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Wenn die Renten weiter sinken…

..ist es höchste Zeit, hellwach zu werden.

Man staune: Innert vier Jahren, zwischen 2013 und 2017, ist die Durchschnittsrente aus AHV und Pensionskasse in der Schweiz von 5’357 auf 4’741 Franken gesunken. Die Renten werden damit erstmals auf breiter Front nach unten angepasst. Eine Entwicklung, die alarmieren sollte. Doch von einem Aufschrei ist bisher nichts zu vernehmen. Das ist wohl darauf zurückzuführen, dass es sich bei den Betroffenen eh „nur“ um NeurentnerInnen handelt, die jetzt gerade oder vor kurzer Zeit in Pension gehen oder gingen, dass sich viele Beschäftigte bis weit über das 50. Lebensjahre hinaus nicht sonderlich um ihre künftigen Renten kümmern. Und ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Die bisherigen RentnerInnen sind von den Kürzungen nicht betroffen; ihnen ist die ausgerichtete Rente aus der zweiten Säule gesetzlich garantiert. Und die AHV wird teuerungsbedingt immer wieder angepasst, respektive zwar relativ gering, aber immerhin erhöht.

Was sind die Gründe dieser Rentensenkungen in der zweiten Säule? Einmal sehen sich viele Pensionskassen gezwungen, der tiefen Zinsen am Kapitalmarkt wegen im überobligatorischen Bereich den Umwandlungssatz für Neurentner massiv zu senken, von einst 7,2 auf unter 5 Prozent. Dies, obwohl das Börsenjahr 2017 den Pensionskassen satte Gewinn brachte. Verheerend ist aber auch, dass sich die Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen wird, weil eine Zinswende – wohl immer wieder angekündigt – so schnell nicht zu erwarten ist und sich die Gewinne an der Börse nur schlecht voraussagen lassen. Und der ganz andere Grund? In den letzten Jahren, fast während zwei Jahrzehnten, kam keine Reform der Alters-Vorsorge zustande, weder im Parlament noch beim Stimmvolk.

Das rächt sich jetzt. Wo sind die Schuldigen zu finden? Wer hat versagt? Der Bundesrat, das Parlament, die Parteien, die Interessenverbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften, das Volk, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger? Allesamt.

Bundespräsident Alain Berset hat es an einer 1. August-Feier, im Radio und im Fernsehen deutlich zum Ausdruck gebracht: „Wir sind nicht mehr zum freundeidgenössischen Kompromiss fähig, er ist uns abhandengekommen, insbesondere bei der Altersvorsorge“.

Wiederum liegt ein Vorschlag vor. Ein erster Schritt: Die Unternehmenssteuerreform und die Sanierung der AHV sollen miteinander verknüpft und möglichst bald umgesetzt werden. Doch der Widerstand von den verschiedensten Seiten ist wiederum übergross. Die Einheit der Materie sei verletzt, die Demokratie in Gefahr. Und überhaupt. Zudem hat Berset einen ausgewogenen Entwurf zur Sanierung der AHV in die Vernehmlassung geschickt. Auch bei dem ist die Opposition bereits wieder rege. Und um nicht wieder mit einem Gesamtpaket – wie am 20. September 2017 mit der „Vorsorge 2020“ – zu scheitern, will Berset die Sanierung der zweiten Säule erst danach, wenn die AHV saniert ist, in Angriff nehmen, also erst in 2, 3, vielleicht erst in 4 Jahren.

Die neuen und zukünftigen RentnerInnen wird das freuen, ist es doch gerade die zweite Säule, die die Renten laufend sinken lässt. Was bleibt: Werdet hellwach, künftige Rentnerinnen und Rentner, sorgt euch um eure Renten. Vor gut einem Jahr hat es das Schweizer Stimmvolk verpasst, eine ausgewogene Vorlage gutzuheissen. Sie hätte Zeit gegeben, sorgsam eine weit umfassendere Reform der Altersvorsorge in die Wege zu leiten. Unsern Vorfahren gelang ein grosser Wurf: Sie erfanden und setzten das «Drei-Säulen-Prinzip» der Altersvorsorge erfolgreich um. Wir Erben tun uns schwer damit, weil wir eines nicht mehr können oder nicht können wollen: Eigeninteressen dem Gesamtinteresse hintenan zu stellen.

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