Unter dem Titel "Mehr Geld für weniger Leistung?" hatte der Schweizerische Seniorenrat SSR/CSA zu seiner jährlichen Tagung eingeladen. Er stellte die im Januar 2012 in Kraft tretende gesetzliche Regelung der Spitalfinanzierung, bei vielen besser bekannt als Fallkostenpauschale, zur Diskussion.
In seiner Einladung hatte der SSR einige Fragen und Bedenken formuliert, die angesichts der umfassenden Reformen des Gesundheitswesens Antworten oder zumindest Informationen zu den angestrebten Zielen verlangen:
Welche Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit diesem Umbau?
Stehen Kostendruck und Sparbemühungen im Vordergrund?
Stehen der kranke Mensch oder mehr Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt der Bestrebungen?
Wie weit werden die Bedürfnisse von älteren Menschen berücksichtigt?
Im Zentrum stand an diesem Tag die Fallkostenpauschale (DRG), das ab Januar gültige System der Spitalfinanzierung, vereinfacht erklärt: Dem behandelnden Spital wird je nach Diagnose eine in einem Leistungskatalog definierte Pauschale bezahlt, die grundsätzlich für jeden Fall und jedes Spital gleich hoch ist. Damit verbunden ist eine ganze Anzahl von Massnahmen, die diese neue Abrechnungsart in das komplexe Gesundheitssystem einbetten. Der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Andreas Faller (Titelfoto oben) erläuterte in einem tour d'horizon ausführlich, was die kommenden Reformen bezwecken und welche Massnahmen sie begleiten. Er sieht viele Vorteile, u.a.:
- Freie Spitalwahl, Gleichbehandlung privater und öffentlicher Spitäler;
- Kostensenkung durch das Hausarzt-Modell (Managed Care);
- Ein neuer Kostenteiler zwischen Kantonen und Krankenversicherungen;
- Klarheit und Transparenz durch Leistungskatalog;
- Vermeidung überflüssiger Behandlungen und Doppelspurigkeiten;
- Einführung des elektronischen Patientendossiers;
- Bessere Überprüfung der Spitäler und ihrer Leistungen durch die Krankenversicherungen;
- Aufbau eines umfassenden Qualitätssicherungssystems.
Faller definierte die Haltung des BAG so: Nur was dem Patienten nachweislich Nutzen bringt, soll zukünftig von der Grundversicherung bezahlt werden. Er betonte, dass unser Gesundheitswesen effizienter werden müsse. Er hoffe auf Rationalisierung – sonst drohe die gefürchtete Rationierung.
Beat Straubhaar (Foto links), Präsident der Spitalvereinigung Bern, unterstützte den Vertreter des BAG in seinen Ausführungen, denn als Direktor des Spitals Thun hatte er in den letzten Jahren bereits die Fallkostenpauschale umgesetzt und konnte nun seine Erfahrungen präsentieren. Er stellte fest, dass es durch die neue Kostenberechnung keine Verkürzung des Spitalaufenthalts um jeden Preis gegeben habe, vor allem, da die Postakutpflege mit den Spitex- und Reha-Organisationen gut aufgegleist wurde. Er musste einräumen, dass dieses Abrechnungssystem nur für 80% der Krankheitsfälle anwendbar ist, bei 20% taugt es nicht. - Der nachfolgende Redner Christian Hess widersprach dem: Nur für 30% der Patienten diene die Fallkostenpauschale, bei 70% könnte durchaus ein Schaden entstehen. - Straubhaar sieht in der Fallkostenpauschale ein innovatives Finanzierungssystem, nicht ein Sparinstrument. Die Vision, Spitäler zu integrierten Gesundheitsdienstleistern umzuwandeln, scheint ihm realisierbar, wenn die "Prozessqualität der Spitäler" (gemeint ist: mehr Wirtschaftlichkeit) erhöht wird zusammen mit der Bereitschaft, Kooperationen einzugehen.
Fallkostenpauschale per 1.1.2012 – verfrüht und verfehlt
Einen völlig konträren Standpunkt nahm Dr. med. Christian Hess (Foto rechts) ein, Chefarzt Innere Medizin im Spital Affoltern am Albis. Nach seiner Überzeugung kann die Fallkostenpauschale, ein auf Statistiken aufgebautes System, die Komplexität der Spitäler und der Krankheiten nicht erfassen. Er sieht eine massive Kostensteigerung voraus und geht so weit, die neue Regelung als "gesundheitliches Bevölkerungs-Experiment" zu bezeichnen.
- Die Fragen des Datenschutzes sind nicht gelöst.
- Es entstehen hohe Verwaltungskosten.
- Die technische Medizin wird bevorzugt, denn sie garantiert gute Einnahmen.
- Für viele Krankheitsbereiche (Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, seltene Krankheiten, polymorbide ältere Patienten) dient das System nicht.
- Das Personal, durch noch höheren Verwaltungsaufwand demotiviert, wird zudem häufig in Konflikt geraten zwischen Patientenwohl und Ökonomie.
Die Fallkostenpauschale und alle flankierenden Massnahmen basieren nach Hess sowohl philosophisch-ethisch als auch wissenschaftlich auf einem veralteten Menschenbild. Über Rationierung zu sprechen, hält auch Hess für zwingend notwendig, denn unser Leben ist endlich, die Ressourcen unseres Planeten sind es gleichfalls, aber dieser immense Themenbereich muss auf gesellschaftlicher Ebene, nicht am Krankenbett ausdiskutiert werden.
Im abschliessenden Podiumsgespräch, moderiert vom SSR-Co-Präsidenten Karl Vögeli, hörte man weitere kritische Stimmen. Die Präsidentin der Schweizer Patientenstellen Erika Ziltener, die seit 2002 auf die Schwächen der Fallkostenpauschale hinweist, beklagte den sich vollziehenden Paradigmenwechsel: Kranke Menschen werden als Kunden oder gar Klienten bezeichnet – eine eklatante Herabwürdigung.
Die Solothurner Nationalrätin Bea Heim-Niederer rief dazu auf, allen, auch den Älteren, eine Chance zu guter Lebensqualität zu geben und die neuen Gesetze, die auch sie seit Jahren bekämpft, nun vernünftig aufzugleisen, wenn sie schon nicht zu verhindern sind. "Dranbleiben und nicht schweigen", sagte sie, und ermahnte die Vertreter des SSR, sich bei allen Vernehmlassungen zu Wort zu melden.
Diese Aufforderung nahm Christiane Jaquet-Berger, SSR-Co-Präsidentin, ernst und versprach, dass sich der SSR kontinuierlich informieren und einmischen wird: "Wir wollen im Gesundheitswesen gemeinsam die Richtung der Politik bestimmen und, wenn nötig, ändern. – Krankheit darf in Zukunft nicht einfach zu einem Wirtschaftsfaktor abgewertet werden."
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Dein Beitrag ist gut und aufschlussreich. Für die polymorbiden Alten, also alle von uns, die gleichzeitig an verschiedenen Gebrechen leiden, wird das neue System mehr Schaden als Nutzen bringen.