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Mobilfunkantenne auf dem Eigenheim

Mobilfunkantenne auf dem Eigenheim

Verlockende 8000 Franken Entschädigung – aber nicht ohne Risiken!

Th. B. aus Bremgarten (Kanton Bern)  hat uns folgende Zuschrift zukommen lassen:

 

„In unserem Dorf Bremgarten ist eine Kontroverse im Gang, die mit dem Aufstellen einer neuen, zusätzlichen Mobilfunkanlage zusammenhängt. Mobilfunkanbieter suchen sich gezielt Liegenschaftsbesitzer mitten im Siedlungsgebiet, die bereit sind, das Aufstellen einer Antennenanlage gegen eine jährliche Entschädigung von 8000 Franken auf zehn Jahre fest zu akzeptieren.

 

Das Abschätzen der möglichen Konsequenzen macht jenen Personen Mühe, die der Thematik wenig Beachtung schenken: Leuten aus anderen kulturellen Kreisen, älteren Leuten mit eingeschränkter Wahrnehmung oder Erbengemeinschaften, die nicht in der Liegenschaft selbst wohnen. Es wurden verschiedene Besitzer angefragt, unter anderem auch wir. Eingewilligt hat schliesslich ein tamilisches Ehepaar, das bereits 23 Jahre hier wohnt. Unter dem Druck der Reaktionen in der Bevölkerung und in Kenntnisnahme der möglichen Schadenersatzforderung der direkt Betroffenen (die Wertverminderung der eigenen und der nachbarlichen Liegenschaften ist unbestritten), wollen sie, reichlich spät, aus dem Vertrag aussteigen.“

 

Th. B. schneidet damit ein wichtiges Thema an, das gerade Eigenheimbesitzer im Seniorenalter sehr betreffen kann: Wertminderung bei der Platzierung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach. Dabei geht es nicht nur um das eigene Risiko, das wenigstens durch eine jährliche Entschädigung teilweise abgegolten wird, sondern um eine allfällige Wertverminderung von Nachbarhäusern, die zu Schadenersatzforderungen führen kann.

 

BAKOM: unzuständig

Vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wollten wir deshalb wissen: Besteht das Risiko, dass ein Einfamilienhaus-Besitzer, der eine Mobilfunk-Antenne auf seinem Dach zulässt, schadenersatzpflichtig wird gegenüber Eigentümern von Nachbarliegenschaften (für Wertverminderung)? Oder verhält es sich so, dass sozusagen „Drittgeschädigte“ sich direkt bei Betreibern der Antenne (Orange, Swisscom, Sunrise) schadlos halten können? Gibt es gesetzliche Grundlagen oder Präzedenzfälle für solche Ansprüche? Und vor allem: Besteht bei Nachbarhäusern von solchen Mobilfunkantennen überhaupt eine rechtlich anerkannte Wertverminderung?

 

Die Antwort des BAKOM fällt kurz und bündig aus: „ Das Fernmeldegesetz (FMG), das uns den Rahmen für unsere Tätigkeiten gibt, behandelt dieses Thema überhaupt nicht. Darum ist das BAKOM nicht zuständig und kann Ihnen leider nicht helfen. Laut unseren Juristen wäre wahrscheinlich hier das Baurecht oder Zivilrecht relevant. Vielleicht könnte Ihnen der Hauseigentümerverband weiterhelfen?“

 

Ausführlicher Artikel im Berner „Bund“

Wesentlich ergiebiger als die Antwort des BAKOM ist ein Artikel im Berner „Bund“ vom 22. Mai 2010, der auch eine kurze Stellungnahme des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes enthält und den wir hier auszugsweise zitieren:

 

Wertverminderung von Immobilien

Sehr unterschiedliche Zahlen

 

Auch das Bundesgericht hat festgehalten, dass es zu einer Wertverminderung kommen kann. Nicht selten ziehen sich Kaufinteressenten zurück, wenn sie bei einer Besichtigung aus dem Fenster blicken und eine Mobilfunkantenne in der Nachbarschaft steht. Während Antennenkritiker von einer Wertverminderung von 10 bis 50 Prozent sprechen oder das Wort «unverkäuflich» in den Mund nehmen, klingt es beim Hauseigentümerverband HEV Schweiz zurückhaltender. «Es gibt keine verlässlichen Zahlen», sagt Michael Landolt, volkswirtschaftlicher Mitarbeiter beim HEV. «Eine Wertverminderung kann in Einzelfällen eintreten, sie liegt jedoch im kleinen einstelligen Prozentbereich.» Andere Faktoren, wie zum Beispiel die Lage zum Zentrum oder die Nähe zu einer Autobahn, seien wichtiger. Landolt bestätigt aber, dass die Angst vor nicht-ionisierender Strahlung einen Einfluss auf den Kaufentscheid haben könne. In einem Urteil hat das Bundesgericht 2007 festgehalten: «Mobilfunkantennen können bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht.» In verschiedenen Gemeinden und Städten der Schweiz wurden danach Klagen in Millionenhöhe gegen Standortvermieter und Mobilfunkbetreiber eingereicht. Urteile stehen noch aus.“

 

Grosse Rechtsunsicherheit

Fazit: Es besteht eine beträchtliche Rechtsunsicherheit. Wer auf seinem Einfamilienhaus eine Mobilfunkantenne montieren lässt und weit und breit keine Nachbarn hat, steht – abgesehen von den ihn selbst betreffenden Strahlungen – auf der sicheren Seite. Aber eine solche Antenne mitten in einem Wohnquartier aufs Dach seines Eigenheims setzen lassen, ist wohl die 8000 Franken Entschädigung nicht wert, das Risiko von Schadenersatzklagen durch Nachbarn ist viel zu gross.

 

Das BAKOM verweist in seiner Antwort noch auf das Baurecht. Da kann man sich natürlich schon die Frage stellen, weshalb denn Mobilfunkantennen unbedingt in  Wohnzonen stehen müssen, es gibt doch wahrlich auch genügend Gewerbe- und Industriezonen, wo solche Antennen eigentlich hingehören. Das Baurecht müsste im Grunde genommen auch in der Gemeinde Bremgarten dazu führen, dass das Aufstellen von Mobilfunkantennen „mitten im Siedlungsgebiet“ schon gar nicht in Betracht gezogen werden kann.

 

 

Bild: wrw – pixelio.de

 

Kommentare

Bild des Benutzers Uranus

Mobilfunkantennen oder nicht !

statt alle immer nur gegen antennen sein würdet ihr euch erst besser informiren !

ich möcht nicht kontrolliren müssen wer von den ständig quängelnden antennengegnern selbst ein handdy hat !!!

zudem haben auch manche noch nicht gemerkt weil sie nur dagegen sind aber nicht informirt !

das mehrere antennen besser sind als grosse und starke !

zudem ist ein guter antennenstandort bestimt auch für telefonantennen in der höhe besser als in der tife !

U.W.Schmidlin Fiechtenweg 27 CH4153 Reinach BL

Konsequenz?

Es ist ja schon sonderbar: Jedermann -oder fast alle Leute - will die Möglichkeit haben, mit seinem Handy überall Kontakt aufnehmen zu können. Dass dies nur möglich ist, wenn möglichst viele Antennen aufgestellt werden, scheint mir zwingend klar. Ebenso scheint mir klar, dass man diese Antennen dort aufstellen muss, wo sich die meisten Handy-Nutzer befinden, also in bewohnten Gebieten. Wie passt das aber zusammen mit den Widerständen, die gegen die Installation dieser Antennen auftreten?
Auch hier kommt wieder die alte Erfahrung zu Ehren, dass man den Fünfer und das Weggli kaum je zusammen bekommt.

Bild des Benutzers Maischa

Mobilfunkantenne auf Eigenheim

Ein guter Bericht, Dank an das SW dass er hier veröffentlicht wurde!

Für mich als sehr Eletrosmog und Erdstrahlen empfindliche Person, gehört eine Mobilfunkantenne wirklich nicht mitten in ein Wohnquartier auf ein Eigenheim!
Sehr viele Menschen sind heute informiert über die möglichen Folgen der Dauerbestrahlung, somit ist es auch sicher dass die umliegenden Eigenheime und Mietwohnungen, mit der Zeit eine Werverminderung erfahren werden!
Menschen werden heutzutage immer mündiger, sprich suchen weiter an Ursachen ihrer Erkrankungen, wobei sie zu Recht die Aussagen einiger Amtsstellen bezweifeln!

Dies mein kurzer Beitag.

Mit freundlichen Grüssen

Maischa