Vorsorge

Positive Signale zur Pflegefinanzierung

Positive Signale zur Pflegefinanzierung

Die Gesetzesvorlage zur neuen Pflegeversicherung ist bereit für die Nationalratsdebatte in der kommenden Sommersession.Im Gegensatz zum Ständerat will die Gesundheitskommission (SGK) der grossen Kammer die Beteilung der Versicherten gesetzlich begrenzen.  
Die Vorlage wurde von der Gesundheitskommission mit 23 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet, wie Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag den Medien in Bern mitteilte. Sie soll verhindern, dass Heimpflege und Spitex für die Krankenversicherung zum Fass ohne Boden werden.

Nach dem Willen des Ständerates sollte sich an der Belastung der Kassen nichts ändern. Wie die 40 Prozent der Pflegkosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind, finanziert werden sollen, will der Ständerat den Kantonenüberlassen. 

Entgegen diesem Vorschlag schlägt die Nationalratskommission mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dass die Grundversicherung die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege (ambulant und im Heim) voll übernimmt. Der Bundesrat soll die Dauer dieser Kostenübernahme bestimmen.

Der Krankenkassenverband santésuisse hat gegen diesen Vorschlag bereits protestiert. Die Mehrkosten von rund einer Milliarde für diese Entlastung der öffentlichen Hand müssten die Versicherten mit einer Prämienerhöhung von über fünf Prozent bezahlen, heisst es in einer Mitteilung.

Jährliche Belastung der Pflegebedürftigen auf jährlich 7100 Franken beschränkt 

Neu beschloss die SGK sodann mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass den Pflegebedürftigen höchstens 20 Prozent der nicht von der Versicherung gedeckten Pflegekosten überwälzt werden dürfen, was jährlich etwa 7100 Franken entspricht. Den Rest sollen die Kantone übernehmen. Im Ständerat war ein entsprechender Antrag klar verworfen worden.

Möglichst lange zu Hause

Bei der Kostenaufteilung zwischen Kassen und Kantonen legte sich die SGK noch nicht fest. Bis zur Differenzbereinigung mit dem Ständerat werde das erforderliche Zahlenmaterial vorliegen, sagte Triponez. Stéphane Rossini (SP/VS) liess vor den Medien durchblicken, dass die vom Ständerat postulierte Kostenneutralität für die SGK nicht tabu sei.

Bereits an einer früheren Sitzung hatte die SGK verschiedene Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhöht. Für Alleinstehende hob sie das anrechenbare Reinvermögen von 25'000 auf 37 500 an, für Ehepaare von 40'000 auf 60'000 Franken.

Die Freigrenze für selbstbewohntes Wohneigentum erhöhte die Kommission von 75'000 auf 112'500 Franken. Für Ehepaare, von denen ein Teil zuhause und der andere im Heim oder Spital lebt, soll die Freigrenze 300'000 Franken betragen. Die gleiche Freigrenze dehnte die SGK nun auch auf Ehepartner aus, die beide zuhause leben und Hilflosenentschädigung beziehen.

Gegen eine Dritte Säule für Pflegekosten 

Mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission eine Motion ab, mit der Erika Forster (FDP/SG) für die Finanzierung der Pflege im Alter eine steuerbegünstigte Säule 3c verlangte. Ihrer Ansicht nach muss dieses Problematik in einem breiteren Kontext angegangen werden. 

SSR begrüsst positive Signale 

Der Schweizerische Seniorenrat SSR freut sich über das Beratungsergebnis der Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates betreffend Pflegefinanzierung. In diesem Bereich hat sich der Schweizerische Seniorenrat immer für höhere Freigrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen engagiert. Die Freigrenze soll nun für Einzelpersonen und für Ehepaare erhöht werden. Für Wohneigentum soll Ehepaaren auch dann eine Freigrenze von 300'000 Franken gewährt werden, wenn ein Ehepartner zu Hause und nicht im Heim gepflegt wird und Hilflosenentschädigung bezieht. 

Ebenfalls begrüsst der Schweizerische Seniorenrat, dass die SGK-NR die Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen auf maximal 20% begrenzt.

 

 

 

Kommentare

Bild des Benutzers Brigitte Poltera

Die Aufstockung der Freigrenzen ist bestimmt richig und sinnvoll. Wie sich andere Änderungen in der Finanzierung der Langzeitpflege praktisch auswirken, müsste man an einem Beispiel beurteilen können. Zur heute für sozial tiefer gestellte Patienten völlig unattraktiven Pflegeversicherung nur soviel: Wer heute eine Pflegeversicherung abgeschlossen und während Jahren eine entsprechend hohe Prämie bezahlt hat, gewinnt gar nichts, wenn er für einen Heimaufenthalt Ergänzungsleistungen benötigt (und das sind nach einer gewissen Pflegedauer die meisten Patienten). Das Amt für Ergänzungsleistungen kassiert vollumfänglich die Leistungen aus dr Pflegeversicherung und reduziert seinen Kostenanteil entsprechend. Der Abschluss einer Pflegeversicherung garantiert nicht einmal ein Anrecht auf ein besseres Zimmer (wäre sehr wichtig in Gemeinden, wo es immer ncoh Vierbettzimmer gibt)- ein solches müsste aus dem eigenen Vermögen bezahlt werden können. Pflegeversicherungen sind nur für Selbstzahler interessant. Bei allen Änderungen in Versicherungleistungen besteht leider die Gefahr, dass lediglich die eine Kasse die andere füttert.