1. Wie viel Geld benötige ich nach meiner Pensionierung?
2. Wie gross fällt die Einkommenslücke durch die vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit aus?
3. Und wie kann ich diese Lücke schliessen?
Die AHV ermöglicht, maximal zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung eine Rente. Diese würde bei einem Mann und einer Pensionierung mit Alter 63 lebenslänglich um 13,6 % gekürzt. Bei einer Maximalrente entspricht dies einer Reduktion von CHF 300.- auf nur noch CHF 1’910.- im Monat. Im Bereich der Pensionskassen sind die möglichen Szenarien noch um einiges vielfältiger. Einzelne Vorsorgeeinrichtungen unterstützen eine Frühpensionierung und gewähren spezielle Überbrückungsrenten, andere tun dies nicht.
Eine Analyse mit Hilfe eines ausgewiesenen Versicherungsfachmanns schafft Klarheit über die Ausgangssituation und damit über die vorhandenen Möglichkeiten und Handlungsoptionen. Häufig zeigt eine solche Analyse, dass die bestehende Vorsorge nicht ausreicht, um zum gewünschten Zeitpunkt in Pension gehen zu können. Wenn man sich spätestens anfangs 50 Klarheit über seine Vorsorge verschafft, bleibt meist noch genügend Zeit, das nötige Kapital anzusparen. Damit sichert man sich die Freiheit, selbst über sein Pensionierungsdatum entscheiden zu können.

Martin Jutzi, Marketing und Verkauf
Mitglied der Geschäftsleitung
Unsere Berater unterstützen Sie gerne und zeigen anhand Ihrer individuellen Situation, wie Sie den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung selbst bestimmen können.
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