Warten lohnt sich nicht: Wer das Gefühl hat, schlecht zu hören, sollte sich besser testen lassen. Denn wenn man allzu lange zögert, wirds auch mit einem Hörgerät schwieriger.
«Was häsch gseit?», lautete Hans Siegrists Standardfrage an seine Frau Thea schon vor zehn Jahren. Und es fiel ihm immer schwerer, in lärmiger Umgebung einem Gespräch zu folgen. Trotzdem wehrte sich der heute 81-jährige Aargauer gegen ein Hörgerät, selbst dann noch, als bei ihm per Test ein Hörverlust festgestellt wurde. «Ich hatte einfach Angst, dass ich vom Hörgerät abhängig werde wie von der Brille», sagt er heute. Siegrist hatte sich eine Lesebrille gekauft, und nach drei Monaten konnte er die Zeitung ohne Brille nicht mehr lesen.
Dass Hans Siegrist heute ein Hörgerät trägt, hängt mit der Erkrankung seiner Frau zusammen. Thea wurde schwächer, ihre Stimme immer leiser. Damit er sie während der letzten Wochen ihres Lebens besser verstehen und begleiten konnte, besorgte er sich im Frühling 2006 ein Hörgerät.
Heute ist der Witwer froh darüber. «Sobald ich am Morgen das Radio einschalte, merke ich, ob ich das Gerät trage.» Doch er bereut, dass er so lange gewartet hat. «Ich höre besser, aber ich habe Mühe mit Verstehen, wenn jemand undeutlich spricht.»
Viele verdrängen das Problem, schieben einen Hörtest hinaus. Sie haben Angst, nicht mehr für voll genommen zu werden. Denn Schwerhörigkeit wird oft als Mangel an geistiger Präsenz und Leistungsfähigkeit interpretiert. Und ein Hörgerät trägt – fälschlicherweise – das Stigma einer Prothese.
Doch das Zuwarten ist fatal. Wenn das Gehör nachlässt, gelangen immer weniger Reize ins Hörzentrum des Gehirns. Mit der Zeit verlernt es, das Gehörte zu verarbeiten. Es verliert die Fähigkeit, Töne und Geräusche zu identifizieren und zu orten. «Besorgen sich Betroffene dann ein Hörgerät, können sie sich durch die wieder wahrnehmbaren Umgebungsgeräusche gestört fühlen», sagt der Zürcher Akustiker Markus Leber. Daher gilt: Je früher ein Hörschaden festgestellt wird und Betroffene ein Hörgerät erhalten, desto besser sind die Aussichten, den Hörverlust zu korrigieren.
Die Sanierung der IV macht auch vor Hörgeräten nicht halt. Der Bund beabsichtigt, ab 1. Juli 2011 ein neues Pauschalsystem einzuführen. Neu wird nur noch eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät und 1650 Franken für zwei bezahlt – unabhängig von der Schwere des Hörverlustes. AHV-Bezüger bekommen weiterhin 75 Prozent der IV-Leistung – und nur für ein Gerät.
Mit diesen Beiträgen müssen Betroffene das Gerät, die Anpassung und den Service bezahlen. Es lohnt sich daher, bei Hörproblemen bald zu reagieren. Stichdatum ist die Anmeldung des Hörverlustes bei der IV bis zum 30. Juni 2011.
Altersschwerhörigkeit entsteht nicht von heute auf morgen. Sie können noch recht lange hören. Sie haben aber immer mehr Mühe, das Gehörte richtig zu verstehen. Das zeigt sich in alltäglichen Gesprächssituationen. Oder daran, dass Sie die Lautstärke von Radio und Fernseher zu stark aufgedreht haben. Oder Sie müssen beim Telefonieren häufig den Hörer von einem Ohr zum andern wechseln, weil Sie den Anrufer nicht gut verstehen.
Falls Sie erste Symptome eines Hörverlustes wahrnehmen, sollten Sie einen Hörtest machen. Am einfachsten und schnellsten geht das mit den folgenden Tests.
Falls Sie bei einem dieser Tests Probleme feststellen, sollten Sie sich von einem Hörgeräte-Akustiker untersuchen lassen. Das ist in der Regel kostenlos.
Ja, unbedingt. Denn der Arzt klärt die Ursache des Hörverlustes ab. Unter Umständen benötigen Sie kein Hörgerät, sondern medizinische Hilfe, weil zum Beispiel der Gehörgang verstopft oder das Trommelfell verletzt ist. Zudem brauchen Sie die ärztliche Expertise über den Hörverlust, damit die IV oder die AHV sich an den Kosten für das Hörgerät beteiligt.
Nein, in aller Regel nicht. Die meisten Personen leiden unter einer Innenohr-Schwerhörigkeit, bei der die Haarzellen der Hörschnecke langsam absterben. Sie kann weder mit Medikamenten noch mit einer Operation behoben werden. Anders sieht es aus, wenn etwa das Mittelohr entzündet, verletzt oder verknöchert oder das Trommelfell verletzt ist. Die dadurch verursachte Mittelohr-Schwerhörigkeit kann medizinisch korrigiert werden.
Nein. Sie brauchen viel mehr Geduld. Der Akustiker muss das Hörgerät ans Ohr und ans Hörbedürfnis anpassen. Anschliessend tragen Sie das Gerät einige Tage zur Probe. Erfahrungsgemäss werden Sie zwei bis vier Geräte testen. Sie müssen daher mit sechs bis zehn und mehr Sitzungen beim Akustiker rechnen. Haben Sie sich für ein Gerät entschieden, muss sich das Ohr an das Gerät gewöhnen. Das kann zwei Wochen bis sechs Monate dauern. Und wenn Sie auch das geschafft haben, sollten Sie das Gerät alle drei Monate vom Akustiker kontrollieren lassen – denn das Gehör oder die Hörsituation kann sich verändern. Zudem kann Ohrenschmalz das Gerät verstopfen.
Mit der Wahl des Akustikers ist es wie mit dem Zahnarzt. Sie müssen Vertrauen zu ihm haben können. Folgen Sie Empfehlungen im Bekannten- oder Verwandtenkreis. Klappt das nicht, können Sie sich an Pro Audito Schweiz wenden (siehe «Internet», links). Dort unterstützt man Sie.
«Weltweit gibt es rund 1000 verschiedene Geräte», schätzt der Zürcher Akustiker Markus Leber. Ein Akustiker führt daher – notgedrungen – nur eine beschränkte Zahl Geräte. Die häufigsten Bauformen sind die hinter dem Ohr (HdO-Geräte) sowie die im Ohr oder im Ohrgang getragenen Geräte (IdO-Geräte). Bei extremer Schwerhörigkeit kann auch chirurgisch ein Implantat in die Hörschnecke eingesetzt werden (Cochlea-Implantat).
Das Gerät selber gibt es ab ein paar hundert Franken. Dazu kommen die Kosten für die Arbeit des Akustikers: Beratung, Diagnostik, vergleichende Anpassung, individuell angefertigtes Ohrpassstück und Nachbetreuung (etwa bei Bedienungsproblemen oder zur Reinigung). Sie müssen daher mit Gesamtkosten ab 1500 Franken für ein Ohr bis zu 10'000 Franken für beide Ohren rechnen.
Solange Sie noch im Erwerbsalter sind, zahlt die IV. Voraussetzung dafür ist die Expertise durch den Ohrenarzt. Er beurteilt Art und Umfang des Hörverlustes und teilt Sie in eine der drei Indikationsstufen «einfache Versorgung», «komplexe Versorgung» und «sehr komplexe Versorgung» ein. Je nach Indikationsstufe bezahlt die IV für ein Ohr 1395 Franken bis 3355 Franken für beide Ohren. Zudem übernimmt sie Reparaturkosten und zahlt eine jährliche Pauschale für die Batterien.
Wenn Sie pensioniert sind, übernimmt die AHV nur 75 Prozent des IV-Betrags – und nur für ein Ohr. Weder wird ein zweites Gerät bezahlt noch Reparaturen oder Batterien. Auch deshalb lohnt es sich, bei Hörproblemen nicht zu lange zu warten.
Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, das mit den Arbeiten für die Anpassung und Nachbetreuung mehr kostet, als Sie von der IV oder AHV erhalten, müssen Sie diese zusätzlichen Kosten selber tragen.
Für ein Hörgerät der IV müssen Sie sechs Jahre warten; ein AHV-Gerät können Sie bereits nach fünf Jahren ersetzen lassen. Bei einem massiven Hörverlust – wenn Sie zum Beispiel nach einem Hörsturz auf einem Ohr taub sind – ist ein Austausch vor Ablauf dieser Fristen möglich.
Sie selber. Verlieren Sie das Gerät beim Probetragen, müssen Sie es dem Akustiker bezahlen. Melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Sobald Sie das Gerät gekauft haben, gilt Folgendes: Wurde es von der IV finanziert, gehört es auch der IV. Sie erhalten von der IV einen bestimmten Beitrag an ein Ersatzgerät. Den Rest müssen Sie selber bezahlen respektive Sie können ihn bei der Privathaftpflichtversicherung anmelden.
Falls das Gerät von der AHV mitfinanziert wurde, gehört es Ihnen. Sie erhalten weder von der AHV einen Beitrag, noch übernimmt die Hausratversicherung den Schaden, weil das Verlieren von Gegenständen in der Grunddeckung nicht versichert ist. Daher müssten Sie das Hörgerät in der Hausratversicherung zusätzlich gegen Verlust versichern oder aber die spezielle Hörgeräteversicherung der Schweizerischen Mobiliar abschliessen.
Schaffen Sie von Beginn an klare Verhältnisse. Fragen Sie den Akustiker schon beim ersten Besuch, ab wann die Beratung oder Anpassung kostet. Es gibt Fachgeschäfte, die keine Kosten verrechnen, auch wenn alle Anpassungsversuche scheitern. Andere stellen den Zeitaufwand für die geleistete Arbeit in Rechnung. Die IV zahlt eine Pauschale von 607 Franken. Im AHV-Alter müssen Sie die Kosten selber bezahlen.
Bei der Ombudsstelle Hörprobleme (Telefon 071 220 3116; www.ombudsstelle-hoerprobleme.ch). Hierhin können Sie sich auch wenden, wenn Sie mit dem Ohrenarzt oder der IV nicht klarkommen. Die Ombudsstelle ist für Sie kostenlos.
Weitere Infoswww.pro-audito.ch: Organisation für Menschen mit Hörproblemen. Sie bietet Beratung an und führt Verständigungstrainingskurse durch. www.hoerenschweiz.ch: Kommunikationsplattform der Hörgerätebranche |
Weitere Infos auf beobachter.ch
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