Vorsorge

Bundesrat lehnt Initiative ab

Bundesrat lehnt Initiative ab

In seiner Botschaft lehnt der Bundesrat die Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter" des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ohne direkten Gegenvorschlag ab.

Der Bundesrat lehnt die Initiative für ein flexibles AHV-Alter abIn seiner Botschaft lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ,für ein flexibles AHV-Alter" des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ohne direkten Gegenvorschlag ab.


Die Initiative fordert, dass Personen mit Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten sollen, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben. Die Annahme der Initiative würde zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen. Davon würden vor allem Personen profitieren, welche finanziell nicht darauf angewiesen sind. Der Bundesrat lehnt eine solche Senkung des Rentenalters ab, weil sie der demographischen Entwicklung und der allgemeinen Tendenz zur Rentenalterhöhung in Europa widerspricht. Im Weiteren begründet er seine Ablehnung mit der untragbar hohen finanziellen Belastung für die 1. Säule. Als indirekten Gegenvorschlag erachtet der Bundesrat die Neufassung der 11. AHV-Revision, die eine Erweiterung des Rentenvorbezugs und -aufschubs sowie die Einführung einer Vorruhestandsleistung vorsieht.
Mehr dazu: Bundesamt für Sozialversicherungen

Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

Die Haltung des Bundesrates gegenüber der Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“ ist geprägt durch Realitätsverweigerung. Er will die Probleme, mit denen die älteren Arbeitnehmenden heute am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt leider konfrontiert sind, offenbar gar nicht zur Kenntnis nehmen. Die von ihm im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgeschlagene „Vorruhestandsleistung“ ist nur „Pflästerlipolitik“ und löst die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht. Trotz dem Schönreden von Bundesrat, Arbeitgeberverband und Avenir Suisse sind die älteren Arbeitnehmenden in der Arbeitswelt nach wie vor nicht willkommen, vor allem dann nicht, wenn sie gesundheitliche Probleme haben.

Der bundesrätliche Verweis auf die übernächste AHV-Revision ist ein Hohn. Sowohl Bundesrat wie Parlament versprechen seit über 10 Jahren ein soziales flexibles AHV-Alter. Dieses Versprechen darf keineswegs auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden. Noch unglaubwürdiger ist dieser Verweis, wenn man weiss, dass Bundesrat Couchepin mit dieser Revision das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen will.

Die SGB-Initiative „für ein flexibles AHV-Alter“ schlägt eine einfache, unbürokratische, kostengünstige und effiziente Lösung für die speziellen Probleme der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Und vor allem auch eine soziale: indem sie den Altersrücktritt ab 62 auch all jenen Arbeitnehmern ermöglicht, die ihn dringend brauchen.

{mos_sb_discuss:13}