Diese unglaubliche Geschichte hat der K-Tipp vom 28. Oktober 2009 enthüllt, wir haben sie zusammen mit einem Kommentar über das sogenannte raffinierte Demenz-Marketing vor einigen Tagen publiziert. Das Ausnützen der Gutgläubigkeit oder gar der Altersschwäche, das ist ja auch das - zweifelhafte - Erfolgsrezept der unseligen Werbefahrten, wo vor allem eine ältere Kundschaft mit einem Ausflug und Gratisessen geködert und dann in stundenlangen Vorträgen dazu gebracht wird, massiv überteuerte Produkte, die sie gar nicht brauchen, zu kaufen.
Geschäfte verbieten
Wir haben Hansruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung beim K-Tipp, gefragt, weshalb man Firmen, welche planmässig die fehlende Urteilsfähigkeit - speziell von alten Menschen - ausnützen, nicht das Handwerk legen kann. Seine Antwort: „Strafrechtlich gesehen fehlt leider eine Grundlage, einer solchen Firma das Handwerk zu legen. Merkt ein Verkäufer, dass eine ältere Person nicht mehr recht versteht, worum es geht und verkauft er ihr trotzdem etwas, macht er sich nicht strafbar."
Geschäfte anfechten
Ist es dann wenigstens möglich, solche Verträge aufgrund des Zivilrechts anzufechten oder sind Zivilprozesse zu riskant? Hansruedi Schmid: „Ein solcher Vertrag steht auf wackligen Beinen: Gelingt es dem Betroffenen oder seinem Rechtsbeistand zu beweisen, dass er bei der Bestellung nicht urteilsfähig war, kann der Vertrag angefochten werden. Dazu ist aber in der Regel ein ärztliches Zeugnis erforderlich, dass die fehlende Urteilsfähigkeit für diesen Zeitraum bestätigt." Man hätte also im Fall der alten Frau, welche für 46'000 Franken nicht benötigte DVD, CD und Bücher gekauft hat, jeden einzelnen Kauf anfechten können, sofern man mit einem ärztlichen Zeugnis ihre Urteilsunfähigkeit hätte belegen können. Aber: Solche Prozesse sind nicht billig und bergen natürlich auch ein gewisses Risiko, denn man muss sich im Klaren darüber sein, dass sich die Firmen mithilfe gefitzter Anwälte bestens zu wehren wissen.
Hilft das UWG?
Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, es sei ein unlauteres Geschäftsgebaren, wenn eine Firma die fehlende Urteilsfähigkeit alter Menschen ausnützt und so einen Vertrag anfechten. Allenfalls sei das eine Möglichkeit, sagt Hansruedi Schmid: „Sind die Verkaufsmethoden von Reader's Digest dermassen aggressiv, dass die Kunden in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt sind, wäre das unlauter". Und damit auch wieder eine Möglichkeit für einen Prozess. Ob bereits solche Prozesse durchgeführt wurden, sei ihm allerdings nicht bekannt.
Wie kann man sich schützen?
Ton Koper, Stiftungsratspräsident von powerAge, hat es bereits im ersten Artikel betont: Im Visier von solchen aggressiven Firmen sind vor allem Betagte, die allein wohnen und damit den Werbeversprechen und Werbemethoden fast ungeschützt ausgesetzt sind. Gibt es nicht doch Schutz? Hansruedi Schmid: „Vor solchen Verkäufern kann man sich schützen, indem man keine Werbeanrufe mehr entgegennimmt und deren Werbung ignoriert. Aus rechtlicher Sicht kann man einen Beistand oder Beirat beantragen. Die Beistandschaft berührt die Handlungsfähigkeit jedoch nicht, Betroffene können immer noch alleine sämtliche Verträge schliessen. Der Beistand kann mit diversen Aufgaben betraut werden wie etwa der Verwaltung des Vermögens oder dem Vermieten von Wohnungen. Bei der Beiratschaft wird die Handlungsfähigkeit für bestimmte Geschäfte entzogen. Der Beirat ist dann zum Beispiel für den Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke und Wertpapiere, Darlehen oder Schenkungen zuständig. Damit man alleine gar keine Verträge mehr schliessen kann, müsste man sich jedoch bevormunden lassen."
Liste mit „Schwarzen Schafen"
Der K-Tipp führt in der Rubrik „Service" Listen mit Firmen, die vor allem älteren Personen mit fragwürdigen Methoden überteuerte Sachen andrehen. Unter "Allgemeine Konsumentenfallen" ist eine Liste mit Anbietern zu finden, die man besser meidet.
Links
Warnliste: Dubiose Lottogewinne und Wettbewerbsgewinne (K-Tipp)
Allgemeine Konsumentenfallen (K-Tipp)
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das fiese geschäft...