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Mächtige Banken – ohnmächtige Kundschaft  (1)

Mächtige Banken – ohnmächtige Kundschaft (1)

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Schweizerischen Grossbank zeugen von wenig Achtung und Respekt gegenüber ihrer Kundschaft. Sie sind nämlich sehr einseitig und kundenunfreundlich.
Bank befiehlt - Kunde gehorcht

Die Geschäftsbedingungen werden einseitig von der Bank diktiert - die werte Kundschaft muss sie akzeptieren. Vor allem gegenüber langjährigen älteren Kundinnen und Kunden ist diese harsche Befehlsausgabe ein Affront. Besser könnte man das Ungleichgewicht zwischen Bank und Bankkunden nicht dokumentieren als mit diesen „AGB". Die Banken und Banker scheinen immer noch nicht realisiert zu haben, wer ihnen den Lohn (und die Boni) bezahlt.  

Noch immer sind Männer Bankkunden

Zwar weist die Bank darauf hin, dass „sie zum besseren Verständnis in allen Formularen auf männlich-weibliche Doppelformen verzichtet", dennoch wirkt es äusserst befremdlich, wenn in allen  Geschäftsbedingungen und Reglementen konsequent nur von Kunden und nie von Kundinnen die Rede ist. Frauen müssen sich da mit Recht diskriminiert fühlen.

Durchlöchertes Bankgeheimnis

In nicht weniger als fünf Punkten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grossbank wird das Bankgeheimnis stark relativiert. Die Anlegerzeitung „Finanz- und Wirtschaft" (FuW) nimmt an, dass andere Banken die gleichen Bestimmungen anwenden. Wenn sich Kunden an Medien wenden, rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten oder auch mit Zahlungen gegenüber der Bank im Verzug sind, dann geht die Bank in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon aus, dass sie, um ihre Rechte zu wahren, vom Kunden automatisch vom Bankkundengeheimnis entbunden ist (früher musste die Bank in jedem Fall das Einverständnis des Kunden einholen). Besonders  heikel erscheint der letzte Punkt, wonach das Bankgeheimnis aufgehoben ist, „soweit bei Transaktionen in ausländischen Wertpapieren oder Rechten die zur Anwendung gelangenden Bestimmungen eine Offenbarung erfordern". Abgesehen vom absolut unverständlichen Juristen-Kauderwelsch lädt die Bank, wie die FuW völlig zutreffend bemerkt, „ausländische Staaten förmlich zu Angriffen auf das Bankgeheimnis ein". 

Den Schaden trägt immer der Kunde

Auffallend ist zudem, dass in den verschiedensten Fällen immer der Kunde, aber nie die Bank einen Schaden trägt. Das betrifft die Legitimationsprüfung, die mangelnde Handlungsfähigkeit des Kunden, die Übermittlungsfehler (siehe Kästchen unten) und die Folgen von verspäteten Beanstandungen. Die Einschränkung „sofern die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat" hilft dem Kunden nicht weiter, denn er muss beweisen, dass die Bank diese Sorgfalt in einem  konkreten Fall nicht beachtet hat - ein unmögliches Unterfangen.

Einseitige Änderungen jederzeit möglich

Zum Schluss, wenn der Kunde - wie ihm befohlen - die Geschäftsbedingungen sorgfältig durchgelesen hat, wird ihm noch eröffnet, dass sie jederzeit einseitig abgeändert werden können und ihm dies schriftlich oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt wird. Auf die Idee, den Kunden zu fragen, ob er mit vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist (wie das sonst bei Verträgen üblich ist), kommt die Bank offensichtlich nicht. Der Grundsatz  „Wer bezahlt befiehlt"  wird im Verhältnis zwischen Bank und Kunde umgekehrt in „Wer bezahlt, gehorcht." 

Sara Stalder, Geschaeftsfuehrerin SKSKonsumentenschutz: Kundschaft kann sich kaum wehren

Wir haben Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, gefragt, was der einzelne Kunde oder die einzelne Kundin tun kann, um sich gegen solche einseitige Geschäftsbedingungen zu wehren. Ihre Antwort: „In der Regel kann sich der Kunde oder die Kundin schlecht gegen solche AGB wehren. Es gibt lediglich eine Möglichkeit: Er oder sie kann die Vertragsbedingungen abändern und die angepassten Geschäftsbedingungen dem Anbieter unterbreiten. Nun hat aber der Anbieter wiederum die Möglichkeit, auf seinen ursprünglichen Vertragsbedingungen zu beharren oder die Abänderungen zu akzeptieren. Als Kunde oder Kundin hat man die Möglichkeit, weitere Anbieter anzugehen, ob diese eine Abänderung annehmen. Bei den Banken ist es aber leider so, dass die AGB überall gleich (schlecht) aussehen (also kundenunfreundlich sind) und deshalb faktisch keine Ausweichmöglichkeiten bestehen."

SKS KonsumentenschutzKonsumentenschutz kämpft für bessere AGB

Wir wollten von Sara Stalder auch wissen, ob die SKS bereit, bei den Banken ihren Einfluss zugunsten kundenfreundlicheren AGB geltend zu machen. Ihre Antwort:

„Dieser Missstand ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass die AGB gerechter werden. Zurzeit ist es in der Schweiz möglich, Geschäftsbedingungen zu formulieren, die sehr zu Ungunsten der Konsumenten und Konsumentinnen gehalten sind. In der EU ist das nicht mehr möglich, da solche unfaire Vertragsbedingungen nichtig sind. Leider hat der Nationalrat in der vergangenen Herbstsession wiederum einen Vorstoss zur Verbesserung der AGB-Situation in der Schweiz abgelehnt. Wir kämpfen jetzt, dass bei der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unser Anliegen doch noch aufgenommen wird. Zudem fordern wir, dass die Kleinsparer einen Sitz haben in der Finanzmarktaufsicht, da auch dort wegweisende Regelungen verabschiedet werden und - aus unserer Sicht - die Anliegen der Kleinsparer zu wenig im  Fokus sind."  

 

Was der Ombudsmann der Schweizer Banken und die frühere EBK (jetzt FINMA) zu den AGB meinen, wie ein Jurist diese Bestimmungen beurteilt und weshalb die Banken in der Praxis manchmal Kulanz vor Recht walten lassen, lesen Sie im zweiten Beitrag in einer Woche.

 

Beispiel aus den AGB einer Grossbank:

 

Art. 4 Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Telex, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z. B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Kunde, sofern die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

 

Bilder 

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Stiftung für Konsumentenschutz

 

Kommentare

Bild des Benutzers Sterngucker

Es fehlt den Banken am Feingefühl für ihre gesellschaftliche Ver

AGB werden von Bankjuristen verfasst, im Auftrag der Bank. Verträge schreiben haben Juristen gelernt. Daher kommt die Frage einer Verantwortung gegenüber dem Kunden in den AGB möglichst nicht vor. Denn Ziel der AGB ist es, die Finanzinstitute möglichst vor jedem erdenklichen Schaden (auch dem selbstverschuldeten) zu schützen. Darum werden solche (Klage)Möglichkeiten einfach präventiv ausgeschlossen. Wir Kunden müssen einfach nur froh sein, dass wir überhaupt Geld bringen dürfen. Nachdem die Eidgenossenschaft eine der Grossbanken vor dem Ruin geschützt hat, hätte ich eigentlich erwartet, dass dort die Frage der Volkwirtschaftlichen Verantwortung von Geldinstituten entsprechend diskutiert wird. Aber die gehen lieber ganz unter, als einmal zu sagen "Ja, wir haben uns schädlich verhalten".
Bild des Benutzers erizo

Banken

Vertrauen in unsere Banken. Nun die Schweizer Banken verlieren durch Ihre verhalten immer mehr das Vertrauen. Sei es durch ihre Abspeisung der Kunden mit Ihren neuen Vorschriften und ihr arrogantes Auftreten. Die Daten von Kunden welche jahrelang mit Ihnen Geschäftlich verkehrten sind anscheinend für Verräter leicht zugänglich, ich möchte hier nicht über Steuerbetrug mit ausländischen Kunden eine Bewertung abgeben. Hier geht eindeutig um Vertrauensbruch und Verrat. Im Ausland handelt man nach dieser Devise: * Ich liebe den Verrat, aber ich hasse den Verräter." * von Julius Caesar. † 15. März 44 v. Chr.
Bild des Benutzers Albert Hahn

Überall (fast) gleich

binswaro du hast schon recht, es ist in etwa bei allen Banken (leider) gleich. Wir haben vor Jahren unsere Konti bei den beiden grossen gekündigt und sind zu kleineren gegangen. Wir haben auch hier haarsträubende Dinge erlebt; übrigens auch hier im nahen Ausland bei einem Grossen. Wenn ich das nächste Mal hier auf diese Welt komme, mache ich selber eine Bank auf oder so. Freundlichen Gruss. hahnalv
Bild des Benutzers Roberto Binswanger

CS heisst die Bank

Man darf die Bank schon nennen, es ist die Credit Suisse. Aber erstens sind die AGB praktisch bei allen Banken ähnlich bis gleich, so dass der Name nicht so wichtig ist, es geht hier wirklich um die ganze Branche. Und zweitens: Wenn man den Namen nennt, dann ist es fair, wennn die "angegriffene" Bank dazu Stellung beziehen kann. Wenn ich im zweiten Beitrag die Raiffeisen-Bank namentlich nennen werde, dann erstens, weil hier die Kundenunfreundlichkeit besonders krass und einmalig ist, und zweitens konnte die Bank im Beobachter-Artikel, auf den ich verlinke, auch Stellung nehmen.

Warum ...

... wird die ewähnte Schweizerische Grossbank nicht beim Namen genannt ? rechtliche Gründe ? zum Schutz von SW ? Natürlich ist keine besser als die andere, aber trotzdem hätte man das "Kind" CS oder UBS benennen können. Ich habe einmal die AGB's mit ganz wenigen Korrekturen der Bank unterschrieben zurückgeschickt. Sie hat erst auf mehrmalige Nachfrage hin überhaupt reagiert und meinte, dass sie auf sowas gar nicht eingehe und ich, wenn ich darauf beharre, halt eine andere Bank suchen soll. Wahrscheinlich hatte ich zuwenig "Fleisch an meinen Knochen" und wurde deshalb nicht ernst genommen. Und dass im Parlament etwas "Kunden-bezogenes" geschehen soll, das glaubt ja wohl niemand im Ernst ! Die werden die fütternde Hand bestimmt nicht beissen ! EU-Kompatibilität werden wir in diesem Sektor nicht erleben, auch wenn dies in anderen Bereichen fast vollautomatisch geschieht. Das hat alles mit Interessen und Lobbying zu tun - auch in der Schweiz ! Aber trotzdem, danke für Deinen Einsatz und Deine Arbeit, Roberto !