Gesundheit

Pflege zu Hause: «Die Arbeitsverhältnisse müssen klar geregelt sein»

Pflege zu Hause: «Die Arbeitsverhältnisse müssen klar geregelt sein»

  Usch Vollenwyder im Gespräch mit Marianne Weber, Sozialarbeiterin FH und Organisatorin FA, zum Thema: Ist häusliche Pflege ein Luxusgut?  

Umfragen zeigen: Alte Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und am liebsten auch daheim sterben. Auf welche Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote können sie zählen?
Schweizweit sind die Spitex für pflegerische Leistungen und Pro Senectute für Sozialberatungen vor Ort. Andere Angebote wie Nachtspitex oder Demenzfachstellen, private Anbieter von Betreuungs- und Pflegediensten, Tages- oder Nachtheime, Ferienbetten und andere Entlastungsangebote für betreuende Angehörige sind regional sehr unterschiedlich ausgebaut. Der mögliche Heimeintritt ist ein häufiger Grund, warum Betroffene und Angehörige eine Pro-Senectute-Beratungsstelle aufsuchen.

Was wird ihnen geraten?
Zuerst wird die Situation analysiert: Welche Unterstützung, Betreuung und Pflege ist nötig? Welche Ressourcen – dazu gehören auch familiäre Unterstützung oder Nachbarschaftshilfe – sind vorhanden oder können aktiviert werden? Unsere Sozialberatenden kennen die Angebote vor Ort. Gemeinsam wird eine Auslegeordnung der Bedürfnisse und Möglichkeiten gemacht und die bestmögliche, realisierbare Lösung gesucht. Das kann der Eintritt in eine Institution sein …

… oder die Organisation einer Rundum-Betreuung durch private Anbieter, seien es Einzelpersonen oder Organisationen. Welches sind ihre Vorteile?
Sie können dort einspringen, wo die Spitex ihre Türen schliesst: über Nacht und als ständige Begleitung tagsüber. Sie bieten in der Regel auch eine konstante Bezugsperson. Das schätzen viele ältere Menschen: eine persönliche Beziehung und ein Vertrauensverhältnis.

Was gilt es bei einem solchen Arbeitsverhältnis zu beachten?
Man trägt auf beiden Seiten eine grosse Verantwortung, damit die Qualität der Pflege einerseits und der Schutz der Pflegekraft andererseits gewährleistet sind. Ich rate in jedem Fall zu einem Vertrag. Allein schon die Auseinandersetzung damit kann helfen, ein Arbeitsverhältnis zu klären.

Was muss in einem solchen Vertrag stehen?
Der Betreuungs- und Pflegevertrag von Pro Senectute zum Beispiel regelt Kündigungsfristen, Freitage und Ferien, die monatliche Entschädigung für die geleistete Betreuung und Pflege, Kost und Logis und anderes mehr. Mit Recht wurde letztes Jahr das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit verschärft: Unfallversicherung, AHV und je nach Lohn auch die Pensionskasse gehören zu den finanziellen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Wenn Betreuung und Pflege intensiver werden, muss der Vertrag angepasst werden.

Die Pflege wird nicht nur intensiver, sondern auch teurer. Wie lange ist sie zahlbar?
Vom Arzt verordnete medizinische Pflege wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Je nach Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung. In Heimen wird der Pflegeaufwand mit einer Tagespauschale abgegolten, die je nach Pflegebedürftigkeit stark variiert. Diese finanzielle Unterstützung wird bei der privaten Pflege nicht gewährt. Wer sich alle Dienstleistungen einkaufen muss, also quasi das Spital nach Hause holt, muss dafür viel bezahlen. Sind die Reserven erschöpft und reicht das Einkommen nicht, muss man pragmatische Lösungen suchen. Dazu kann auch der Heimeintritt gehören. Wenn dort die AHV zusammen mit den Ergänzungsleistungen und der Hilflosenentschädigung nicht mehr reicht, kommt als unterstes Netz der sozialen Sicherung die Sozialhilfe zum Zuge.

In dieser Not werden auch Arbeitsverhältnisse eingegangen, die arbeitsrechtlich nicht legal sind. Oder die nur entstehen können, weil Betreuungspersonal aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen ist.
Arbeitsverhältnisse müssen legal sein. Wir können auch in der Not unser schweizerisches Arbeitsrecht nicht nach Belieben ausblenden. Natürlich berührt es zu sehen, dass Frauen gerade aus dem Osten aus wirtschaftlichen Gründen in der Schweiz Pflegeaufträge auch ohne eigene Absicherung annehmen müssen. Und doch ist es eine Tatsache – wie früher die italienischen, portugiesischen und spanischen Gastarbeiter in der Baubranche. Ich bin aber überzeugt, dass eine entsprechende Regelung beiden Seiten gerecht wird – und so eine Win-win-Situation für alle Beteiligten entstehen kann. 

Marianne Weber

ist Sozialarbeiterin FH und Organisatorin FA. Sie war als Amtsvormundin in Biel und als Job-Coach in Bern tätig und kennt die gesetzliche wie auch die freiwillige Sozialberatung aus der Praxis. Marianne Weber leitet seit August 2007 die Fachstelle Sozialberatung und Information bei Pro Senectute Schweiz.

 

 

 

Der Betreuungs- und Pflegevertrag von Pro Senectute
enthält neben allen Punkten, die das Arbeitsverhältnis regeln (siehe Interview), auch ein Erhebungsblatt mit Tarifen zur Berechnung der einzelnen Leistungen und Hinweise zu weiteren finanziellen Verpflichtungen wie AHV oder Unfallversicherung.

Der Vertrag kann kostenlos bestellt werden bei Pro Senectute Schweiz, Lavaterstrasse 60, Postfach, 8027 Zürich, Telefon 044 283 89 89. Unter www.pro-senectute. ch kann er auch als Muster heruntergeladen werden. Die Pro-Senectute-Beratungsstellen helfen beim Abschluss eines Vertrags. Die Adresse Ihrer Regionalstelle finden Sie vorne in diesem Heft.  

Hilfe von der Spitex Der Spitex-Verband Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Non-Profit-Spitex. Getragen wird er von den 26 Spitex- Kantonalverbänden, denen ihrerseits die rund 600 lokalen gemeinnützigen Spitex-Organisationen angeschlossen sind. Ärztlich verordnete medizinische Spitex-Leistungen können über die Krankenkassen abgerechnet werden.

Von der Spitex erbrachte hauswirtschaftliche Dienste sind nicht kassenpflichtig, ausser der Klient oder die Klientin verfügten über eine entsprechende Zusatzversicherung. Die Spitex erfüllt einen Auftrag der öffentlichen Hand und muss entsprechend wirschaftlich arbeiten. Deshalb bietet sie in aller Regel keinen 24-Stunden- Dienst. In einigen grösseren Städten ist allerdings eine Nachtspitex auf Pikett.

Der Begriff Spitex kann markenrechtlich nicht geschützt werden. Auch private Anbieter verwenden ihn deshalb für ihre Dienstleistungen. Geschützt ist das blau-grüne Spitex-Logo, unter dem nur die gemeinnützigen Spitex-Organisationen auftreten dürfen. Weitere Informationen gibt es bei den Gemeinden oder im Internet unter www.spitexch.ch.

Hauspflegeadressen:

HausPflegeService GmbH, Usterstr. 25, 8617 Mönchaltdorf, Tel: 044 500 46 50. Mail info@hauspflegeservice.ch.

Internetadressen von weiteren 24-Stunden Betreuungsdiensten:

www.senior-home-care.ch

www.24plushomecare.ch

www.homeinstead.ch

www.homecare.ch

www.phsag.ch

www.nachtspitex-zuerich.ch

www.spitexplus.ch

www.heimex.ch