Vorsorge

Neues System schafft Klarheit

Neues System schafft Klarheit

Alle in der Schweiz Versicherten erhalten einen neuen AHV-Ausweis. Die veränderten AHV-Nummern ermöglichen mehr Datenschutz und eine bessere Anwendbarkeit auf andere Bereiche.

Vielleicht haben Sie ihn bereits erhalten – den neuen AHV/IV-Versicherungsausweis, der Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie eine 13-stellige Nummer enthält. Keine Sorge, falls der Ausweis im Kreditkartenformat noch nicht bei Ihnen eingetroffen sein sollte: Er wird demnächst von der für Sie zuständigen Ausgleichskasse zugeschickt. Wenn Sie berufstätig sind, wird Ihnen der Arbeitgeber den Ausweis zukommen lassen. Das bislang geltende, seit 1972 bestehende System mit elfstelliger Nummer hat seinen Zweck gut erfüllt, geriet aber allmählich an Grenzen und war auch nicht mehr mit den Anforderungen des Datenschutzes vereinbar. In der bisherigen «sprechenden» Nummer sind nämlich einfach lesbare Angaben über die Versicherten codiert: Geburtsdatum, Geschlecht, die Anfangsbuchstabengruppe des Namens, Schweizerin oder Ausländer. So musste beispielsweise bei Namenswechsel durch Heirat eine neue Nummer vergeben werden. Dies hat dazu geführt, dass rund 40 Prozent aller Versicherten mehr als eine Nummer besassen.

Dagegen bleibt im neuen System die einmal zugewiesene Nummer unveränderlich. Sie besteht aus dem dreistelligen Code für die Schweiz (756), einer neunstelligen anonymen Zufallszahl sowie einer Prüfziffer. Das reduziert den administrativen Aufwand, etwa jenen der Arbeitgeber.

Bereits die alte AHV-Nummer kam über den Bereich der ersten Säule der Altersvorsorge Hinaus zur Anwendung, allerdings ohne eine genaue rechtliche Regelung. Die Gesetzgebung erlaubt es jetzt, dass die bisherige AHV-Nummer neu zu einer Sozialversicherungsnummer wird, die bei allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet werden kann. Diese Nummer wird auch Bestandteil der künftigen Krankenversichertenkarte sein.

Die Sozialversicherungsnummer kommt noch in anderen Bereichen zur Anwendung – bei Zusatzversicherungen im Gesundheitswesen oder bei Auszahlung der individuellen Prämienvergünstigungen. Auch Steuer- oder Sozialhilfebehörden werden mit den neuen Nummern arbeiten. Das neue System verein- facht zudem nationale statistische Erhebungen, etwa die neu konzipierte Volkszählung.

Führen solche Entwicklungen nicht zum «gläsernen Bürger»? In einem hochkomplexen Gemeinwesen wie dem unsrigen ist es unvermeidlich, dass alle in diversen Registern geführt werden: Diese dokumentieren die Zugehörigkeit zu bestimmten Systemen – etwa dem «System AHV» – und regeln damit auch Rechte. Der «richtige» oder «falsche» Gebrauch der Gespeicherten Daten ist ein Problem, mit dem sich die dadurch Erfassten auseinandersetzen müssen, wollen sie nicht in «der Hölle» eines totalen Überwachungsstaates enden. Deshalb sind die Fragen des Datenschutzes so wichtig für die Qualität unseres Zusammenlebens.

Ein Grundgedanke bei der Reform des AHV-Nummernsystems besteht darin, dass alle Verwendungsformen einer solchen Nummer gesetzlich geregelt werden müssen. Dies war beim alten System nicht der Fall. Insofern ist der Systemwechsel ein Fortschritt. Weitere Schritte, etwa hin zu einer «administrativen Personenidentifikationsnummer», können nur auf rechtsstaatlichem Weg erfolgen und machen eine offene Debatte über Vor- und Nachteile der Sammlung von personenbezogenen Daten erforderlich. Bei den neuen Nummern der AHV überwiegt aber eindeutig der Nutzen.  

Der Autor Kurt Seifert leitet bei Pro Senectute Schweiz den Bereich «Politik und Gesellschaft»