Konsum

Bessere Konsumentenrechte treten in Kraft

Bessere Konsumentenrechte treten in Kraft

Aktuelle Information der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS
Autor: 
SKS und Büro für Konsumentenfragen

 

Merkblatt Konsumentenschutz: Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen per 2012

Umwelt: Für neue TV-Geräte, Umwälzpumpen, Leuchtstoff- und Strassenlampen sowie für Set-Top-Boxen und Kühl- und Gefriergeräte gelten neue oder erweiterte Effizienzvorschriften. Ausserdem wird eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt und die neue Gestaltung der Energieetikette für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen sowie Geschirrspüler von der EU übernommen. Neue Geräte,  die den neuen Vorschriften nicht entsprechen,  dürfen während 6 Monaten in Verkehr gebracht und noch maximal zwei Jahre im Detailhandel verkauft werden.  Diese Änderung tritt per 1. Januar 2012 in Kraft.

Unlauterer Wettbewerb: Unlautere, täuschende Geschäftspraktiken vervielfachten sich in den letzten Jahren. Das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches am 1.  April 2012 in Kraft tritt (die Bestimmung zur Bekämpfung missbräuchlicher Geschäfts-bedingungen tritt am 1. Juli 2012 in Kraft),  wird diesen Veränderungen Rechnung tragen. Als unlauter gelten neu Schneeballsysteme,  nutzlose Telefonbucheinträge, die Nichtbeachtung des Sterneintrags im Telefonbuch,  sowie falsche Gewinnversprechungen. Herzstück der Revision ist aus Konsumentensicht, dass einseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inskünftig gerichtlich überprüft werden können.

Telekommunikation: Internetgeschwindigkeit/Schutz vor pornografischen Inhalten: Als Inhaberin der Grundversorgungskonzession muss die Swisscom jedem Schweizer Haushalt einen Anschluss ans Festnetz und ans Internet garantieren. Ab 1. März 2012 muss jeder Internetanschluss eine Übertragungsrate von 1000 Kbit/s beim Herunterladen von Daten erreichen. Bisher waren es 600 Kbit/s. Das Gesetz sieht allerdings weiterhin vor,  dass die Swisscom „in Ausnahmefällen“ diese Geschwindigkeit nicht garantieren muss. Die Preisobergrenze für einen solchen Anschluss wurde von 69 auf 55 Franken pro Monat (ohne Mehrwertsteuer) gesenkt.

Bereits heute müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang zu Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten sperren, wenn sie erfahren, Nutzerin oder Nutzer sind unter 16 Jahre alt. Die betroffenen Dienste werden namentlich über die Nummern erbracht, welche mit 0906 oder bei SMS- und MMS-Diensten, mit 6 beginnen. Ab 1. März 2012 müssen sich die Mobiltelefonie-Anbieterinnen beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers erkundigen.

Verkehr: Die Velovignette 2011 ist noch gültig bis Ende Mai 2012. Künftig wird es keine Velovignetten mehr geben. Damit stellen sich Fragen bezüglich dem Versicherungsschutz und auch dem Auffinden gestohlener oder verlorener Fahrrädern. Unser Merkblatt (weiter unten) gibt Auskunft,  auf was Sie nun achten müssen.

Ab 2012: Privathaftpflichtversicherung ersetzt Velovignette

Ab 1.  Januar 2012 wird die Velovignette aufgehoben. Velofahrer müssen neu eine Privathaftpflichtversicherung ab­schliessen oder für verursachte Schäden selbst aufkommen.

 Was ändert? Bisher war jeder Velofahrer verpflichtet, eine Vignette zu kaufen und diese an’s Velo zu kleben. Dadurch waren Schäden versichert, die durch einen Velofahrer und sein Fahrrad verursacht wurden.  Zudem er­möglichte die Velovignette gestohlene oder verlorene Velos eindeutig zu identifizieren. Ab 2012 ist die Velovignette nicht mehr obligatorisch und wird abgeschafft. Dafür werden mit dem Velo verursachte Schäden neu durch die Privathaft­pflichtversicherung gedeckt. Velofahrer,  die keine solche Versicherung haben, (etwa 10% der Bevölkerung) müssen allerdings selbst für solche Schäden aufkommen.

Wie lange ist die Velovignette noch gültig? Wie bisher ist die Velovignette bis Ende Mai des nachfolgenden Jahres gültig. D. h., die Vignette 2011 gilt bis 31.  Mai 2012,  eine Vignette 2012 wird es danach nicht mehr geben.

Was kostet mich diese Neuerung? Die Velovignette kostete je nach Anbieter um die sechs Franken. Haben Sie bereits eine Privathaftpflicht-versicherung, sparen Sie diesen Betrag ab dem kommenden Jahr ein,  da die meisten Versicherer Ihre Prämien bisher nicht erhöht haben. Falls Sie bisher keine Privathaftpflichtversicherung hatten und jetzt eine abschliessen,  entstehen Mehrkosten. Dadurch sind Sie aber umfassender versichert als mit der alten Vignette, das heisst, es werden nicht nur Schäden gedeckt,  die beim Velofahren entstehen.

Im Gegensatz zur Velovignette, bei der kein Selbstbehalt bezahlt werden musste, kann dieser bei der Privathaft­pflichtversicherung je nach Anbieter zwischen null und mehreren hundert Franken betragen.

Was sollte ich jetzt tun? Entscheidend ist, ob Sie bereits haftpflichtversichert sind. Trifft dies zu, müssen Sie nichts unternehmen. Der zusätzliche Versicherungsschutz für Velos tritt automatisch in Kraft. Trotzdem lohnt es sich abzuklären, wie umfassend Ihr Versicherungsschutz ist. Es stellen sich u. a. folgende Fragen: Sind Schäden durch meine Kinder gedeckt? Bin ich im Ausland versichert? Wie hoch ist mein Selbstbehalt? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie von Ihrer Versicherung.

Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, empfiehlt es sich, vor Ende Mai 2012 eine solche abzuschliessen. Diese springt ein, wenn Sie jemand anderem Schaden zufügen und haftpflichtig werden - nicht nur beim Velofahren.

Wie finde ich mein gestohlenes/verlorenes Velo ohne Vignette wieder? Durch die nummerierten Vignetten waren bisher fast alle Velos eindeutig und einfach identifizierbar. Dadurch konnten wieder aufgetauchte gestohlene oder verlorene Velos dem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Es gibt jedoch inzwischen mehrere Veloregister,  die entsprechende Lösungen anbieten. Die Kosten dafür betragen je nach Angebot einmalig 13 - 16 Franken oder 3 - 5 Franken pro Jahr. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.veloregister.ch, www.easyfind.com, www.bikefinder.ch und www.velofinder.ch.

SKS, Januar 2012: Die SKS bedankt sich beim Büro für Konsumentenfragen für die zur Verfügung gestellten Informationen.

Titelbild: ©  Gerd Altmann / pixelio.de