Eigene oder Autoren-Beiträge und Gedanken zum Nachdenken oder zur Freude.
>>> Beachten Sie bitte die Netiquette!
... machen nicht mal vor Künstlern halt.
Gestern sah ich auf kulturzeit einen Bericht über einen Sänger, der auf seiner Homepage Kritiken aus den Zeitungen übernahm.
Die verschiedenen Verlage stellten teure Forderungen. Es wurde sogar im Webarchiv rechechiert und nachgewiesen, dass er diese Zeitungsartikel bereits über eine längere Zeitspanne auf seiner Homepage hatte und forderte umso mehr Geld.
Er war im guten Glauben, dass er mit der Quellangabe richtig zitierte. Doch er tappte in die Abmahnungsfalle.
Gerade in Deutschland tummeln sich sogenannte Copyright- oder Patent-Trolle im Internet nach der Suche auf Verstösse gegen das geistige Eigentum.
Answers
Und jetzt ?
Danke Nekosan für diese Information. Aber .... was heisst das für uns alle die im Internet über irgendwelche Sachen schreiben, dazu aufgeschriebene Gedanken und das Wissen anderer Leute benützen und uns damit vielleicht strafbar machen ?
Wäre es eine Lösung, gar keine 'Originale', dass heisst schriftliche Berichte jeder Art, Bilder jeder Art, mehr zu verwenden. Nur noch Gelesenes, neu formuliert und ohne Angabe der eigentlichen Quelle, sowie unverbindliches Bildmaterial benützen, jegliche Namen und Bezeichnungen nur noch durch Umschreibungen zu erklären versuchen und auch sonst alles zu vermeiden was ein 'geistiges Eigentum irgend welcher Art' verletzen könnte.
Das Thema ist ja hier im SW immer wieder aktuell. Gibt es wohl eine Auskunftsstelle, eine handfeste, rechtlich verbindliche Regelung die in der Schweiz (Europa,Welt) gilt, und die den 'Normalschreiber ohne gewerbsmässige Bereicherungswünsche' genauer informiert und so auch schützt?
Vielleicht weiss jemand etwas Genaues, nicht Vermutungen, nicht persönliche Interpretationen ... ich würde das dann gerne unter dem Redaktionsbereich 'Recht' veröffentlichen.
Die Deutschen sind in diesen Fällen...
... sehr strikt. Die Anwaltskanzleien sehen Dollarzeichen. Da kann der kleine Mann nur vorsichtig sein im Umgang mit dem Urheberrecht - und schutz.
Maja Petzold hat einen Eintrag zum Urheberrecht im Forum Kunst in Word, Bild und Ton.
Alfons Bühlmann hat über die Verwendung von Bildern ebenfalls einen Eintrag.
Weitere Informationen auf folgenden Links:
Will nun ein Schreiber von einer anderen Person etwas übernehmen, muss er sich mit der Materie Urheberrecht auseinandersetzen.
Deshalb bleibe ich auf der sicheren Seite und verwende nach Möglichkeit nur eigene Sachen oder hole mir bei fremden Artikeln die Erlaubnis des Urhebers. ;-)
Diese Erlaubnis aufbewaren. Man(n)/frau kann ja nie wissen. :-)
Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. Seneca, röm. Philosoph
Meine Homepage Mein Fotoalbum
Danke!
Danke, liebe Nekosan, für Deine klaren Worte!
Es tut mir manchmal wirklich weh, wenn ich wegen Copyright-Bestimmungen etwas wieder aus dem Forum nehmen muss, aber meines Erachtens ist die Einhaltung der gesetzlich unterstützten Regelungen der einzig gangbare Weg!
Aber gerade Gedichte werden ja oft mit emotionalem Engagement ins Forum gestellt - deshalb erleichtert es mich, wenn ich als "die Böse", die mahnen oder gar entfernen muss, Unterstützung findet.
Die echte Lösung: Schreibt selbst Texte, Gedichte, die es verdienen, dass wir sie lesen, darüber diskutieren und uns freuen.
Verletzung bzw. Respektieren von Urheberrechten
Seit den 1960er-Jahren habe ich immer wieder mich mit diesen Urheberrechtsfragen auseinanderzusetzen und in der Zwischenzeit ein erhebliches Wissen darüber mir angeeignet. Dieses Wissen bezieht sich hauptsächlich auf das "Bild" in jeder Form - also gemalte Bilder wie fotografierte Bilder und auch betreffend "Musik". Einige der Hinweise sind in den Bericht von Maja Petzold eingeflossen bzw. sind darin Ergänzungen.
Auf Wunsch komme ich gern einmal in eine Redaktionssitzung und stelle mich aktuellen Fragen. Einiges davon werde ich vermutlich spontan beantworten können, Anderes muss ich im Einzelnen dann erst abklären. Es besteht gern auch die Möglichkeit, mir aktuelle Fragen via eMail zu stellen oder eventuell sogar als FORUMSBEITRAG allgemein zu publizieren.
Ich bin weder Rechtsanwalt in Urheberrechtsfragen, ich bin überhaupt nicht Rechtsanwalt jedoch wie eingangs erwähnt seit Jahrzehnten mit solchen Urheberrechtsfragen konfrontiert. Rechts-EXPERTEN in Urheberrechtsfragen... ein grosses Spezialgebiet und im Rahmen des Seniorwebs kaum bezahlbar... Gegebenenfalls kann ich ab und zu entsprechenden Sachverständigen die Fragen vorlegen.
Zu beachten ist neben dem Urheberrecht auch der Persönlichkeitsschutz. Ein Thema für sich.
Eigentlich sollten doch im Seniorweb auch pensionierte Rechtssachverständige anzutreffen sein??
Gruess, Rolf
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Ob es dann wohl.......
stimmt, was ich einmal gelesen habe? Wenn man Gedichte oder Aphorismen irgendwo einsetzt, dürfen es keine sein von noch lebenden Menschen. Wenn sie dann gestorben sind, darf man sie verwenden. Weiss jemand da genauer Bescheid darüber? Meine Abschlussätze unterm Strich habe ich nämlich immer auf dieser Basis ausgesucht.
Die beste Art, sich zu wehren, ist sich nicht angleichen. (Marc Aurel)
70 Jahre tot
Aber nur, wenn sie schon länger als 70 Jahre tot sind. Bei Marc Aurel bist Du auf der sicheren Seite :)
HJK
Meine Website
Carpe diem
Redaktion ist nicht für Foren zuständig.
Rolf: Du schreibst:
"Auf Wunsch komme ich gern einmal in eine Redaktionssitzung und stelle mich aktuellen Fragen."
Die Magazin-Redaktion befasst sich nicht mit den Foren!
Ich habe einfach zwei verschiedene Paar Schuhe, in denen ich mich auf Seniorweb bewege.
Ein paar Mal habe ich schon versucht, zu einem Artikel im Magazin im passenden Forum eine Diskussion zu eröffnen. Eigentlich ohne Erfolg.
In den Foren ist jede(r) - unter Einhaltung der Netiquette und aller Urheberrechte (!) - frei zu schreiben, was er (oder sie) ins Gespräch bringen möchte.
Urheberrechte
Nach meiner Meinung sind die Regeln des Schweizerischen Urheberrechtes in diesem Wikipedia-Artikel recht gut und verständlich zusammengefasst.
Hans Jörg
P.S. Interessant ist die Regelung für Zitate (aus Wikipedia):
Zitate von veröffentlichten Werken sind gemäss URG Art. 25 erlaubt.
Das Zitat sollte als solches erkennbar sein. Zudem muss die Quelle sowie die – sofern in der Quelle angegeben – Urheberschaft angegeben werden.
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Carpe diem
Eine Frage an Rolf
Kannst du ein Vorgehen erläutern, wie und wann man als Fotograf eine Person erstens ablichten und zweitens ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Bildes abverlangen kann. Soviel ich weiss, lassen sich Profis ein Formular zur Abtretung oder Freigabe der Rechte unterschreiben.
Natürlich kann auch jemand anderes antworten.
2033
Danke, liebe Nekosan, für Deine klaren Worte!
Es tut mir manchmal wirklich weh, wenn ich wegen Copyright-Bestimmungen etwas wieder aus dem Forum nehmen muss, aber meines Erachtens ist die Einhaltung der gesetzlich unterstützten Regelungen der einzig gangbare Weg!
Aber gerade Gedichte werden ja oft mit emotionalem Engagement ins Forum gestellt - deshalb erleichtert es mich, wenn ich als "die Böse", die mahnen oder gar entfernen muss, Unterstützung findet.
Die echte Lösung: Schreibt selbst Texte, Gedichte, die es verdienen, dass wir sie lesen, darüber diskutieren und uns freuen.
@ Maja
Warum solltest du auch keine Unterstützung finden? Das ist doch selbstverständlich.
Was jetzt die Gedichte von Hermann Hesse anbelangt (was ja wohl der Auslöser war), melde ich mich im Jahre 2033 wieder... ;-)))
Gruss, iloma
* * * Flügelt ein kleiner blauer Falter vom Wind geweht, sah ich das Glück mir winken, glitzern, flimmern, vergehn. Hermann Hesse * * * *
Erklärungen 4.2.2012 11.38h
Heute Vormittag schrieb ich via PN an Maja Petzold:
Liebe Maja,
herzlichen Dank für Deine Zeilen und die positive Einstellung.
Die FOREN erwähnte ich im Zusammenhang mit der möglichst zu nutzenden Möglichkeit, DORT BILDERWÜNSCHE der "Redaktion(en)" einbringen zu können. Die Seniorweb-Gemeinde der Fotografierenden könnte sich darauf hin Gedanken machen und geeignetes Bildmaterial empfehlen - sei es aus eigenem Archiv oder sei es, dass das Bild hergestellt wird.
Gern bin ich bereit, mich da koordinierend einzubringen, sei es als Anlauf-Sammelstelle der Redaktion(en), indem ich dann die Anforderungen an das betreffende Bild analysiere und beschreibe und ausschreibe im entsprechenden FORUM.
Auch ich würde mich freuen, meine Beiträge im SW zu leisten, bedeutet mir das SW doch eine hervorragende Kontaktplattform für allerlei Interessen und Aktivitäten.
En herzliche Gruess, Rolf
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Persönlichkeitsrecht
Kannst du ein Vorgehen erläutern, wie und wann man als Fotograf eine Person erstens ablichten und zweitens ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Bildes abverlangen kann. Soviel ich weiss, lassen sich Profis ein Formular zur Abtretung oder Freigabe der Rechte unterschreiben.
Natürlich kann auch jemand anderes antworten.
Antwort an Erwin:
"Abverlangen" kann man das gar nicht, denn "das Recht am eigenen Bild" liegt einzig und allein bei der abgebildeten Person. Alles basiert auf Freiwilligkeit. Sind auf dem fotografischen Bild mehrere Personen dargestellt, so verkompliziert sich die Sache massiv. Alle müssen je einzeln damit einverstanden sein.
Im professionellen, geweblichen oder nicht gewerblichen Gebrauch werden MODELL-VERTRÄGE im voraus abgeschlossen, welche die Konditionen genau beschreiben. Diese sind VERHANDLUNGSSACHE und frei definierbar. Es gibt entsprechende Musterverträge.
Wenn ich in meinem Portrait-Fotostudio Personen fotografiere, so sind das gleichzeitig die zahlenden Kunden/Kundinnen. Die Bilder erstelle ich für die abgebildeten Personen. Sie geben mir den Auftrag dazu. Sie bekommen das oder die Bilder/Dateien gegen Entgelt. Damit ist der Auftrag abgeschlossen. Habe ich das Bedürfnis, eines oder mehrere Bilder dieser Aufnahmen zu verwenden - beispielsweise für Eigenwerbung auf der Webseite oder in einem Flyer oder Inserat - so habe ich die Einwilligung der abgebildeten Person(en) schriftlich einzuholen. Ob diese Personen darauf eingehen oder nicht, weiss ich im voraus nicht. Was deren Einwilligungs-Entschädigung betrifft ist dann Verhandlungssache. In der Regel gehe ich nicht diesen Weg. Ich ziehe TRAININGS-ARBEITEN vor, die eigens für Training und Eigenwerbung gemacht werden und entsprechende Personen (oder Tiere) zu Sonderkonditionen "engagiert" werden - mit MODELL-VERTRAG vor den Aufnahmen.
Beantwortet das Deine Frage?
Gruess, Rolf
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Danke Rolf
Es ist also keine einfache Sache.
Nicht Hermann Hesse....
... liebe iloma, war der Auslöser, sondern mein Bericht über einen Sänger, der abgemahnt wurde. Da es auch Künstler treffen kann, eröffnete ich diesen Beitrag. ;-)
Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. Seneca, röm. Philosoph
Meine Homepage Mein Fotoalbum
Urheber- und andere Rechte
Das ist dann das INTERPRETEN-RECHT.
Gruess, Rolf
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Achtung - kein Durcheinander ;-)
Der "gute" Sänger hat Zeitungskritiken über ihn auf seiner Homepage veröffentlicht mit Quellenangabe. Doch leider bat er vorgängig die Zeitungsverlage nicht um Erlaubnis. Da die Kritiken ihn betrafen und er doch die Quelle angab, war er in gutem Glauben richtig gehandelt zu haben. Weit gefehlt! Trotz Ungläubigkeit der Journalisten über das Tun der Verlage wurde der Sänger abgemahnt. Siehe Bericht unter kulturzeit! ;-)
@Rolf: Es dreht sich auch in diesem Fall um das Urheberrecht. ;-)
Ein Dschungel an Paragrafen und Artikeln, in dem auch Fachleute ab und zu den Durchblick verlieren. ;-)
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Meine Homepage Mein Fotoalbum
Flüchtig gelesen...
@ nekosan
Flüchtig habe ich wiedermal... doch im Grunde geht's ja ums "Copyright" und um die Konsequenzen bei Nichtbeachtung, was ja leider auch für Hermann Hesse gültig ist, dessen Gedicht ich (schweren Herzens) löschen musste (darum sah' ich den Zusammenhang).
Gruss, iloma
* * * Flügelt ein kleiner blauer Falter vom Wind geweht, sah ich das Glück mir winken, glitzern, flimmern, vergehn. Hermann Hesse * * * *
Recht auf Bild
[quote=erweig]
"Es ist also keine einfache Sache."
Wie ist es aber wenn ich Aufnahmen direkt vom TV mache? Muss ich dann beim Sender anklopfen?
Verwendungsrecht / Nutzungsrecht
@Monika: egal ob Du ab TV-Bildschirm, ab Zeitung oder Illustrierte usw kopierst, für Eigengebrauch kein Problem, für Publikation - also Verbreitung an die grosse oder kleine Oeffentlichkeit - so ist das nicht erlaubt.
Oeffentlichkeit ist alles, was über das eigene Zuhause hinausgeht.
Gruess, Rolf
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