Elektronik

WikiLeaks oder das Ende der Heimlichkeit

WikiLeaks oder das Ende der Heimlichkeit

Was vorauszusehen war, ist nun geschehen: Das Netz ist leck geschlagen.
Autor: 
Wolf Ludwig

Von Wolf Ludwig

Um die Enthüllungsplattform WikiLeaks ist ein heftiger Glaubens- und Meinungskrieg entbrannt. Kritiker sehen die Grundfesten der Staatsräson bedroht, für Befürworter ist es ein Testfall für die neuen Erwartungen und Massstäbe der viel gerühmten Offenheit im Netz. Jedenfalls entzieht sich der Fall WikiLeaks herkömmlichen Deutungsmustern.

Vom eigenen Anspruch will WikiLeaks «Regierungen offen halten» (keep governments open). Gemäss ihrer Website versteht sich die Plattform ausserdem als «non-profit Medienorganisation» mit dem Ziel, «bedeutende Nachrichten und Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen». Dazu will das selbst erklärte Leck mit einem elektronischen Briefkasten «innovative, sichere und anonyme Wege für zugespielte Informationen an unsere Journalisten bieten». Als ihre wichtigste Tätigkeit bezeichnet WikiLeaks «das Ver­öffentlichen von Originalquellen neben unseren Nachrichten, damit Leser und Historiker gleichermassen die Beweise der Wahrheit sehen können». Dabei berufen sich die Betreiber auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit statuiert.

In ihrer noch jungen Organisationsgeschichte seit 2007 konnten die Leck-Pioniere diverse rechtliche und politische Attacken abwehren, welche die «Verlagsorganisation» WikiLeaks sowie deren Journalisten und anonyme Quellen zum Schweigen bringen wollten. Zur Arbeitsweise von WikiLeaks heisst es, dass sie «hochwertige Sicherheits­technologien mit journalistischen und ethischen Prinzipien verbinden», investigativen Journalismus betreiben und dabei anonyme Hinweise und Gewährsleute akzeptieren, solche jedoch nicht anstiften. Journalistische Standards wie Quellenschutz, Relevanz- und Zuverlässigkeitsabklärungen wie Sorgfaltsgebote gehören nach eigenem Ver­ständnis ebenso zum Repertoire. WikiLeaks versteht sich als gesellschaftliche Kontroll­instanz (Scrutiny) und als Teil der Medien als vierte Gewalt. Ganz unbescheiden wollen die Leakianer ein «neues Modell von Journalismus» bieten, das herkömmliche Formen mit den neuen technischen Darstellungs- und Distributionsmöglichkeiten verbindet. Im Gegensatz zu konventionellen Medien-Einrichtungen wollen sie ihr Material nicht horten, sondern der Öffentlichkeit und anderen Medien zur weiteren Verifizierung zeit­nah zur Verfügung stellen. So jedenfalls lautet die Selbstdeklaration auf der WikiLeaks-Website.

Robin Hood des investigativen Journalismus?

Wie WikiLeaks all die hohen Ansprüche mit einer nicht näher benannten Zahl von Angestellten und «einem Netzwerk von engagierten Freiwilligen rund um den Globus» einschliesslich akkreditierter Journalisten, Software-Programmierer, Netzwerk-Inge­nieure, Anwälte und Mathematiker bewältigen will, bleibt vorerst offen. Wahr­scheinlich waren die Gründer selbst von ihrem Zuspruch, Wachstum und Erfolg über­rascht und konnten die immensen Mengen an Informationen, die ihnen zugespielt wurden, bald gar nicht mehr selbst bewältigen. Partnerschaften mit renommierten und etablierten Medienredaktionen wie «New York Times», «Guardian», «SPIEGEL» und jüngst «Le Monde» und «El Pais» schienen daher so notwendig wie angesagt.

Für eine (medien-)rechtliche Betrachtung relevant, aber unklar, bleibt die Frage nach der Organisationsform – und zwar jenseits des eigenen Selbstverständnisses: Ist Wiki­Leaks eine Medienorganisation im herkömmlichen Sinne oder vielmehr ein neuer Typus von Nachrichtenagentur? Und geniesst die Plattform damit die gleichen Privilegien wie alle anderen Medien als vierte Gewalt? Oder ist WikiLeaks vielmehr eine Quelle, die gewissermassen freiwillig auf den Quellenschutz verzichtet? Im ersten Fall müsste WikiLeaks im Sinne der Medien- und Informationsfreiheit vollumfänglichen Schutz vor staatlichen Übergriffen haben. Im zweiten Fall ist WikiLeaks eine Gesellschaft, die sich dem Tatbestand der unerlaubten Aneignung und Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente aussetzt und mit entsprechender Strafverfolgung rechnen muss.

Allem Anschein nach verfolgen die WikiLeakianer das Offenbarungsprinzip um jeden Preis, unbeirrt von bisherigen rechtlichen Restriktionen und Deutungen. Von ihren technischen und webgestützten Voraussetzungen her sind die Enthüller gewiss kein herkömmliches Medium im Sinne von one-to-many, sondern vielmehr eine zeitgemässe peer-to-peer-Plattform (many-to-many). WikiLeaks beansprucht aber die Sonder­stellung samt Privilegien, die dem professionellen investigativen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft vorbehalten ist. Die Watergate-Affäre, die US-Präsident Richard Nixon das Amt kostete (1974) und der Folter-Skandal von Abu Ghraib (2004) während des US-amerikanischen Kriegs im Irak gelten nebst anderen prominenten Beispielen als die grossen Vorbilder und als Leitbild für WikiLeaks. Ob das Personal und die Organisation der modernen Informationslecks den selbst gesetzten Ansprüchen ge­recht werden können, muss zumindest im Moment bezweifelt werden. So wurde durch die Veröffentlichung von US-Depeschen nicht nur die Welt der Diplomatie in Aufruhr versetzt. Auch bei WikiLeaks selbst scheint nun einiges aus dem Ruder zu laufen.

Staatsräson gegen Informationsfreiheit

Das Internet wurde vor rund 40 Jahren vom US-amerikanischen Militär als Kommu­nikationskanal entwickelt, um die Informationsströme durch Vernetzung selbst bei Attacken im Kriegsfall zu gewährleisten. Nun funktioniert das Netz besser, als erwartet und auch die USA werden die Geister nicht mehr los, die sie riefen. Jegliche Versuche, WikiLeaks vom Netz zu verbannen, sind bisher gescheitert, da die Website immer und immer wieder in anderen Ländern unter anderen Domains kopiert wird.

WikiLeaks ist – wie Wikipedia oder die boomenden sozialen Netzwerke – ein Kind des Netzzeitalters. Diese digitalen Projekte funktionieren nach eigenen Netz-Regeln und kommunitären Grundprinzipien. Genau daher sind sie mit bisherigen Regulierungs­instrumenten nicht mehr so einfach zu definieren und zu fassen. Die WikiLeakianer, die neuen Gralshüter des Offenheitsprinzips, überschreiten – so selbstbewusst wie selbst­gerecht – bisherige Grenzen und Regeln von nationaler Sicherheit, Staatsräson, Diplo­matie und der damit jeweils verbundenen Vertraulichkeit. Sie fordern damit nicht nur repressive Systeme heraus, sondern auch liberale und demokratische Regierungen und messen diese an deren selbst gesetzten Standards von offener Regierungsführung, genannt Open Government oder E-Government. Immerhin war es die US-Aussen­ministerin Hillary Clinton, die zum Jahresbeginn noch die neuen Freiheiten des Inter­nets beschwor, wonach «Informationen nie so frei waren». Ihre Botschaft war jedoch offenbar mehr an die Adresse ihrer chinesischen Kollegen gerichtet, als sie daran erinnerte: «Selbst in autoritären Ländern helfen Informationsnetzwerke den Menschen, neue Tatsachen zu entdecken und Regierungen mehr rechenschaftspflichtig zu machen» (zitiert nach Naughton, 2010).

Nach der Enthüllung und Veröffentlichung von US-Depeschen ist aber selbst für die liberale Regierung der USA das Mass an Offenheit voll. Sie schlagen zurück mit der ganzen Macht an Einfluss und Druckmitteln und versuchen derzeit ganz unverhohlen, die ver­räterische Plattform zu zerschlagen. Dabei sind auch einige rechtsstaatliche Grund­re­geln wie Verhältnismässigkeit oder Unschuldsvermutung verrutscht. So machen die Verfolger selbst unabhängige Wirtschaftsunternehmen zu ihren Komplizen: Amazon, Mastercard, Visa und das elektronische Zahlungssystem PayPal annullieren ihre Standard-Dienstleistungen für WikiLeaks. Auch die PostFinance hat dem Druck nachgegeben und ein Konto von WikiLeaks-Mitgründer Julian Assange gesperrt, angeblich wegen falscher Angaben zu dessen Domizil (Schodl, 2010). Lediglich SWITCH, die Schweizer Registrierungsstelle für «.ch»-Internetadressen, widerstand dem Druck und lehnte es ab, den Domain-Namen Wikileaks.ch «ohne richterliche Verfügung zu blockieren» (Switch, 2010).

Im Eifer des Gefechts kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es beim jüngsten Cyber-War nicht mehr um die Abwägung von Rechtsgütern geht wie nationale Sicherheit versus öffentliches Interesse. Viel virulenter scheint die Einsicht, dass die klassische Heimlichkeit der Diplomatie im Informationszeitalter endgültig vorbei ist.


Wolf Ludwig ist Medienjournalist in Neuchâtel mit Schwerpunkt neue Medien und Internet Governance. Er ist  auch beteiligt am Projekt TAO - Third Age Online.

Link:

WikiLeaks:
http://wikileaks.ch/

 

Quellen:

Naughton, John (2010): Live with the WikiLeakable world or shut down the net. It's your choice. In: The Guardian, 6. Dezember 2010:
http://www.guardian.co.uk/commentisfree/cifamerica/2010/dec/06/western-democracies-must-live-with-leaks/print

Switch (2010): SWITCH und Wikileaks.ch. Von Marco d’Alessandro, 6. Dezember 2010: http://www.switch.ch/de/about/news/2010/wikileaks

UNO (1948): Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948), Artikel 19. In: humanrights.ch:
http://www.humanrights.ch/home/de/Instrumente/AEMR/Text/idcatart_532-content.html

Wikipedia (2010): WikiLeaks. 22. Dezember 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/WikiLeaks

Wikipedia (2010): Abu-Ghuraib-Folterskandal. 9. Dezember 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abu-Ghuraib-Folterskandal

Wikipedia (2010): Watergate-Affaire. 22. Oktober 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/Watergate-Affäre

Weiterführende Quellen:

Avaaz.org (2010): Stoppen Sie das scharfe Vorgehen gegen WikiLeaks. Petition, 10. Dezember 2010: http://www.avaaz.org/de/wikileaks_petition/?cl=858140315&v=7764

Electronic Frontier Foundation (o. J.): Say No to Online Censorship!
https://www.eff.org/pages/say-no-to-online-censorship

Heise Online (2010): Themenseite WikiLeaks:
http://www.heise.de/firma/Wikileaks

Reporter ohne Grenzen (2010): WikiLeaks-Enthüllungen: ROG verurteilt Zensur nach Veröffentlichung von US-Depeschen. Medienmitteilung, 16. Dezember 2010: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/wikileaks-enthuellungen-rog-verurteilt-zensur-nach-veroeffentlichung-von-us-depeschen.html


Artikel aus medienheft

 

Kommentare

Bild des Benutzers userhelp

Öffentlichkeitsprinzip - nur dort wo nicht spannend?!

Wikileaks wird unglaublich in den Medien hochgespielt!-

Warum?-

Ist es wie oft die Sensationslust? ...oder doch mehr?

Ich glaube es ist mehr! Vielleicht erwacht nun in breiten Kreisen das Bewusstsein, dass vieles ganz anders läuft, als man es uns vorzumachen versucht!

Wird offen und ehrlich informiert oder erfahren wir nur die eine Hälfte!

Oder noch schlimmer, werden wichtige Fakten unter Verschluss gehalten, trotz des Öffentlichkeitsprinzips!

Ein aktuelles Bsp. aus der Schweiz, der mehrere Hundertausend Franken kostende Linuxbericht Kanton Solothurn ist nicht öffentlich zugänglich und wurde auch mir, als Fachjournalist mit internationalem Presseausweis, zur Einsicht verweigert! Warum das?

Der Inhalt ist so prisant, dass er nicht an die Öffentlichkeit darf. Gleichzeitig wird nur über die "verträglichen" Inhalte informiert, den Rest lässt man weg!

Ich finde es sehr gut, dass es Wikileaks, aber auch das Seniorweb gibt, wo man solche Themen diskutieren kann. Nur wenn dies möglich ist, habe ich das Gefühl in einer guten Demokatie zu leben!

... oder haben Sie sich schon mal überlegt, warum viele Zeitungen Leserbriefe kürzen?

Warum kann man bei vielen Zeitungen die Leserbriefe nicht online finden und kommentieren?-

Das Seniorweb ist auch hier vorbildlich, weiter so!

Wie schreibt man einen Leserbrief, welche Vorteile bieten Foren und Leserbriefplattformen mit Kommentarmöglichkeiten, mehr auf http://www.solothurn-so.com/leserbriefe/

 

J. Krämer, userlearn/ userhelp.ch

Bild des Benutzers erizo

Unter dem Deckel

Nun viele Kommentare zu dem Beitrag von Wolf Ludwig sind leider nicht vorhanden.Zum Jahresende könnte man sich schon einige Gedanken machen,ohne dabei auf Vorrat zu jammern.Enthüllungen haben nur einen guten Nährboden wenn etwas verheimlicht wird,in der Umgangssprache :Unter dem Deckel gehalten wird.Und von diesem Vorgang wurden wir auch bei uns im vergangenen Jahr nicht verschont.Nun viele möchten um diese Jahreszeit nur das beste hören,das ist verständlich,aber auch die andere Seite gehört zur Wirklichkeit

Bild des Benutzers erizo

Spiegel an der Wand

Ich liebe den Verrat, aber ich hasse Verräter.*Nun  man sollte sich in diesen Fall nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

information for legal reasons:*Julius Cäsar; * 13. Juli 100 v. Chr. in Rom; † 15. März 44 v. Chr