Vorsorge

Nationalbankgold: Verordnung regelt die Zuweisung an die AHV

Bern, 14.02.2007 - Der Bundesrat hat mit einer Verordnung die Modalitäten der Zuweisung des Bundesanteils am Nationalbankgold an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenversicherung geregelt. Der Bundesanteil von 7,037 Mia Franken wird ab 1. März 2007 in zehn wöchentlichen Tranchen dem Kapitalkonto der AHV gutgeschrieben.

Mit einem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 wurde die Zuweisung des Bundesanteils am Nationalbankgold an den AHV-Ausgleichfonds beschlossen. Wie vom Parlament vorgesehen, tritt dieses Gesetz nach der Ablehnung der KOSA-Initiative am 24. September 2006 nun am 1. März 2007 in Kraft. Damit kann der Bundesanteil am Nationalbankgold von 7,037 Mia Franken an den AHV-Ausgleichsfonds ausbezahlt werden. Dies erfolgt in 10 wöchentlichen Tranchen zu je rund 700 Mio Franken.

Mit der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung werden die Modalitäten der Verbuchung dieser Zuweisung im AHV-Ausgleichsfonds geregelt. Die 7,037 Mia Franken werden dem Kapitalkonto der AHV gutgeschrieben und dienen damit ausschliesslich der AHV. Dies wurde vom Bundesrat bereits am 22. November 2006 dem Grundsatz nach so beschlossen und ist in Übereinstimmung mit der in der Abstimmungsdebatte zur KOSA-Initiative stets vertretenen Haltung.