StartseiteMagazinKolumnenDie Schweiz und die EU

Die Schweiz und die EU

Und der starke oder der schwache Bundesrat?

Hat der Bundesrat nun klug, um- und weitsichtig gehandelt, oder hat er sich gar in die Büsche geschlagen, um nicht Farbe bekennen zu müssen, um nicht zu markieren, wie er zum ausgehandelten Rahmenabkommen mit der EU steht? Zweifellos: Es ist klug, jetzt eine breite Diskussion auszulösen, es ist umsichtig, die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise, so den Souverän, also uns alle, zu konsultieren: Wie wollen wir unser Verhältnis mit unserem grössten Wirtschafts- und Handelspartner, mit unseren unmittelbaren Nachbarländern, der EU, zumindest für das nächste Jahrzehnt, gar für die nächsten Jahrzehnte regeln? Das ausgehandelte Rahmenabkommen ist weit mehr als das bisher über die bilateralen Verträge geregelte Verhältnis zur EU.

Es ist die Fortsetzung dieses erfolgreichen Weges; es führt uns aus der Sackgasse, macht den Weg frei, dass wir in diesem so grossen und für uns so wichtigen Markt weiterhin unsere Produkte und Dienstleistungen ohne Handelshemmnisse vermarkten können. Der Rahmenvertrag hat darüber hinaus einen ganz grossen Vorteil: Er befreit uns von den leidlichen Debatten, vom nervenden Parteiengezänk um einen EWR- oder gar einen EU-Beitritt, zumindest in den nächsten zehn Jahren. Bundesbern kann sich den grossen Themen, die unsere Bevölkerung nach dem Sorgenbarometer bedrücken, mit aller Kraft annehmen. Die Altersvorsorge ist sowohl kurz-, als auch langfristig zu sichern. Die Unternehmensbesteuerung kann in der gleichen Vorlage mit der kurzfristigen AHV-Sanierung geregelt werden. Wir müssen nur wollen und dieser Vorlage auch zustimmen. Die Gesundheitspolitik ist auf eine neue Basis zu stellen, der Kostenexplosion sind innovative Projekte entgegenzustellen. Es gilt aus der gegenseitigen Blockierung herauszufinden. Parlament, die Kantone, die Ärzteschaft, die Krankenkassen, weitere Leistungserbringer sind auf Kurs zu bringen. Einzelinteressen sind dem Gesamtwohl unterzuordnen. Dazu braucht es eine ordnende Hand, Leadership im Bundesrat.

Ja, und das ist die Kehrseite der Medaille. Beim Rahmenvertrag hätte der Bundesrat auch andersrum handeln, hätte eben auch Leadership an den Tag legen können. Er hätte dem vorliegenden Vertrag zustimmen, hätte darlegen können, dass er im Vertrag rund 70, gar 80 Prozent seiner Vorstellungen durchgebracht hat, dass nicht mehr zu erreichen war, weil es für einen Vertrag eben immer zwei brauche, die zustimmen müssten.

Er hat sich gegen seinen Führungsanspruch und für den Einbezug der Bevölkerung entschieden. Und es ist ja durchaus möglich, dass die Konsultationen ein ganz anderes Bild ergeben werden. Das sture Festhalten der Gewerkschaften an der 8-Tage-Regelung wird in der Arbeitnehmerschaft möglicherweis gar nicht unisono geteilt.  Die Vier-Werktage-Regelung, wie sie der Vertrag vorsieht, ist in der Internet-Zeit ganz praktikabel und wird die Löhne genauso schützen.

Und welche Lehren sind aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Leadership ist nicht immer Leadership. Was schnell als führungsschwach beurteilt wird, kann sich schnell als durchaus angebracht, als erfolgreich erweisen. Und was als führungsstark erscheint, kann sich schnell als Schnellschuss, als wenig durchdacht, gar als mutwillig entpuppen. In diesem Sinne ist der Bundesrat seinem Regierungsanspruch durchaus gerecht geworden.

Natürlich sind auch die EU-Länder an der Vermarktung ihrer Produkte in der Schweiz, am ungehemmten Transit durch unser Land sehr interessiert. Diese beidseitigen Interessen sind zu regeln.

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