Bild oben: Cobra bei der Werkabnahme 14.3.2006 (Foto VBZ)
Sisyphusarbeit
Auf Nichtwissen kann sich der ertappte Schwarzfahrer nicht berufen - seine zwei Begleiter verfügen über gültige Fahrausweise. Er müsse in seiner Heimat um Leib und Leben fürchten, sagt der junge - modisch gekleidete - Tschetschene, deshalb stelle er in der Schweiz ein Asylgesuch. Weshalb er denn ohne Ticket fahre, frage ich. Schweigen. Für die freundlichen VBZ-Kontrolleure ist dies tägliche Routine: „Wir machen hier im Grunde genommen Sisyphusarbeit, denn in der Regel bezahlen Asylbewerber den Taxzuschlag trotz mehrmaligen Mahnungen nicht." Irgendwann müssen diese Gebühren dann abgeschrieben werden. „Und plötzlich erwischen wir den gleichen Asylbewerber wieder beim Schwarzfahren, und das ganze unnütze Prozedere mit dem - jetzt erhöhten - und wieder nicht bezahlten Taxzuschlag beginnt von vorne", ergänzt der Kontrolleur.
Viel Aufwand für nichts
ZVV CONTACT, die Kontaktstelle der öffentlichen Transportanstalten im Kanton Zürich, bestätigt: „Der Fahrgast wird gemahnt. Wenn kein Zahlungseingang erfolgt, dann wird der Betrag per Verfügung nochmals eingefordert. Wenn wieder nicht gezahlt wird, dann erfolgt die Betreibung. Abgeschrieben wird die Forderung frühestens nach 10 Jahren." Wird der gleiche Asylbewerber mehrmals ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, „dann wird in jedem Fall eine Anzeige wegen dem Verstoss gegen das Transportgesetz gemacht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen die Busse dann eintreiben und das entsprechende Dossier führen", ergänzt ZVV CONTACT. Eine Meldung an die für das Asylverfahren zuständige Behörde, also an das Bundesamt für Migration, erfolge aber in keinem Fall: „Die Verkehrsbetriebe suchen keine für ein Asylgesuch zuständige Stelle, geschweige denn informieren sie diese."
Bild rechts: Der neue Bus des Typs Mercedes Citàrc (Foto VBZ)
Behörden bezahlen nicht
Für jeden Asylbewerber bezahlt das Bundesamt für Migration den Kantonen einen Pauschalbetrag für dessen Lebensunterhalt. Platz hat es darin weder für Zuschläge wegen Schwarzfahrens noch für irgendwelche Abos des öffentlichen Verkehrs. „Falls Asylbewerber, deren Gesuch noch pendent ist oder deren Gesuch abgelehnt wurde, zum Arzt oder zu einer Amtsstelle fahren müssen (Migrationsamt, Botschaft), erhalten sie bei Bedarf eine Fahrkarte. Das Kantonale Sozialamt übernimmt keine Bussen von Sozialhilfebezügern", schreibt Jürg Schuler , Leiter Asylkoordination beim Sozialamt des Kantons Zürich. Das heisst im Klartext: Weil die Asylbewerber kaum über Geld verfügen, bleiben Taxzuschläge von Schwarzfahrer und auch allfällige Bussen wegen Verstoss gegen das Transportgesetz unbezahlt, ebenso die nicht unerheblichen Verfahrenskosten.
Problem bekannt - Lösung nicht in Sicht
Das Problem liesse sich lösen. Zum Beispiel indem man den Asylbewerbern eine Asyl-Card zur Verfügung stellt, welche sie zur Benützung des öffentlichen Verkehrs berechtigt. Für die öffentlichen Transportunternehmungen eine gute Lösung, wie ZVV CONTACT bestätigt: „Den Verkehrsbetrieben ist aber auch klar, dass die öffentliche Hand nicht ganzen Kundengruppen ein solches Abonnement zur Verfügung stellen kann. Es müsste ein ausgewiesenes Mobilitätsbedürfnis vorhanden sein sowie ein Rechtsanspruch auf der Seite der Klienten" Nur Asylbewerbern, aber nicht anderen Gruppen von Sozialhilfe-Bezügern, ein Gratis-Abo zur Verfügung stellen, wäre wohl eine praktische Lösung, die den grossen administrativen Leerlauf beenden würde, rechtlich stehen aber dieser Lösung erhebliche Bedenken entgegen.
Asylgesuch und Fehlverhalten von Asylbewerbern
Bleibt noch ein anderer Ansatzpunkt: Wenn jemand in seinem eigenem Land verfolgt wird und um sein Leben bangt und deshalb in einem fremden Land Asyl beantragt, dann müsste er sich im eigenen Interesse im Gastgeberland korrekt verhalten, das heisst zum Beispiel auch für die Benützung der öffentlichen Verkehrsbetriebe bezahlen und allfällige Taxzuschläge wegen Schwarzfahrens begleichen. Frage deshalb: Können sich notorisches Schwarzfahren und Nichtbezahlen der Taxzuschläge, sofern das zuständige Amt überhaupt davon erfährt, negativ auf den Ausgang eines Asyl-Verfahrens auswirken? Das Bundesamt für Migration winkt ab. „Wenn ein Asylbewerber mehrmals beim Schwarzfahren ertappt wird oder trotz mehrmaligen Mahnungen den Zuschlag nicht bezahlt, wirkt sich dies nicht nachteilig auf den Asylentscheid aus", schreibt Michael Glauser, stv. Chef Information & Kommunikation beim Bundesamt für Migration. Um dann noch die erstaunliche Zusatzinformation zu liefern: „Dies kann aber zu einer prioritären Behandlung des Asylgesuches führen."
Politische Vorstösse bisher erfolglos
Schwarzfahrende Asylbewerber haben auch schon zu politischen Vorstössen geführt, allerdings ohne ersichtlichen Erfolg. Dabei gäbe es eine sehr praktische und praktikable Lösung, denn im Asylgesetz findet sich folgender Passus:
Flüchtlingen wird kein Asyl gewährt, wenn sie wegen verwerflicher Handlungen
dessen unwürdig sind oder wenn sie die innere oder die äussere Sicherheit der
Schweiz verletzt haben oder gefährden.
Offensichtlich werden das notorische Schwarzfahren und das Nichtbezahlen der Taxzuschläge nicht als verwerfliche Handlung eingestuft und bleiben, wie das Bundesamt für Migration bestätigt hat, für das Asylverfahren folgenlos. Diese Praxis liesse sich allerdings ändern, und auch den obigen Artikel könnte man verschärfen. Wenn die Politik will... Die jetzige Situation ist auf jeden Fall unbefriedigend: Die Transportanstalten sehen sich mit einem erheblichen administrativen Aufwand konfrontiert, die Kontrolleure machen eine unangenehme Sisyphusarbeit, die schwarzfahrenden Asylbewerber lachen sich ins Fäustchen und letzten Endes bleiben die Kosten dieses ganzen Leerlaufs an den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hängen.
Ohren können das Gute hören, Augen das Schöne sehen, wenn das Hirn dies zulässt
Asylbewerbung als lukrativer Beruf?