Bild oben: Logitech Maus (Cordless TrackMan Wheel)
Mit den Garantiebestimmungen in der Schweiz ist es so eine Sache. Zwar sagt das Obligationenrecht klipp und klar, welche Rechte man als Käuferin oder Käufer hat, wenn eine gekaufte Sache mangelhaft ist. Allerdings kann der Hersteller diese Bestimmungen ohne weiteres einschränken oder gar jede Garantie ausschliessen. Eine der beliebtesten - allerdings vom Konsumenten gar nicht geschätzte - Einschränkung ist das Nachbesserungsrecht des Herstellers: Er muss eine mangelhafte Ware nicht zurücknehmen, sondern kann sie reparieren. So häufig er will.
Garantieeinschränkung muss rechtzeitig kommuniziert werden
Eine „beschränkte“ Garantie auf Computerzubehör bietet zum Beispiel die Firma Logitech. Allerdings wird man als Käufer diese Garantiebestimmungen mit Sicherheit nicht zur Kenntnis nehmen. Denn sie sind in einem 90-seitigen und 16-sprachigen Booklet irgendwo versteckt, ausserdem in einer solch kleinen Schrift geschrieben, dass man sie – vor allem als älterer Mensch mit eingeschränkter Sehkraft - schlicht nicht lesen kann. Kein Problem, denn sie sind eh ungültig, erklärt Doris Huber, Redaktorin beim Schweizerischen Beobachter: „Die kleine Schrift an sich macht die Garantiebestimmung noch nicht ungültig. Aber die Tatsache, dass die eingeschränkten Garantiebestimmungen dem Käufer oder der Käuferin nicht vor dem Kauf mitgeteilt worden sind, bedeutet, dass sie nicht verbindlich sind." In der Tat: Das Booklet liest man natürlich erst, wenn man es zusammen mit dem Produkt ausgepackt hat (was wieder eine besondere Geschichte ist, siehe weiter unten), also ganz klar nach dem Kauf. „In diesem Falle gelten die normalen Bestimmungen des Obligationenrechts mit dem Recht zum Umtausch der Ware innert Jahresfrist und der Pflicht zur sofortigen Rüge bei Entdeckung des Mangels,“ sagt Doris Huber.
Fust AG zur kleinen Schrift
Bild: Spyeye (aboutpixel.de)
Trotz der rechtlichen Irrelevanz haben wir die Firma Fust AG als Verkäuferin des Zubehörs auf die klitzekleine Schrift im Booklet angesprochen und darauf hingewiesen, dass dieser Text gerade für ältere Menschen schlicht unlesbar ist. Susanne Benz von der Abteilung Network, Zubehör PC, Software, hat uns folgende Stellungnahme zukommen lassen: „Es ist natürlich nicht in unserem Interesse, dass die Garantiebestimmungen und andere Informationen schlecht lesbar sind. Ebenso möchten wir natürlich nicht ältere Konsumenten aus unserem Kundenkreis ausschliessen. Allerdings ist es so, dass wir die Produkte fixfertig einkaufen und keine Möglichkeiten haben, z. B bei der Gebrauchsanweisung, Änderungswünsche anzubringen. Natürlich nehmen wir Ihre Anfrage sehr ernst und werden diese gerne mit der entsprechenden Dringlichkeit an unseren Lieferanten – die Firma Logitech – weiterleiten.“
Logitech: Absolut einsichtig!
Und was meint Logitech? In seiner Stellungnahme räumt Gabriele Valsecchi, Geschäftsführer von Logitech, ein, dass die Schrift auf den Bedienungsanleitungen von Logitech-Produkten für Seniorinnen und Senioren nicht immer optimal sei und weist weiter darauf hin, dass der Logitech-Kundendienst auf Wunsch auch gerne Bedienungsanleitungen in grösserer Schrift zustellt: „Die gewählte Schriftgrösse in unseren Anleitungen ist abhängig von der Grösse der Verpackung des jeweiligen Produktes, da diese direkt in die Verpackung integriert werden muss. Bei kleineren Produkten mit kleineren Verpackungen müssen wir deshalb auch auf einen geringeren Schriftgrad ausweichen. Um unsere Kunden optimal zu informieren und unter Berücksichtigung sowohl ökologischer wie auch ökonomischer Aspekte, umfassen unsere Anleitungen zudem mehrere Sprachen, was natürlich aufgrund der Platzverhältnisse die Schriftgrösse ebenfalls beeinflusst.“ Deshalb müsse man manchmal Kompromisse eingehen, aber man versuche, bei jedem Produkt eine möglichst optimale Lösung zu finden. "Zurzeit prüfen wir, ob es möglich ist, die Garantiebestimmungen für die Produkte auch via unserer Homepage abrufbar zu machen“, schreibt Gabriele Valsecchi abschliessend. Das wäre speziell für Seniorweb-Userinnen und –User, die sich gewöhnt sind, Informationen im Internet abzurufen und die im Bedarfsfall auch die Schrift vergrössern könnten, eine sehr gute Lösung. Nur nebenbei: Der Telefonanbieter Tele2 publiziert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in gedruckter Form absolut unleserlich sind, schon seit langem auf seiner Homepage.
Ärger mit Verpackungen
Bild: Beispiel einer Blister-(Sicht-)Kunststoff-Verpackung
Computerzubehör der Firma Logitech auspacken, das ist eine besondere Knacknuss, denn die Produkte sind meistens derart in hartes Plastik eingeschweisst, dass man sie nur mit einem spitzen Gegenstand (Schere oder Messer) herauslösen kann. Dabei riskiert man, sich selber zu verletzen oder auch das Produkt zu beschädigen. „Wenn man ein Produkt im Laden kauft, dann soll man es dort gleich vom Verkäufer öffnen lassen“, rät Beobachter-Redaktorin Doris Huber. Das Verpackungsmaterial kann man dann auch gerade im Laden lassen. Und Susanne Renz von Network, Zubehör PC, Software bei der Firma Fust AG schreibt, dass man sich des Problems der Verpackungen durchaus bewusst sei: „Dies betrifft ja auch weitere Zielgruppen, nicht nur die von Ihnen fokussierte (auch ich habe mich schon verletzt). Diese Angelegenheit haben wir ebenfalls bei unseren Lieferanten platziert. Diese sind bemüht, die Verpackungen in einem ökonomisch vertretbaren Mass zu optimieren. Das Problem betrifft hauptsächlich die Blisterverpackungen. Wir können aber optimistisch sein, denn die neuen Microsoft-Mäuse sind bereits in einer neuen Verpackung bei Fust erhältlich!“
Verbesserungen in Sicht
Auch zu diesem Punkt hat Logitech Stellung genommen. Zuerst wird darauf hingewiesen, dass die Grösse der Verpackungen aus ökologischen Gründen um durchschnittlich 10 % und teilweise sogar um bis zu 40 % reduziert worden sei, was zu einer erheblichen Reduktion des Materialverbrauchs geführt habe. Man arbeite ausserdem ständig daran, die Grösse, das Gewicht, das Volumen und das Material der Verkaufsverpackungen weiter zu optimieren. "Bei der Ausgestaltung der Verpackungen sind Vorgaben vom Handel zu berücksichtigen: So sollten die Verpackungen nicht geöffnet werden können, um das Produkt mal eben auszuprobieren, da sich geöffnete Verpackungen nicht mehr verkaufen lassen. Dies ist ein Hauptgrund, warum viele Hersteller, gerade bei kleineren Geräten, Blister-Verpackungen nutzen. Aufgrund der Rückmeldungen unserer Kunden werden wir künftig auf unseren Blister-Verpackungen an der oberen Ecke eine Soll-Bruchstelle vorsehen, wodurch sich diese künftig leichter öffnen lassen sollten,“ schreibt uns Gabriele Valsecchi, Geschäftsführer von Logitech.
Kommentar
Wenn Anbieter und Handel Kritiken von Konsumentinnen und Konsumenten nicht als lästig betrachten, sondern als Anlass für Verbesserungen, ist das erfreulich und eine gute Sache, und besonders erfreulich ist es, wenn dabei auch auf die ältere Generation gehört wird. Aber natürlich nehmen sie, d.h. Anbieter und Handel, durchaus auch aus eigenem Interesse Rücksicht auf die Bedürfnisse einer wichtigen und zunehmend wichtigeren Zielgruppe.
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