Keine Vollgarantie mehr bei der Rente? Was ist los mit der 2. Säule? Die NZZ und der Tagesanzeiger wussten zu berichten, dass 85 Prozent von befragten 48 Pensionskassenleitungen damit rechnen, in den nächsten 10 Jahren keine Vollgarantie für gewährte Renten mehr zu leisten. Für die Versicherten und Rentner ist das beunruhigend.
Wird die Rentengarantie in der 2. Säule von den meisten dieser gerade mal 48 Pensionskassenverwalter in Frage gestellt oder vom internationalen Beratungsunternehmen, das dieses Umfrageresultat publiziert hat? Diese Befragten rechneten mehrheitlich damit, dass sie Rentenabstriche zur Finanzierung von Deckungslücken der Vorsorgeeinrichtungen brauchen werden. Liest man jedoch genauer, so handelt es sich dabei nur um das Ergebnis einer Umfrage. Diese hat das Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst &Young kürzlich veröffentlicht. Auch im Teletext konnte man darüber lesen. Erstaunlich und beunruhigend ist, dass die Medien einer Umfrage dieses Unternehmens bei nur 48 von mehr als 2000 Pensionskassen so viel Gewicht gegeben - ohne Fragen zu stellen.
„Keine Vollgarantie mehr bei der Rente“. Man kann sich fragen: wieso? Deckungslücken gibt es, weil sich die Finanzkrisen häufen. Weil die Nationalbanken die Finanzmärkte mit billigem Geld überhäufen. Weil es vorbei ist mit der langjährigen Gewohnheit, dass die Mindestverzinsung praktisch ohne besondere Anstrengung immer deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz lag. Weil es seit einiger Zeit schwieriger geworden ist, den festgelegten und vorgesehen BVG-Mindestzinssatz zu erreichen. Schwieriger ja, aber unmöglich?
Die 2. Säule ist „politisch“
De facto ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz ein gesetzliches und arbeitsvertragliches Obligatorium für Arbeitgeber, Versicherte und Rentner. Sie ist sozialpartnerschaftlich und politisch das geworden, was sie ist. Doch auch diese 48 Pensionskassenverwalter klagen über zuviel Einfluss der Politiker. Lästiges Schrauben an den BVG-Parametern, kritisieren sie. Aber liegt es nur an der Politik, wenn z.B. die Akteure an den Finanzmärkten den Bogen überspannen? Es war und ist entschieden nicht die Politik, welche zu Buchhaltungsvorschriften und Finanztheorien geführt hat, die statt Transparenz und Sicherheit jetzt eher das Gegenteil bewirkt haben. Wäre es besser, wenn auf Branchendruck eine unkorrekte Formel für den Mindestzins gewählt würde, als ihn vom Bundesrat nach offen gelegten Kriterien jährlich überprüfen zu lassen? Dieser macht seine Kriterien und den Ermessensspielraum, den er benutzt, jeweils klar.
Nur, denjenigen, die am lautesten nach der immer gleich unkorrekten simplen Formel rufen, geht es nicht um diese Klarheit und nicht um eine marktnahe Festlegung des Mindestzinses für die effektiv angelegten Kapitalien. Ihnen gehts um einen Erwartungswert, der ihnen durch die internationalen Rechnungslegungsnormen für die Erstellung der Konzernrechnung aufs Auge gedrückt worden ist. Soll der Markt oder der administrative Zwang internationaler Regulatoren den Mindestzinssatz bestimmen? Ist dafür in Bern zu lobbyieren etwa keine Politik?
Klar ist, die Politik des billigen Notenbankgeldes erschwert es seit einiger Zeit schon, den früher bei der Umwandlung des Alterskapitals in eine Rente zumeist berechneten technischen Zins von 4 % oder 3,5 % zu erreichen. Die Notenbanken stabilisieren die Finanzmärkte, die Finanzinstitute und die Konjunktur. Das geht aber eben auch zu Lasten der Sparer und der beruflichen Vorsorge. Es frass und frisst sukzessive die in all den Jahren, seit Beginn des BVG und zum Teil schon vorher gebildeten Rückstellungen, Langlebigkeits- und Schwankungsreserven weg.
Ist es eher die Demographie oder die Notenbankpolitik?
„Die demographische Entwicklung fordert auch die berufliche Vorsorge, die Unabhängigkeit von Demografie ist ein Mythos.“ „Das weltweite Problem des Langlebigkeitsrisikos ist enorm und zukünftige Ungewissheiten werden höhere Kapitalanforderungen bedeuten.“ So lassen sich anerkannte Fachleute im Prospekt für eine Fachtagung über das Langlebigkeitsrisiko von Pensionskassen zitieren. Als älterer Mensch denkt man: Wie wenn das so neu wäre. Mit dem Langlebigkeitsrisiko hat man schon vor Jahrzehnten die Nichtausschüttung von Überschüssen oder Nichtausrichtung von Teuerungsanpassungen begründet. Für die Rentengarantie ist zumindest bei den Vollversicherungslösungen bezahlt worden. Daher fragen sich viele Rentner zu Recht: Wo kamen diese Reserven für die Alterung alle hin?
Interessante Fragen für alle
Um die Beantwortung dieser Frage geht es an solchen Fachtagungen offensichtlich nicht. Aber um die Beantwortung dieser Frage wird man in Zukunft auch politisch mit Sicherheit auch kaum mehr herumkommen. Selbst wenn man der Expertin glauben darf, die sagt: „Regulatorische Vorschriften und Reservierungsgrundlagen werden eine zunehmende Rolle für die Entwicklung der Termingeschäfte mit der Langlebigkeit in der Schweiz spielen.“ Ja, wenn dem denn so ist, von welchen Regulatoren und von welchen Reservierungsgrundlagen reden wir? Etwa nicht von ausländischen Sterbetafeln oder Zinsstrukturen? Ist sichergestellt, dass diese Grundlagen sich auf unsere schweizerische 2. Säule beziehen? Sie sollten nicht noch einmal so von unseren Gegebenheiten abweichen, wie es die oben erwähnten Rechnungslegungsnormen zum Teil tun.
Es stellen sich sehr interessante Fragen bei den Pensionskassen, nicht nur für die Verwalter und Berater, sondern für alle. Die zweite Säule wurde vor Jahren und endgültig mit dem BVG sozialpartnerschaftlich geregelt. Ihr Zweck ist gemäss Bundesverfassung die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie geht auch Versicherte und Rentner etwas an, wenn man an ihre Bedeutung denkt. Daher der Tipp auch an interessierte Medienberichterstatter: Die 2. Säule ist res publica im weitesten Sinne. Es gibt immer Grund zur Frage: Was ist los mit der 2. Säule?
* Hansruedi Schuppisser ist Vizepräsident des Zürcher Senioren- und Rentnerverbandes ZRV, er war Vizedirektor des Arbeitgeber-Verbandes und in dieser Eigenschaft Mitglied der eidgenössischen AHV-Kommission, ein exzellenter Kenner der Schweizerischen Sozialversicherungen. (AS)
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Die Rentengarantie ist in Gefahr
Das Parlament hat die Anlagevorschriften für die Pensionskassen und die AHV etc. geändert und damit den Pensionskassenverwaltern ermöglicht ihre Gelder anders anzulegen und zwar genau in dem Moment als die Börsenkurse am höchsten standen.
Das hat Verluste bewirkt, welche noch über die Reserven ausgeglichen werden konnten.
Zu einem späteren Zeitpunkt sind die Wunderpapiere dazugekommen, welche im Jahr 2009 zur Finanzkrise führten. Und da hat in den meisten Fällen der Vermögensverzehr begonnen.
Bei den Pensionskassen kommt aber noch der Umstand dazu, dass man das Personal zu früh in Rente schickte und ausfinanzierte mit Geld, das gar noch nicht durch Beiträge gesichert war. Das hat vor allem die Bundesbetriebspensionskassen betroffen (SBB, PTT, Privatbahnen, etc., etc. - Neue Nachfinanzierung über 1148 Mio. nicht vergessen). Das sind die Hintergründe - nicht nur die finanztechnischen Aspekte - welche die Rentengarantie eben zittern lässt.
warthfuchs