Im Internet zugängliche Werke der Wort-, Bild - und Tonkunst unterliegen grundsätzlich denselben Schutzvorschriften wie solche in herkömmlichen Medien. Alle im Internet zu findenden Grafikdateien, Fotografien, Texte, geographische Karten, Musik, Sprachwerke, Filme usw. sind urheberrechtlich geschützt auch wenn sich auf der Website kein ausdrücklicher "Copyright"-Vermerk befindet.
Allein die Tatsache, dass ein Werk ins Internet gestellt wird, begründet keinen Verzicht der Urheberin auf ihre Rechte.
Das Herunterladen fremder Inhalte zur privaten oder sonstigen eigenen Verwendung ist zulässig. Ihre Verwendung, Weiterbearbeitung und Veröffentlichung in eigenen oder andern Webseiten bedarf der Einwilligung des Urhebers. Auch die Veröffentlichung von eingescannten Printmedien auf Webseiten ist ohne Zustimmung des Urhebers nicht zulässig.
Eine Quellenangabe oder ein Link auf die Website, von der man das Bild bezogen hat, gibt also noch kein Recht zur Verwendung des Bildes. Schon gar nicth die Quellenangabe „Google".
Bei der Übernahme von Bildern aus fremden Quellen, z.B. aus einer Website, ist also darauf zu achten, ob die Rechte dazu ausdrücklich freigegeben sind. Dies ist z.B. der Fall bei Bildern, die dem Public domain oder der Lizenzfreiht GNU unterstehen.
Die bei Wikipedia verwendeten Bilder unterstehen oft der Gemeinfreiheit (engl: public domain). So bezeichnet man alle schöpferischen Werke (siehe Wertschöpfung), welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Diese stehen jedermann zur freien Verfügung.
Mehr über public domain: http://en.wikipedia.org/wiki/Public_domain
GNU Free Documentation License
Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor
Mehr dazu : http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation
Frei verfügbar sind Werke (Bilder usw.), deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist.
Das Urheberrecht der Schweiz wird im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt.
http://www.picswiss.ch/inhalt.html
http://www.digitalstock.de/kategorie.php?kategorie=0404&seite=1&abilder=12
http://www.pixelio.de/index.php
http://visipix.dynalias.com/index-de.htm
http://www.istockphoto.com/index.php
Auch auf http://flickr.com/ findet man private Bilder, die für den öffentlichen Gebrauch freigegeben sind.
Professionelle Redaktionen, Journalisten usw. sind auf entsprechende Dienste und Bilderdatenbanken von Agenturen wie z.B. Associated Press ( http://www.ap.org/ ) abonniert. Seniorweb kann sich das leider noch nicht leisten. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Für ganz spezielle Bedürfnisse können nach Absprache mit der Redaktionsleitung, resp. Contentmanagement, auch kostenpflichtige Bilder bezogen werden.
12.2.08 Alfons Bühlmann
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