StartseiteMagazinKolumnenWas Sozialdetektive dürfen und was nicht

Was Sozialdetektive dürfen und was nicht

Und über was wir am 25. November tatsächlich abzustimmen haben

Es ist erstaunlich, mit welcher Vehemenz, wie wortreich Bundespräsident Alain Berset sich für die Wiedereinsetzung von Sozialdetektiven bei den Sozialversicherungen einsetzt. Es ist erstaunlich, wie ruhig, gar gelassen Dimitri Rougy, der 20jährige Mitinitiant des Referendums, seine Argumente gegen das Gesetz darlegt. Gesehen in der Arena vom letzten Freitag. Alain Berset sieht in der vorliegenden Gesetzesänderung den politischen Willen, wie er im Parlament zum Ausdruck kam, klar und unmissverständlich umgesetzt: „Wir müssen den Missbrauch unserer Sozialwerke im Interesse aller Versicherten effizient bekämpfen.“ Da seien sich im Parlament fast alle einig gewesen.

Dimitri Rougy sieht den Rechtsstaat in Gefahr: „Da ist in aller Eile ein schludriges Gesetz entstanden, aus dem nicht klar hervorgeht, was Sozialdetektive genau tun dürfen. Stein des Anstosses ist der folgende Gesetzesabschnitt:
Die versicherte Person darf nur observiert werden, wenn sie sich:

            a) an einem allgemein zugänglichen Ort befindet; oder

            b) an einem Ort befindet, der von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei

            einsehbar ist.

         Eine Observation darf an höchstens 30 Tagen erfolgen.

 

Für Dimitri Rougy lässt der Teil b eben doch den Einblick in die Privatsphäre zu, in die Küche, ja ins Schlafzimmer. Dem widersprach in der Arena die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel erregt, fast unwirsch: „In den Debatten im National- und Ständerat ist ausführlich festgehalten worden, was die Sozialdetektive künftig tun dürfen und was sie zu lassen haben.“ Das sei in den Materialien zu den Debatten festgeschrieben, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen künftig beigezogen werden müssten. Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker konterte: „Wieso wolltet ihr es den nicht auch im Gesetze festhalten?“ Das wäre für die künftige Rechtsprechung, für die Anwendung und vor allem für die dann eingesetzten Privatdetektive weit klarer gewesen.

 

Silvia Schenker erinnerte daran, was sie im Parlament gefordert hatte: „Nur ein Richter darf künftig eine Observation anordnen.“ Das zum Abstimmung stehende Gesetz überlässt es nun aber einem Direktionsmitglied einer Sozialversicherung, ob eine Observation anzuordnen ist: „Das wird bei Annahme künftig eine Versicherung in eigner Sache regeln“,  monierte Dimitri Rougy, das  würde eben den Rechtstaat in Frage stellen. Die Versicherung bauten sich damit eine eigene Rechtsprechung auf: „Deshalb ist das Gesetz abzulehnen.“

 

Pikant ist, dass es nicht nur junge, ganz junge Menschen sind, wie Dimitri Rougy, die das Gesetz ablehnen, die mit ihrem IT-Wissen das Referendum zustande brachten. Auch der Schweizerische Seniorenrat SSR beispielsweise, dem je 17 Mitglieder des mitte-rechts stehenden Schweizerischen Verbandes für Seniorenfragen SVS und 17 Mitglieder des mitte-links stehenden Verbandes für Selbsthilfe- und Altersorganisationen VASOS angehören, beschloss ebenso, das Gesetz abzulehnen. Das nach einem engagierten Votum von Hans-Rudolf Schuppisser, dem ehemaligen Vizedirektor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Und auch die Präsidentenkonferenz des SVS stimmte mit 11 zu 9 gegen das Gesetz, sprach sich dann nach dem mutigen Entscheid für eine Stimmfreigabe aus.

 

Alle sind sich einig, von links bis rechts, jung und alt, der Sozialmissbrauch muss bekämpft werden. Nur das Parlament muss doch in der Lage sein, klare, eindeutige Grundlagen zu schaffen, die nicht Tür und Tor für Interpretationen aufstossen. Das Parlament hat doch die ganz vornehme Aufgabe zu legiferieren, Gesetze zu gestalten, die eingehalten werden und vor Gerichten bestehen können. Diesmal wollte es schnell und sofort handeln und landete daneben. Das Gesetz ist an den Absender zurückzusenden, eben bachab zu schicken.

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