Leben

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Was ist in diesem schwierigen Moment zu tun? Die folgende Checkliste hilft, das Notwendige Schritt für Schritt zu erledigen.

 

 

 

So schnell wie möglich
□ Arzt rufen
Bei Unfall oder Verdacht auf Selbsttötung / Tötungsdelikt
□ Polizei rufen
□ Meldung an Versicherungen des Verstorbenen

Benachrichtigung
□ der nächsten Angehörigen
□ des Arbeitgebers oder Geschäftspartners
□ des eigenen Arbeitgebers

In den Unterlagen des Verstorbenen suchen nach
□ einem Organspendeausweis
□ seiner Anordnung für die Beerdigung
□ einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen

Vor der Beerdigung
□ Innert zwei Tagen den Todesfall auf dem Zivilstandsamt melden
□ Benachrichtigung des vom Verstorbenen allenfalls beauftragten privaten
   Bestattungsunternehmens
□ Wo nötig ein privates Bestattungsunternehmen beiziehen
□ Überführung des Verstorbenen organisieren
□ Für die Trauerfeier mit Pfarrer, Ritualberater oder
Bestattungsrednerin Kontakt aufnehmen
□ Ort und Zeit der Bestattung festlegen
□ Bestattungsart und Bestattungsort bestimmen
□ Grab auswählen
□ Abdankungshalle, Kapelle oder Kirche reservieren
□ Blumenschmuck bestellen
□ Eventuell Musiker für Trauerfeier organisieren
□ Sich mit Vereinspräsidenten absprechen wegen einer allfälligen Darbietung an der
   Trauerfeier
□ Leidmahlorganisieren
□ Transporte / Mitfahrgelegenheit für den Tag der Beerdigung organisieren
□ Todesanzeige und Danksagung gestalten und Anzeigenauftrag an Zeitung erteilen
Eventuell Sicherungsmassnahmen ergreifen wie
□ Vollmachten widerrufen
□ Siegelung oder Aufnahme eines Sicherungsinventars beantragen

Nach der Beerdigung
□ Testament, Erbvertrag, Ehevertrag bei der kantonal zuständigen Stelle einreichen
□ Abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Im Zweifelsfall innert eines Monats seit dem
   Todesfall die Aufnahme eines öffentlichen Inventars beantragen. Die Ausschlagung der
   Erbschaft ist innert drei Monaten möglich.
Versicherungen des Verstorbenen informieren und allenfalls kündigen:
□ Krankenkasse
□ Unfallversicherung
□ Lebensversicherung
□ Auto- und Privathaftpflichtversicherung
□ Hausratversicherung
Laufende Verträge überprüfen und wo nötig kündigen:
□ Mietvertrag
□ Telefonanschluss
□ Radio- TV-Anschluss
□ Elektrizität
□ Kreditkartenverträge
□ Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
□ Leasingvertrag
□ Fitnessabo
□ Abo öffentlicher Verkehr, Halbtax, GA
□ Mitgliedschaften in Vereinen kündigen
□ Mitteilung an Kommandanten von Militär oder Zivilschutz. Die Adresse steht im
  Dienstbüchlein.
Witwen- / Witwer- und Waisenrente anmelden bei:
□ AHV-Ausgleichskasse
□ Pensionskasse
□ Unfallversicherung
□ Auszahlung des Todesfallkapitals oder der Versicherungssumme bei der Bank/Versicherung
   beantragen, bei welcher der Verstorbene ein Freizügigkeitsguthaben / -police und / oder
   Säule-3a-Konto / eine Säule-3a-Versicherung hatte
□ Wohnungsräumung organisieren
□ Grabstein bestellen

 

So regeln Sie die letzten Dingen

Quelle:
Karin von Flüe,
So regeln Sie die letzten Dinge
Ratgeber für den Todesfall
Beobachter-Buchverlag
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