"Sie dürfen gehen, wir können Ihnen nichts beweisen", also liess sich die leicht verärgerte Stimme des zuständigen Kriminalkommissärs im Büro eines amerikanischen Untersuchungsgefängnisses vernehmen. Und ein massiger, unrasierter Kahlkopf und Hüne von einem Mann stemmte sich aus seinem Stuhl hoch und schlenderte unverschämt und herausfordernd grinsend zur Tür. Einmal mehr; die Polizisten hatten ihn zwar erneut erwischt, doch beweisen konnten sie ihm auch diesmal nichts. Und dies trotz allerneuester Untersuchungsmethoden, mit denen es ihnen bisher ausnahmslos gelang, Straftäter zu guter Letzt doch noch zu überführen.
Nicht so im Falle eines hartgesottenen Schrotthändlers aus der Provinz. Dieser handelte seit vielen Jahren mit dem Abfall aus Industrie, Gewerbe und mit sogenanntem privatem Müll und verdiente dabei sein gutes Geld. Er war sich nicht zu schade, Tag für Tag auch selber Hand anzulegen und so konnte man ihn jeweils schon im Morgengrauen in seinen unverkennbaren Bermudas und ewig verschwitztem T-Shirt auf seinen Abfallbergen herumklettern sehen. Kein Stück war zu schmutzig, zu schwer oder zu kantig, um es nicht mit eigenen Händen zu begutachten und dem richtigen Entsorgungskran zuzuschaufeln. Stets entdeckte er mit Argusaugen irgendwelche gut erhaltenen Gegenstände, die sich an Sammler als Trouvaillen zu meist horrenden Preisen verschachern liessen. Da konnte es dann schon vorkommen, dass der rührige Geschäftsmann sich in unlautere Verkäufe verwickelte, die ihn dann auch prompt zum Straftäter werden liessen. Und so wurden seine, meist nur kurzfristigen, Verhaftungen beinahe zur Regelmässigkeit.
Sein letzter Käufer allerdings witterte den Betrug ziemlich rasch, zumal es sich um eine recht beachtliche Summe handelte, um die er geprellt worden war. So folgte die Strafanzeige auf dem Fuss und bereits tags darauf sass der Schrotthändler hinter Schloss und Riegel. Es folgten die üblichen Verhörmethoden sowie die stereotypen Antworten des Inhaftierten, die einmal mehr und allen Indizien zum Trotz zu keinem polizeilichen Tatbeweis führten.
"Warum sind sie uns nicht in die Falle gegangen", wollte der Kommissar etwas irritiert kurz vor der Freisprechung wissen. "Gäbe es denn etwas, worauf auch sie reagieren und schlussendlich gestehen würden?" Wurde der bereits Entlassene gefragt. "Ja sicher, das gäbe es", meinte dieser lakonisch. Ob er sein Geheimnis verrate, wurde weiter insistiert.
Mit seiner Antwort "ganz einfach nur Liebe!" erntete er alsdann lediglich ein verständnisloses, fragendes Kopfschütteln von der anderen Seite. "Ja! Man müsste eben einfach nur lieb mit mir sein, aber dies versteht natürlich niemand", sprachs und machte sich maliziös lächelnd davon.
Ja, eben, man müsste einfach "nur lieb mit mir sein!" Ja! Müsste man!
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