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Wer übernimmt die Kosten einer Zahnsanierung?

Seniorweb Experten Stadtspital Triemli
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Frage:
Der Sohn (45) meiner Lebenspartnerin hat ein «Negerdörfli» als Gebiss. Er will nichts dagegen tun und hat auch Angst (wegen Haschkonsum/Joints). Zudem ist er arbeitslos, auf Sozialhilfe und wohl deshalb unvermittelbar, trotz gutem Beruf. Wer kann ihn zwingen auf die Beine zu kommen? Vieleicht das Sozialamt? Wo kann er eine Zahnsanierung beantragen und wer könnte eventuell für diese Kosten aufkommen? Was kann man tun? Ist das Sozialamt nicht hier im Kanton Zug? Könnte ein Psychiater bspw. ein Psychologe helfen? Kennt jemand eine Lösung? .

Antwort von Daniel Grob Dr. med. M.H.A.:
Notwendige zahnärztliche Behandlungen gehören zu dem durch (die kantonalen) Sozialhilfegesetze und die Sozialhilfeverordnungen garantierten sozialen Existenzminimum.
Im Kanton Zug werden – gemäss den Ausführungen auf dessen Homepage – (http://www.zug.ch/behoerden/direktion-des-innern/kantonales-sozialamt/) die Richtlinien der Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien – findet man im Internet unter www.skos.ch) verbindlich angewendet.
Die Zahnsanierung hat «einfach und zweckmässig» zu sein, mit dem Ziel, eine/n Patienten/Patientin wieder schmerzfrei und kaufähig zu machen.
In aller Regel ist hierzu ein Kostenvoranschlag bei der Sozialbehörde des Wohnortes einzureichen.
Zwingen kann man natürlich niemanden für eine Zahnsanierung. Aber es wäre sicher höchst sinnvoll, ein kariöses, desolates Gebiss zu sanieren: Früher oder später kommt es zu Schmerzen, Infektionen/Vereiterungen – und dann ist man in einer Notfallsituation, der man vorbeugen kann und sollte. Kranke Zähne machen den ganzen Menschen krank.

Mein Fazit:
Ermutigen Sie den Sohn ihrer Lebenspartnerin für eine zahnärztliche Behandlung. Die Kosten einer notwendigen Sanierung werden von der Sozialhilfe (in der Regel nach SUVA-Tarif) übernommen, was aber einen Kostenvoranschlag nötig macht.(Dies gilt natürlich nicht für einen Notfall).
Er möge doch das Sozialamt seiner Wohngemeinde kontaktieren. Diese können ihn allenfalls vermitteln an einen Zahnarzt in der Region. Dieser erstellt dann einen Befund und macht einen Kostenvoranschlag zu Handen der Sozialbehörde.
In der Stadt Zürich hat die Klinik für Alters- und Behindertenzahnmedizin am Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (www.zzm.uzh.ch/kfs-kab/kab.html) viel Erfahrung in solchen Sanierungen und im Kontakt mit Sozialämtern.
Ein saniertes, einigermassen ansehnliches Gebiss verbessert ohne Zweifel auch seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere, da er ja einen guten Beruf hat.

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