Leben

Bitte löscht mich!

Nachlassverwaltung im Netz
Autor: 
Text: Karin von Flüe. Bild:Thinkstock Kollektion. Beobachter Ausgabe: 24/11

Der Mensch der Generation Internet hinterlässt nach seinem Tod 
ein virtuelles Ich auf sozialen Netzwerken wie Facebook. Was, wenn man dieses gern eliminieren würde?

Ewig zu leben ist ein alter Traum der Menschheit. Dank sozialen Netz­werken ist das heute jedem Internetnutzer möglich – wenigstens theoretisch: In persönlichen Profilen schafft man mit Fotos, Videos und Texten ein virtuelles Ich, das auf Facebook und Co. für immer bestehen bleibt. Es sei denn, ein Mark Zuckerberg zieht den Stecker – oder man trifft selber Vorkehrungen.

Das bekannteste soziale Netzwerk ist Facebook mit rund 800 Millionen Nutzern. Kaum einer von ihnen kümmert sich darum, was mit seinem Profil nach seinem Tod geschieht. Beobachter-Leser Christian Hodel hat erlebt, wie es ist, wenn Freunde aus dem Jenseits grüssen. Einer seiner 
Facebook-Freunde hat sich vor einem Jahr erschossen, auf seinem Profil lebt er jedoch weiter. Dort lächelt der Verstorbene immer noch mit seinem Gewehr über der Schulter der Community entgegen. Von 
einigen seiner Facebook-Freunde erhält er weiterhin Nachrichten, ja sogar gute Wünsche zum Geburtstag. «Ich finde es schräg, mit einem Toten zu kommunizieren, wie wenn er noch leben würde. Meine Mutter würde sicher wollen, dass meine Profile vom Netz verschwinden, wenn ich sterbe», sagt Christian Hodel.

Am besten mit einer Vertrauensperson

Ohne entsprechende Vorsorge wird das Räumen des digitalen Nachlasses mühsam. Klare rechtliche Vorschriften fehlen, die Regeln der Anbieter sind uneinheitlich. Zudem kennen die Angehörigen sich in der virtuellen Welt womöglich überhaupt nicht aus. Wie sollen sie da nur schon herausfinden, wo es im World Wide Web noch digitales Erbe zu räumen gibt?

Nutzer von Social Media sorgen deshalb besser selber vor. Am einfachsten geht das, wenn eine Vertrauensperson Anweisungen für den Umgang mit dem digitalen Erbe und die nötigen Passwörter erhält. So lässt sich einerseits sicherstellen, dass gewisse Daten gelöscht werden – das Facebook-Profil zum Beispiel. Anderseits wird verhindert, dass gewisse Daten gegen den Willen des Verstorbenen vom Netz verschwinden, zum Beispiel der Reiseblog. Möglich ist es auch, die Daten nur einer bestimmten Person zu vermachen, zum Beispiel das Fotoalbum auf der Webplattform Flickr.

Es gibt auch digitale Totengräber

Wer niemanden aus seinem Umfeld mit solchen Aufgaben betrauen will, kann die Passwörter auch bei spezialisierten Online-Diensten hinterlegen (siehe nachfolgende Box «Diese Anbieter haben sich auf digitale Nachlassverwaltung spezialisiert»). Je nach Auftrag gehen die Passwörter nach dem Tod an eine bezeichnete Person. Oder der Online-Dienst kümmert sich selber nach den eigenen Anweisungen um den digitalen Nachlass.

Den Angehörigen ist nach dem Tod allerdings nicht nur mit Passwörtern geholfen. Um den Todesfall zu melden, benötigen sie sofort wichtige Dokumente. Um die Beerdigung zu organisieren, müssen sie so schnell wie möglich um allfällige Bestattungswünsche wissen. Danach sollte auch rasch klar sein, wer erbt und wie es um die Finanzen steht. Die Erben haben nämlich nur drei Monate Zeit, ein Erbe gegebenenfalls auch auszuschlagen – etwa wenn die verstorbene Person Schulden hat.

Stellen Sie deshalb sicher, dass ein allfälliges Testament schnell greifbar ist und die Erben wissen, wo die wichtigsten Dokumente und das Vermögen liegen. Diesen Know-how-Transfer sichern Sie am besten frühzeitig – ganz altmodisch über eine einfache Checkliste.

Wichtige Informationen für meine Angehörigen
   
Dokumente und Aufbewahrungsort
 Pass, Identitätskarte 
 Schriftenempfangsschein  
 Meldebestätigung 
 Familienbüchlein, -ausweis 
 Ausländerausweis 
 AHV-Ausweis 
 Dienstbüchlein 
 Fahrzeugausweis 
 Testament 
 Ehevertrag 
 Erbvertrag 
 Belege für Erbvorbezüge 
 Anordnungen für meine Bestattung 
 andere 
   
   
   
Schlüssel
 Haus-/Wohnungsschlüssel 
 Schlüssel des Arbeitgebers 
 Safeschlüssel 
 Autoschlüssel 
 andere 
   
Folgende Personen haben Vollmachten
 1. 
 2. 
   
Versicherungen
 Krankenkasse bei 
 Auto- und Privathaftpflicht bei 
 Hausratversicherung bei 
 Schmuck bei 
 Die Policen befinden sich 
   
Konten, Schliessfächer, Kreditkarten
 1. 
 2. 
   
Mitgliedschaften (Vereine, Klubs)
 1. 
 2. 
   
Passwörter
 kennt meine Vertrauensperson 
 sind hinterlegt bei  
 lauten wie folgt 
 Mobiltelefon 
 Computer 
 E-Mail 
 Facebook 
 andere 
   

Oben stehende Tabelle in eigenem Fenster öffnen (zum ausdrucken wählen Sie «Hintergrundfarben drucken» aus)

Diese Anbieter haben sich auf digitale Nachlassverwaltung spezialisiert

www.preventix.ch
www.netarius.com

www.securesafe.com
 


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