„Der Streit um des Esels Schatten“ wird dem griechischen Rhetor Demosthenes (384 v. Chr.; † 322 vor Christus) zugeschrieben, der einmal bei einer politischen Rede von den Zuhörern mit Zwischenrufen unterbrochen wurde. Da bot Demosthenes den Athenern die „kurze Geschichte des Streits um den Schatten des Esels“ an. Die Athener wurden still und hörten gespannt zu. Demosthenes sprach von einem Athener, der sich einen Esel gemietet hatte und sich in der Mittagshitze in dessen Schatten ausruhen wollte. Der Eselstreiber jedoch hinderte ihn daran, weil er ihm zwar den Esel vermietet habe, aber nicht dessen Schatten. Der Athener jedoch behauptete, auch den Schatten mit gemietet zu haben.
Danach hörte Demosthenes auf zu reden. Als ihn die Athener aufforderten, weiterzuerzählen, sagte er empört:
„Also wollt ihr zwar über den Schatten eines Esels hören, aber über ernsthafte Dinge wollt ihr mich nicht reden lassen!“
Der Aufklärer Christoph Martin Wieland und später Friedrich Dürrenmatt haben sich des Stoffes angenommen. Unter dem Titel „Der Prozess um des Esels Schatten“ lief 1951 Dürrenmatts erstes Hörspiel über den Sender Beromünster.
... ist weit mehr als eine antike Anekdote. Er ist ein juristisches Kabinettstückchen. Zudem ist es ausserordentlich zu bedauern, dass Demosthenes seine Geschichte nicht weiter gesponnen hat. Darf ein Eselsmieter über dessen Tragkapazität hinaus auch den vom Esel gespendeten Schatten beanspruchen oder gehört dieser dem Eselstreiber? Man bedenke: Es ist vielleicht vierzig Grad im Schatten, aber dieser ist mangels Bäumen und Häusern gar nicht vorhanden. Der Eselsmieter schwitzt, der Eselstreiber schwitzt. Und selbst dem Esel ist es schon ganz blümerant.
Gesetzt den Fall, der Eselstreiber hätte seine Volksrechte gekannt und den Mieter vor den Areopag (das oberste athenische Gericht) gezogen. Wie hätten die weisen Richter vom Berg wohl entschieden?
Gewiss, Gegenstand des Mietvertrags war der Esel, nicht dessen Schatten. Andererseits ist der Schatten nicht vom Esel zu lösen, es sei denn in tiefster Dunkelheit einer mondlosen Nacht. Der Verteidiger des Angeklagten hätte wohl auf den Tourismus in Athen verwiesen. Die Gäste des Stadtstaates haben eine Unterkunft mit Halbpension gebucht und dabei auch das ewig sonnige Wetter und den Strand von Pyräus, um im Meer zu schwimmen.
Der Vertreter der Anklage aber würde vom gleichen Beispiel ausgehend zeigen, dass schönes Wetter nicht Gegenstand des Vertrags sein könne, denn die Touristen kämen auch bei Smog und Regen und hätten keinen Anspruch auf eitlen Sonnenschein.
Die Richter wiederum, geschult auch in der Weisheit des Salomon, hätten dem Vermieter geboten, den Schatten vom Esel abzutrennen. Nur wenn ihm das gelinge, könne er diesen Schatten auch für sich selber beanspruchen.
Natürlich gelang ihm dies nicht. Und weil der Mieter ohnehin die Richter vorher mit einem kleinen Bakschisch bestochen hatte, wurde er frei gesprochen. Als er darauf hin den Schatten mitzunehmen wünschte, da er ja ihm allein gehöre, forderten die Richter den Vermieter auf, dem Mieter den ganzen Esel nebst Schatten zu übergeben, da er ja, wie gezeigt, nicht in der Lage sei, den Schatten vom Esel zu lösen.
So wurde der Gerechtigkeit einmal mehr auf dem Buckel des sozial Schwächeren Genüge getan.
Heute schert sich in Athen niemand mehr um Esel. Aber die Griechen fühlen sich ungerecht behandelt, weil der Staat jahrzehntelang seine Spezis bevorzugt, die Reichen von Steuern befreit und das Geld für Prestigeobjekte zum Fenster hinaus geworfen hat. Und jetzt müssen sie die Zeche bezahlen.
Wenn nun griechische Arme vor den Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg träten und von den Richtern verlangten, man solle die Verursacher der Staatskrise belangen und nicht die ehrlichen, arbeitsamen und Steuern bezahlenden Bürger, wie würde dann das Gericht entscheiden?
Die Kläger würden wohl aufgefordert, ihre eigenen Schulden von jenen des Staates zu trennen. Die Athener aber würden erkennen, dass sie mit ihrem niedrigen Rentenalter und vielen vom Staat verliehenen Privilegien nicht in der Lage seien, eigene von Staatsschulden zu separieren. Und das Gericht wiederum würde befinden, dann müssten die Bürger eben selber reinen Tisch machen und ihre Politiker belangen – aber die hätten sich wohl schon abgesetzt und ihre rechtzeitig ins Ausland transferierten Vermögen in der Schweiz, in Liechtenstein, auf den Bahamas, in Singapur und auf den Kanalinseln zu verzehren begonnen.
Der Prozess um des Esels Schatten ist nämlich weniger eine Angelegenheit des Schattens als jene des Esels. Wenn der geschlachtet wird, ist zwar der Schatten ebenfalls am Ende. Aber das kümmert weder die Richter noch die Athener Politiker und erst recht nicht die übrigen Europäischen Länder, die ihrerseits jetzt ihrem Geld nachtrauern, das sie, dank dem weisen Demosthenes Papandreou in der Eulenstadt ausgegeben haben für – weisse Rosen aus Athen.
Merke: Eulen nach Athen schicken ist gleichbedeutend wie verlorenem griechischem Vermögen das Vermögen der anderen Euro-Partner hinten nach zu werfen. Aber Esel gibt es wohl auch in Zukunft, wenn schon nicht vierbeinige, Schatten spendende, so doch solche, die auf zwei Hufen stehen und ihren Schatten längst verschleudert haben.
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