Nach dem Willen des Ständerates sollte sich an der Belastung der Kassen nichts ändern. Wie die 40 Prozent der Pflegkosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind, finanziert werden sollen, will der Ständerat den Kantonenüberlassen.
Entgegen diesem Vorschlag schlägt die Nationalratskommission mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dass die Grundversicherung die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege (ambulant und im Heim) voll übernimmt. Der Bundesrat soll die Dauer dieser Kostenübernahme bestimmen.
Der Krankenkassenverband santésuisse hat gegen diesen Vorschlag bereits protestiert. Die Mehrkosten von rund einer Milliarde für diese Entlastung der öffentlichen Hand müssten die Versicherten mit einer Prämienerhöhung von über fünf Prozent bezahlen, heisst es in einer Mitteilung.
Jährliche Belastung der Pflegebedürftigen auf jährlich 7100 Franken beschränkt
Neu beschloss die SGK sodann mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass den Pflegebedürftigen höchstens 20 Prozent der nicht von der Versicherung gedeckten Pflegekosten überwälzt werden dürfen, was jährlich etwa 7100 Franken entspricht. Den Rest sollen die Kantone übernehmen. Im Ständerat war ein entsprechender Antrag klar verworfen worden.
Möglichst lange zu Hause
Bei der Kostenaufteilung zwischen Kassen und Kantonen legte sich die SGK noch nicht fest. Bis zur Differenzbereinigung mit dem Ständerat werde das erforderliche Zahlenmaterial vorliegen, sagte Triponez. Stéphane Rossini (SP/VS) liess vor den Medien durchblicken, dass die vom Ständerat postulierte Kostenneutralität für die SGK nicht tabu sei.
Bereits an einer früheren Sitzung hatte die SGK verschiedene Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhöht. Für Alleinstehende hob sie das anrechenbare Reinvermögen von 25'000 auf 37 500 an, für Ehepaare von 40'000 auf 60'000 Franken.
Die Freigrenze für selbstbewohntes Wohneigentum erhöhte die Kommission von 75'000 auf 112'500 Franken. Für Ehepaare, von denen ein Teil zuhause und der andere im Heim oder Spital lebt, soll die Freigrenze 300'000 Franken betragen. Die gleiche Freigrenze dehnte die SGK nun auch auf Ehepartner aus, die beide zuhause leben und Hilflosenentschädigung beziehen.
Gegen eine Dritte Säule für Pflegekosten
Mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission eine Motion ab, mit der Erika Forster (FDP/SG) für die Finanzierung der Pflege im Alter eine steuerbegünstigte Säule 3c verlangte. Ihrer Ansicht nach muss dieses Problematik in einem breiteren Kontext angegangen werden.
SSR begrüsst positive Signale
Der Schweizerische Seniorenrat SSR freut sich über das Beratungsergebnis der Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates betreffend Pflegefinanzierung. In diesem Bereich hat sich der Schweizerische Seniorenrat immer für höhere Freigrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen engagiert. Die Freigrenze soll nun für Einzelpersonen und für Ehepaare erhöht werden. Für Wohneigentum soll Ehepaaren auch dann eine Freigrenze von 300'000 Franken gewährt werden, wenn ein Ehepartner zu Hause und nicht im Heim gepflegt wird und Hilflosenentschädigung bezieht.
Ebenfalls begrüsst der Schweizerische Seniorenrat, dass die SGK-NR die Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen auf maximal 20% begrenzt.
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