So schnell wie möglich
□ Arzt rufen
Bei Unfall oder Verdacht auf Selbsttötung / Tötungsdelikt
□ Polizei rufen
□ Meldung an Versicherungen des Verstorbenen
Benachrichtigung
□ der nächsten Angehörigen
□ des Arbeitgebers oder Geschäftspartners
□ des eigenen Arbeitgebers
In den Unterlagen des Verstorbenen suchen nach
□ einem Organspendeausweis
□ seiner Anordnung für die Beerdigung
□ einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen
Vor der Beerdigung
□ Innert zwei Tagen den Todesfall auf dem Zivilstandsamt melden
□ Benachrichtigung des vom Verstorbenen allenfalls beauftragten privaten
Bestattungsunternehmens
□ Wo nötig ein privates Bestattungsunternehmen beiziehen
□ Überführung des Verstorbenen organisieren
□ Für die Trauerfeier mit Pfarrer, Ritualberater oder
Bestattungsrednerin Kontakt aufnehmen
□ Ort und Zeit der Bestattung festlegen
□ Bestattungsart und Bestattungsort bestimmen
□ Grab auswählen
□ Abdankungshalle, Kapelle oder Kirche reservieren
□ Blumenschmuck bestellen
□ Eventuell Musiker für Trauerfeier organisieren
□ Sich mit Vereinspräsidenten absprechen wegen einer allfälligen Darbietung an der
Trauerfeier
□ Leidmahlorganisieren
□ Transporte / Mitfahrgelegenheit für den Tag der Beerdigung organisieren
□ Todesanzeige und Danksagung gestalten und Anzeigenauftrag an Zeitung erteilen
Eventuell Sicherungsmassnahmen ergreifen wie
□ Vollmachten widerrufen
□ Siegelung oder Aufnahme eines Sicherungsinventars beantragen
Nach der Beerdigung
□ Testament, Erbvertrag, Ehevertrag bei der kantonal zuständigen Stelle einreichen
□ Abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Im Zweifelsfall innert eines Monats seit dem
Todesfall die Aufnahme eines öffentlichen Inventars beantragen. Die Ausschlagung der
Erbschaft ist innert drei Monaten möglich.
Versicherungen des Verstorbenen informieren und allenfalls kündigen:
□ Krankenkasse
□ Unfallversicherung
□ Lebensversicherung
□ Auto- und Privathaftpflichtversicherung
□ Hausratversicherung
Laufende Verträge überprüfen und wo nötig kündigen:
□ Mietvertrag
□ Telefonanschluss
□ Radio- TV-Anschluss
□ Elektrizität
□ Kreditkartenverträge
□ Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
□ Leasingvertrag
□ Fitnessabo
□ Abo öffentlicher Verkehr, Halbtax, GA
□ Mitgliedschaften in Vereinen kündigen
□ Mitteilung an Kommandanten von Militär oder Zivilschutz. Die Adresse steht im
Dienstbüchlein.
Witwen- / Witwer- und Waisenrente anmelden bei:
□ AHV-Ausgleichskasse
□ Pensionskasse
□ Unfallversicherung
□ Auszahlung des Todesfallkapitals oder der Versicherungssumme bei der Bank/Versicherung
beantragen, bei welcher der Verstorbene ein Freizügigkeitsguthaben / -police und / oder
Säule-3a-Konto / eine Säule-3a-Versicherung hatte
□ Wohnungsräumung organisieren
□ Grabstein bestellen

Quelle:
Karin von Flüe,
So regeln Sie die letzten Dinge
Ratgeber für den Todesfall
Beobachter-Buchverlag
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