Noch ist sie nicht einmal eingereicht, noch hat sie die nötigen Unterschriften nicht auf sich vereinigt. Und doch schon jetzt verbreitet sie Angst und Schrecken: die von der familienfreundlichen Partei EVP, der SP und den Gewerkschaften lancierte nationale Erbschaftsteuer. Nicht so sehr der Inhalt der Initiative verschreckt die Besitzenden, als vielmehr die Vorwirkung. Sollte die Initiative einmal vor Volk und Ständen Gnade finden und von beiden angenommen werden, ist jeder geerbte Franken, der die 2 Mio. CHF Freigrenze pro Erblasster übersteigt, ab dem 1.1.2012 mit 20 % zu versteuern. Der Freibetrag von 2 Mio. CHF bezieht sich explizit auf den jeweiligen Erblasser und nicht auf den Erben.
Doch gemach: Die Initiative muss, wenn sie zustande kommt – und daran zweifelt niemand – zuerst vom Bundesrat behandelt werden. Er hat dazu Bericht und Antrag an das Parlament zu stellen. Es steht ihm dabei frei, zuhanden des Parlaments einen Gegenvorschlag zu formulieren. Dann kommen die beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments zum Zuge. Ihre jeweiligen Kommissionen haben die Initiative einer Vorberatung zu unterziehen, auch sie können einen Gegenvorschlag erarbeiten.
Den Initianten steht es nach den Beratungen im National- und Ständerat frei, ob sie die Initiative zurückziehen wollen oder nicht. Aufgrund der schon jetzt eingetretenen Reaktionen auf die Initiative werden sie mit allen Mitteln versuchen, dass ihre Initiative möglichst so vor das Volk kommt, wie sie sie dannzumal, wohl Anfang 2013, einreichen werden. Das ganze politische Procedere wird nach den jeweiligen Erfahrungen mit Initiativen etwa 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen. Wir werden etwa im Jahre 2015 über die Initiative abstimmen, es sei denn, der Bundesrat erhöht das eidgenössische Behandlungstempo unschweizerisch stark.
Wird die Initiative dann von Volk und Ständen angenommen, beginnt erst recht die politische Arbeit. Aufgrund des angenommen Verfassungsartikels müssen ein entsprechendes Gesetz und anschliessend die notwendige Verordnung erarbeitet werden. Auch diese Gesetzesarbeit nimmt etwa 1 bis 2 Jahre in Anspruch. Das entsprechende Gesetz unterliegt dann noch dem Referendum. Die Referendumsfrist von 6 Monaten ist einzuhalten. Wir können also davon ausgehen, dass die jetzt lancierte Initiative etwa im Jahre 2017, wenn nicht später, in Kraft treten wird. Die Vorwirkung wird also etwa 5 Jahre gelten.
Schon jetzt stellen sich rechtliche Fragen: Kann in der Zwischenzeit eine Steuer erhoben werden, die noch keine Rechtskraft hat? Nicht vorstellbar. Zu welchem Zeitpunkt wird dann die Steuer erhoben, wenn Gesetz und Verordnung vorliegen? Sicher ist, dass die Steuer zu dem Zeitpunkt berechnet wird, zu dem die Erbschaft anfällt. Wird ein Teil von den Behörden vorsorglich einbehalten? Nicht vorstellbar. Es gibt dazu schlicht keine Rechtsgrundlage. Auf welche Werte bezieht sich dann die Erbschaftssteuer, auf den Steuerwerte, auf den Verkehrswert der Liegenschaften beispielsweise? Wie ist das bei Wertschriften, die zurzeit einem steten Auf und Ab unterworfen sind? Und das wird im nächsten Jahr, ab dem die Vorwirkung gilt, nicht anders sein. Was passiert, falls die Liegenschaftspreise massiv steigen oder markant sinken? Was passiert, wenn eine Liegenschaft in der Zwischenzeit erneut vererbt, verkauft wird, das Erbe verzehrt wird? Um nur ein paar Fragen aufzuwerfen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Dennoch sind viele Liegenschaftenbesitzer arg verunsichert. Viele wollen ihre Liegenschaften ihren Kindern noch in diesem Jahr als Schenkung überschreiben lassen, wollen der Vorwirkung der Initiative entgehen. Die Notare stöhnen, wollen keine neu angemeldeten Überschreibungen mehr in diesem Jahr vornehmen. Im Kanton Zürich beispielsweise sind es gegen 3500 Anträge, die noch in diesem Jahr erledigt werden sollen. Und täglich kommen neue hinzu. Im gesamten vergangenen Jahr waren es knapp 1000.
Von den Notaren abgewiesene Antragsteller drohen bereits mit Klagen, wollen nicht benachteilig werden, wollen eine Gleichbehandlung, wollen Beschwerde führen wegen mangelhafter Geschäftsführung.
So entfacht eine Initiative, die noch nicht einmal formell zustande gekommen ist, eine Vorwirkung, wie sie wohl selbst von den Initianten nicht erwartet worden war. Und schon jetzt ist eines sicher: Die Initiative wirft Fragen auf, die Rechtsgelehrte auf den Plan rufen, die Bundesrat und Parlament herausfordern werden. Und klar ist auch, den Initianten ist wohl gelungen, was sie erstrebten: mediale Aufmerksamkeit und arg verunsicherte Bürgerinnen und Bürger.
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