Feiertag

«Im Frühtau zu Berge wir gehn», kam mir in den Sinn. Aber es war nicht früh; nicht die Berge, sondern das Café war mein Ziel. Menschenleere, ruhige Strassen, es war Feiertag.

Der diesjährige 8. Dezember war ein Tag, wie es ihn vor Weihnachten nur in  katholischen Landen geben kann. Er war ein Samstag, aber ein Feiertag, und trotzdem waren viele Geschäfte offen. Gefeiert wurde die «unbefleckte Empfängnis der Jungfrau und Gottesmutter Maria».

Inhalt des entsprechenden Dogmas der katholischen Kirche ist, dass Maria vom ersten Augenblick ihrer Existenz an ohne Erbsünde gewesen sei. Dies im Hinblick auf ihre zukünftige Rolle als Mutter von Jesus.

Keine Angst, es folgt kein theologischer Exkurs. Ich halte mich an das Zitat, das vor Jahren  dem Film «Das Lied von Bernadette» vorausging: «Wer es begreift, dem muss man es nicht erklären. Wer es nicht begreift, dem kann man es nicht erklären.» Das Zitat passte zum Film, welcher vom Leben der Bernadette Soubirous in Lourdes und ihren Marienerscheinungen handelte. Er ging auf einen Roman von Franz Werfel (1890–1945) zurück. Das Zitat begleitet mich seither und passt auf viele Situationen.

Ich erinnere mich aber auch an meine Zeit im Grossen Rat des Kantons Luzern (1971–1984). Da wurde einmal von Seiten der Gewerbetreibenden ein Vorstoss eingereicht, der jährliche Feiertag am 8. Dezember solle abgeschafft und jeweils auf den ihm folgenden Sonntag verschoben werden.

Begründet wurde das Begehren damit, dass an diesem Tag, wenn er auf einen beliebigen Werktag falle, immer eine grosse Völkerwanderung nach Zürich und Bern einsetze. Auswärts würden dann grosse Einkäufe  getätigt, die einheimischen Geschäfte mit ihrem Ladenöffnungsverbot hätten das Nachsehen. Die Klage war berechtigt. Sogar die SBB profitierten vom Feiertag und setzten Extrazüge ein.

Die CVP hatte die Mehrheit im Kantonsparlament. Dem Vorstoss wurde ein gewisses Verständnis entgegengebracht. Aber einer der Wortführer erstickte das aufkommende Wohlwollen im Keime: «Diesem Anliegen können wir auf keinen Fall zustimmen», meinte er, «die Bevölkerung würde ja denken, wir seien gottlos». Das Machtwort war gesprochen, die Diskussion beendet, der 8. Dezember ist im Kanton Luzern auch heute noch ein Feiertag!

Aber die Situation hat sich trotzdem geändert. Der Zwang zu feiern ist gleichsam entschärft. Denn die Geschäfte dürfen heutzutage gemäss Ladenschlussgesetz am 8. Dezember von acht Uhr morgens bis 18.30 Uhr offen halten. Davon machen nicht alle Gebrauch. Sie wägen Kosten und Nutzen genau ab.

Dieses Jahr ergab sich noch eine Besonderheit. Am Vortag des 8. Dezember schlossen die Geschäfte um 17 Uhr. Aus Respekt vor dem kommenden Feiertag. Am Feiertag selbst konnten sie dann bis 18.30 Uhr offen halten. Das war dieses Jahr, an einem Samstag, eine kleinere Sensation. Denn am Samstag schliessen die Geschäfte üblicherweise um 16 Uhr. Und rufen dadurch häufig den Unmut der Touristen hervor.

Am diesem Samstag zogen auch die Pfarreien ihr Feiertagsprogramm durch. Feierliche Gottesdienste mit Musik und Chorgesang fanden statt. Festlich beleuchtete Kirchenräume luden zur Besinnung und zum Verweilen ein.

Aber auch bunt beleuchtete Weihnachtsmärkte lockten mit Glühwein. Mit Glitzer dekorierte Schaufenster wollten verführen. Es gab Menschen, die «feiertäglich» durch die Stadt bummelten. In den Bus drängten sich Familien, die mit vollen Einkaufstaschen nach Hause strebten.

Mir wird in der Adventszeit nie froh ums Herz, denn es hat mir zu viel Kommerz.

Und doch fasziniert mich dieses Nebeneinander von Erhabenheit und Geschäftstüchtigkeit jedes Jahr aufs Neue.

Und am diesjährige 8. Dezember, einem freien Samstag, einem kirchlichen Feiertag, einem Tag der Geschäfte und Geschäftigkeit, lief wieder einmal alles gleichzeitig ab. Und passte offensichtlich unter einen und denselben Hut!

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein