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Frauenquoten, immer wieder diskutiert

In den Medien, im Kaffeehaus: Frauenquoten sind als Diskussionsthema wieder auf dem Tisch.

Quoten sind frauenfeindlich“ hiess die eine Überschrift. „Rückenwind für Frauenquoten bei grossen Firmen“ lautete ein anderer Titel. Und am Nebentisch im Café versuchte eine junge Frau ihrem Gesprächspartner in energischem Ton, die Vorteile von Frauenquoten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen von Unternehmen schmackhaft zu machen. „Weißt Du“, sagte er zu seiner Begleiterin, „es ist nicht angenehm für eine Frau, wenn sie dann immer die Quotenfrau ist“. Weil die beiden recht laut redeten, erlaubte ich mir, mich einzumischen. „Was soll denn das?“, fragte ich. „Die meisten Gremien in unserem Lande sind aufgrund von Quoten zusammengesetzt. Immer wieder kommen auch Männer aufgrund von Quoten in Gremien, wie etwa der neue Bundesrat Cassis, als Tessiner. Haben Sie schon je einen Mann getroffen, der sich beklagt hätte, ein Quotenmann zu sein? Nein, sie freuen sich und packen die Gelegenheit, Einfluss zu nehmen“. Der junge Mann stutzte einen Augenblick. So hatte er das Thema noch nie betrachtet.

Worum geht es? Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage für eine Revision des Aktienrechtes zugeleitet. Einer der umstrittenen Punkte ist die Vorschrift, innert Frist in die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmungen 30 % bzw. 20% Personen beider Geschlechter Einsitz nehmen zu lassen.

Warum hüpft mein Herz nicht vor Freude? Wenn ich die Medienmitteilung der Rechtskommission des Nationalrates, welche das Geschäft aktuell behandelt, vom 6.11.17 lese, entringt sich mir eher ein Seufzer. „Ist das alles?“, bin ich geneigt zu fragen. Was wird da vorgeschlagen? Für grosse, börsenkotierte Unternehmungen sollen Richtwerte betreffend die Vertretung der Geschlechter in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung eingeführt werden, 30% im Verwaltungsrat, 20% in der Geschäftsleitung. Entsprechende Fristen sind vorgesehen. Sofern diese Richtwerte nicht erreicht sind, soll das betroffene Unternehmen in einem Bericht darlegen, weshalb diese Werte nicht erreicht wurden und welche Förderungsmassnahmen vorgesehen sind. Diese neue Regelung soll zehn Jahre nach deren Inkrafttreten automatisch und ersatzlos aufgehoben werden. Ja, du meine Güte!

Da werden Erinnerungen wach an die Jahre, als es eine Vorschrift gab (vielleicht noch gibt), dass ausserparlamentarische Expertenkommissionen des Bundes mit mindestens 30% Mitglieder beider Geschlechter besetzt sein mussten. Sobald eine Namensliste für eine neue Kommission greifbar war, konsultierten wir Parlamentarierinnen sie. Und wenn die 30% Frauen nicht erreicht waren, sprachen wir bei den zuständigen Beamten vor. „Wissen Sie“, sagte uns einer der betroffenen Leute mit entwaffnender Ehrlichkeit, „wenn ich eine Kommission zusammenstellen muss, stütze ich mich ab auf Personen, deren Expertise ich kenne und denen ich vertraue. Und da kommen mir immer nur Männer in den Sinn!“ Es war nicht die Vorschrift, die den Erfolg brachte, sondern das hartnäckige Dranbleiben! Und wir lernten dabei auch, dass die Verwaltung durchaus offen für unsere Vorschläge und Nominationen war. Denn, es war so: Männer kannten damals vor allem Männer!

Mein Seufzer über den aktuellen Vorschlag, über die „weichen Quoten“, wie sie genannt werden, bezieht sich auf folgende Punkte: Es handelt sich um Richtwerte, nicht um bindende Vorschriften. Sanktionen gibt es keine. Werden die Richtwerte nicht eingehalten, so muss das in einem Bericht begründet werden. Und die ganze Übung soll offenbar nach zehn Jahren automatisch und ersatzlos abgebrochen werden. Da kann es gut sein, dass innerhalb von zehn Jahren die Richtwerte nicht erreicht werden, sich aber die entsprechenden erklärenden und entschuldigenden Berichte auf den Berner Pulten türmen. Jemand muss sie dann ja auch noch lesen!

Etwas kann ich dem Geschäft abgewinnen. Die Tatsache, dass auch heute noch Frauen in den leitenden Gremien der Wirtschaft untervertreten sind, wird wieder einmal auf den Tisch gelegt. Mit Zahlen und Fakten belegt. Es wird im Nationalrat eine harte Auseinandersetzung geben. Ich freue mich darauf, deren Niederschlag in den Medien zu verfolgen. Der Ausgang ist offen. Sollte der Antrag der Rechtskommission angenommen werden, wird unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung deswegen trotzdem nicht untergehen! Sollte er abgelehnt werden, wird das den Fortschritt auf dem Weg für Chancengleichheit der Geschlechter auch nicht wesentlich bremsen!

Erkämpft werden muss die Chancengleichheit so oder so, gestern wie heute und wohl auch noch morgen! Vor allem durch hartnäckiges Dranbleiben!

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