in der Schweiz und würde das der betreffenden Beamtin gerne unterjubeln.

Toscalarthur

ZGB

Danke, werde aber aus den 3 Artikeln nicht schlauer. Meine Frage ist: Muss man einen Wohnsitz auch ständig benutzen? 

leblanc

zgb

toscalarthur

lass doch einfach die beamtin quaken und mach was du willst. noch gibt es keine amtliche stechuhr an der wohnungstüre.

frohe nachtruhe

flo

dummy

Stechuhr

leblanc schrieb:

toscalarthur

lass doch einfach die beamtin quaken und mach was du willst. noch gibt es keine amtliche stechuhr an der wohnungstüre.

frohe nachtruhe

flo

Gute Antwort, flo! Genau so sollte man es machen. Es gibt zwar Länder, dort wird der Wasser- und El-Verbrauch kontrolliert - so sieht man gleich, ob der  Eigentümer auch da war... ;-((

Giovanni

Treffende Antworten

Lieber Toscalarthur, was dir die Beamtin in der Einwohnerkontrolle sagte, entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage.

Du hast dich in der betreffenden Gemeinde zur Wohnsitznahme zwar angemeldet. Das war deine Pflicht. Es besteht deswegen aber keinerlei Verbot dagegen, dass du diese Gemeinde zeitweise verlässt, um dich an deinen bisherigen Wohnort zu begeben.

Du bist jetzt zwar in der neuen Gemeinde angemeldet und dort beispielsweise steuerpflichtig. Wohin du dich aber begibst, ist deine ureigenste Privatsache und geht niemanden etwas an.

Der einzige Fehler, den man dir vorhalten könnte, besteht darin, dass du der Beamtin etwas gesagt hat, das sie gar nichts angeht.


Auch Beamtinnen und Beamte in einer Gemeinde sind Menschen, die «um ein Weniges geringer als Götter» sind. Was sie sagen, ist somit nur soweit verbindlich, als man ihnen glaubt.

Toscalarthur

Giovanni, Treffende Antworten

Bravo und Danke. genau so sehe ich das auch. Ich wollte mich ja nur endlich korrekt da anmelden, da für die Krankenkasse dies seit Jahren mein Wohnort ist. Leider konnte ich bei der KK keine Aenderung beantragen,laut Auskunft KK hätte man mir eine seit 40 Jahren bezahlte Langzeitversicherung im Alter gestrichen.

wels

aa

Die von dir erwähnte Langzeitversicherung ist möglicherweise ziemlich nutzlos. Vor vielen Jahren griff die Presse das auf und erwähnte, dass die nur zahlen, wenn man Sozialhilfeempfänger oder so ähnlich ist. Schau einmal in den Versicherungsbedingungen nach, vielleicht kannst du auf diese Versicherung  verzichten u nd dann unabhängiger wohnen. Ich habe sie schon lange gekündigt.